Er mordete, um versorgt zu werden – das Gericht nennt es Heimtücke

Er mordete, um versorgt zu werden – das Gericht nennt es Heimtücke


Ein 30-Jähriger erstach einen wehrlosen Rollstuhlfahrer in Frankfurt, um ins Gefängnis zu kommen. Das Landgericht antwortet nun mit einem unmissverständlichen Urteil.

Er mordete, um versorgt zu werden – das Gericht nennt es Heimtücke

Das Urteil fiel hart – und es war notwendig hart. Mehr als ein Jahr nach der brutalen Messerattacke auf einen obdachlosen Rollstuhlfahrer im Frankfurter Bahnhofsviertel hat das Landgericht Frankfurt den Täter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann, damals 30 Jahre alt, hatte zehnmal auf sein wehrloses Opfer eingestochen. Die Richter sahen Heimtücke und niedrige Beweggründe als erwiesen an.

Die Tat war nicht das Ergebnis eines Streits, kein Ausbruch aus einer Extremsituation. Sie war durchdacht, kalt kalkuliert und in ihrer Zielsetzung erschütternd: Der Mann wollte ins Gefängnis. Das sagte er später offen. Und dafür war er bereit, einen Menschen zu töten.

Er lebte damals in Nastätten, war arbeitslos, sozial isoliert, von Obdachlosigkeit bedroht. Sein einziger Kontakt zur Außenwelt war eine konfliktreiche Beziehung zu seiner Mutter. Der Täter hatte vor dem Mord Suizidgedanken und suchte im Internet nach Begriffen wie „Gefängnis letzte Rettung“. In seinem verzweifelten Weltbild war eine Haftstrafe kein Schicksal, sondern ein Ausweg. Eine Art Zuflucht. Ein Ort mit Essen, Dach über dem Kopf und Tagesstruktur.

Doch das Gericht ließ solche Motive nicht gelten. Der Mord wurde geplant. Am 7. März 2024 packte der Mann ein großes Küchenmesser ein, fuhr nach Frankfurt und suchte gezielt nach einem Opfer, dem er überlegen war. Seine Wahl fiel auf einen abgemagerten, drogenabhängigen Rollstuhlfahrer. Ein Mann mit nur einem Bein, ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung.

Der Täter stach dem 43-Jährigen mindestens zehnmal in den Rücken. Danach ließ er sich festnehmen, beinahe gleichgültig. Auch als er einen Tag später vom Tod seines Opfers erfuhr, zeigte er keine Reue.

Die Verteidigung versuchte noch, den Täter als von Angst getriebenen Mann darzustellen, der sich angeblich bedroht fühlte. Doch für diese These fehlte jede Grundlage. Das behauptete Feuerzeug, mit dem das Opfer ihn bedroht haben soll, wurde nie gefunden. Zeugenberichte und Videoaufnahmen bestätigten die Darstellung nicht.

Ein psychiatrisches Gutachten stellte beim Täter zwar eine Persönlichkeitsstörung fest – dennoch war er schuldfähig. Seine Fähigkeit zur Steuerung seiner Handlungen sei nicht beeinträchtigt gewesen.

Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Mordes, und nicht wegen Totschlags. Die Tat sei nicht nur grausam gewesen, sie habe auch ein zynisches Ziel verfolgt: Die eigene Lebenssituation zu verbessern – auf Kosten eines hilflosen Menschen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung könnte in Revision gehen. Doch das Signal ist deutlich: Wer mordet, um einen Platz im Gefängnis zu erzwingen, hat sich selbst aus der Gesellschaft verabschiedet – nicht umgekehrt.


Autor: Redaktion
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Samstag, 26 April 2025

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