Nach Messerangriff in Ulm: Drei Jahre Haft für bereits vorbestraften Asylbewerber

Nach Messerangriff in Ulm: Drei Jahre Haft für bereits vorbestraften Asylbewerber


Ein brutaler Angriff, eine milde Strafe – und ein Täter mit langer Vorgeschichte

Nach Messerangriff in Ulm: Drei Jahre Haft für bereits vorbestraften Asylbewerber

Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Ulm zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er im Sommer vergangenen Jahres einen anderen Mann mit einem Messer schwer verletzt hatte. Die Anklage hatte ursprünglich wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert – doch das Gericht entschied letztlich auf gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Der Fall wirft erneut Fragen nach dem Umgang der Justiz mit gewalttätigen Tätern auf, insbesondere wenn diese bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Was als verbaler Streit am Ulmer Bahnhofsplatz begann, endete mit einem blutigen Angriff: Der Täter stach dem 25-jährigen Opfer zwei Mal zu – in den Bauch und den Arm. Das Opfer überlebte nur knapp. Der Täter behauptete vor Gericht, in Notwehr gehandelt zu haben und zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Gleichzeitig bestritt er, überhaupt ein Messer benutzt zu haben – obwohl Zeugen das Gegenteil aussagten und die Schwere der Verletzungen eine andere Sprache spricht.

Besonders brisant: Der Täter war kein unbeschriebenes Blatt. Er lebte 14 Jahre in Italien, wo er bereits wegen Drogendelikten im Gefängnis saß. Nach seiner Entlassung kam er nach Deutschland, stellte einen Asylantrag – und beging nur zweieinhalb Monate später die Tat in Ulm. Zusätzlich war er wegen eines schweren Wohnungseinbruchdiebstahls angeklagt, ein Verfahren, das jedoch eingestellt wurde.

Die Herkunft des Mannes lässt ebenfalls aufhorchen. Er kam laut eigenen Angaben während des sogenannten Arabischen Frühlings im Jahr 2011 von Tunesien über das Mittelmeer nach Lampedusa. Dort lebte er zunächst jahrelang, teils arbeitend, teils straffällig. In Deutschland fand seine kriminelle Laufbahn eine Fortsetzung – mit einem Messer in der Hand und einem schwer verletzten Opfer am Boden.

Die mildere Strafe – trotz der Vorgeschichte, trotz der Brutalität des Angriffs und trotz widersprüchlicher Aussagen – ist schwer nachvollziehbar. Für viele Beobachter wirkt das Urteil wie ein gefährliches Signal: Wer sich mit Notwehr herausredet, darf mit Milde rechnen – auch wenn das Opfer beinahe stirbt.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Dienstag, 08 April 2025

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