Gericht stoppt Abschiebung: Gewaltbereite pro-palästinensische Aktivisten dürfen bleibenGericht stoppt Abschiebung: Gewaltbereite pro-palästinensische Aktivisten dürfen bleiben
Vier Ausländer, die an radikalen Demonstrationen teilnahmen, bleiben trotz massiver Vorwürfe in Deutschland – ein fatales Signal für Rechtstaat und innere Sicherheit.
Es ist ein Urteil, das vielen den Atem stocken lässt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Drei EU-Bürger und ein US-Amerikaner, die an gewaltsamen pro-palästinensischen Protesten beteiligt waren, dürfen vorerst in Deutschland bleiben. Obwohl sie laut Behörden bei Ausschreitungen rund um die Freie Universität Berlin beteiligt gewesen sein sollen, scheitert der Versuch des Berliner Senats, sie auszuweisen – an der deutschen Justiz.
Zwei Iren, eine Polin und ein US-Amerikaner hatten sich an Demonstrationen beteiligt, bei denen Vermummte in ein Universitätsgebäude eindrangen und Angestellte bedrohten. Die Polizei spricht von Straftaten, das Landesamt für Einwanderung hatte entsprechend gehandelt: Es entzog den EU-Bürgern ihre Freizügigkeitsrechte, dem US-Amerikaner drohte die Ausweisung. Doch die Richter bremsten. Die Begründung: Die polizeilichen Ermittlungen seien nicht abgeschlossen, konkrete Taten nicht zweifelsfrei nachweisbar, eine klare Mitgliedschaft in der gewaltbereiten Szene nicht belegt.
Mit anderen Worten: Die Gefahr, die von diesen Personen ausgeht, ist bekannt – aber das Gericht sieht sich nicht in der Lage, sie aus dem Land zu verweisen, solange nicht jedes Detail zweifelsfrei belegt ist. Ein Balanceakt zwischen Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der öffentlichen Ordnung, bei dem Letzteres einmal mehr zu kurz kommt.
Diese Entwicklung steht exemplarisch für eine grundsätzliche Schieflage: Wer sich als radikaler Aktivist hinter dem Deckmantel „pro-palästinensischer Protest“ verschanzt, kann offenbar auf eine gewisse Narrenfreiheit hoffen – selbst dann, wenn Gewalt angewendet wird oder die Sympathie mit Terrororganisationen wie der Hamas kaum noch verschleiert wird.
Besonders brisant: Die Proteste, auf die sich die Verfahren beziehen, hatten im Oktober 2024 für Schlagzeilen gesorgt. Damals waren gewaltbereite Demonstranten – zum Teil vermummt – in Universitätsgebäude eingedrungen, hatten Mitarbeiter bedroht, israelische Fahnen verbrannt und den Terror der Hamas offen gefeiert. Nicht wenige sahen darin einen Dammbruch. Die Senatsinnenverwaltung warnte: Von diesen Personen gehe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
Doch das Gericht urteilte anders. Keine Vorstrafen, keine eindeutig nachgewiesene Beteiligung an konkreten Taten – das reicht offenbar nicht, um jemanden auszuweisen. Die Polin, ebenso wie der US-Bürger, dürfen bleiben. Die Iren ebenfalls. Die Ermittlungen laufen weiter, aber bis zur endgültigen Klärung der Hauptsache dürfen alle vier in Deutschland bleiben.
Was bleibt, ist ein fahler Beigeschmack. Denn während sich jüdische Studierende an Berliner Universitäten seit Monaten nicht mehr sicher fühlen, setzt der Rechtsstaat bei ausländischen Extremisten auf Geduld. In einer Zeit, in der Antisemitismus auf offener Straße gelebt wird, in der Hamas-Verherrlichung und Gewalt gegen Israelis zum Repertoire mancher Demonstrationen gehören, braucht es klare Grenzen. Und den Mut, diese auch durchzusetzen.
Wenn selbst der Versuch scheitert, ausländische Radikale auszuweisen, weil nicht jedes Detail ihrer Tat juristisch wasserdicht ist, verlieren staatliche Autorität und Sicherheitsversprechen ihre Glaubwürdigkeit. Es geht hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um ein klares Signal: Wer unsere Gesellschaft verachtet, wer Gewalt gegen Unschuldige legitimiert oder gar ausübt, hat in Deutschland nichts verloren.
Doch dieses Signal bleibt aus. Zumindest vorerst.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Dienstag, 13 Mai 2025