Toter Säugling in Neukölln gefunden – Polizei ermittelt Hintergründe des FallsToter Säugling in Neukölln gefunden – Polizei ermittelt Hintergründe des Falls
Ein Polizist entdeckt am frühen Sonntagmorgen ein totes Neugeborenes im Berliner Stadtteil Gropiusstadt. Die Kriminalpolizei prüft nun, ob ein Gewaltverbrechen vorliegt.
Am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr stieß ein Polizeibeamter auf dem Weg zum Dienst im Berliner Stadtteil Neukölln auf einen erschütternden Fund. In einem Gebüsch nahe des Berliner Mauerwegs in der Gropiusstadt, unweit des Kölner Damms, entdeckte er ein kleines Bündel. Zunächst hielt er es für eine weggeworfene Puppe. Bei genauerem Hinsehen erkannte er, dass es sich um einen menschlichen Säugling handelte – offenbar ein neugeborenes Mädchen, leblos.
Der Beamte alarmierte umgehend seine Kollegen. Der Kriminaldauerdienst rückte aus, ebenso die Mordkommission, die Spurensicherung und eine Drohne zur Lageerkundung. Auch eine Suchhundestaffel wurde eingesetzt. Der Fundort wurde weiträumig abgesperrt, die Umgebung intensiv abgesucht.
Nach ersten Informationen handelt es sich um ein weibliches Neugeborenes. Die genauen Umstände, unter denen das Kind starb, sind bislang unklar. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung wurde noch für denselben Tag angesetzt. Die Obduktion soll klären, ob das Kind bereits tot geboren wurde oder ob es nach der Geburt lebensfähig war – und möglicherweise durch äußere Einwirkung starb.
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Fund derzeit als Leichenfund eingestuft werde, nicht als Tötungsdelikt. Man halte sich jedoch alle Optionen offen, da die genauen Umstände noch nicht bekannt seien. Die Ermittlungen dauern an.
Ein wichtiger Aspekt der Ermittlungen ist nun die Frage, ob es in der Umgebung Hinweise auf eine Frau gibt, die kürzlich entbunden haben könnte, aber kein Kind bei sich hat. Krankenhäuser, Arztpraxen und Hebammen könnten dabei eine Rolle spielen. Hinweise aus der Bevölkerung sind ausdrücklich erwünscht. Die Polizei bittet darum, verdächtige Beobachtungen oder relevante Informationen an jede Dienststelle weiterzugeben.
Autor: Redaktion
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Sonntag, 11 Mai 2025