Gerichtsprozess zur Farbattacke in Hannover: Urteil gegen 25-Jährigen gefällt

Gerichtsprozess zur Farbattacke in Hannover: Urteil gegen 25-Jährigen gefällt


Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen 25-Jährigen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung nach einer Farbattacke auf den Landtag. Der Prozess brachte klare Fakten über Tatmotiv und Schäden ans Licht.

Gerichtsprozess zur Farbattacke in Hannover: Urteil gegen 25-Jährigen gefällt

Das Amtsgericht Hannover hat ein Urteil im Fall der Farbattacke auf den Landtag der niedersächsischen Landeshauptstadt gefällt. Ein 25-jähriger Mann wurde wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in zwei Fällen verurteilt. Neben der Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro muss er auch die Gerichtskosten tragen. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen.

Die Tat ereignete sich, als der Beschuldigte gemeinsam mit bislang unbekannten Mittätern die denkmalgeschützte Fassade des Parlaments sowie ein nahegelegenes Kunstwerk beschmierte. Dabei entstanden Schäden in Höhe von etwa 70.000 Euro, da die Farbe aufwendig entfernt werden musste und auch Säulen und Treppen des Eingangsbereichs betroffen waren.

Vor Gericht gab der 25-Jährige teilweise ein Geständnis ab. Er räumte ein, den Schriftzug „Free Gaza“ auf die Fassade gesprüht zu haben, bestritt jedoch, das rote Dreieck angebracht zu haben – ein Symbol, das von der Hamas zur Markierung militärischer Ziele genutzt wird. Als Motivation für seine Tat gab er an, dass Demonstrationen nicht ausgereicht hätten, um auf die Lage in Gaza aufmerksam zu machen, und bezeichnete die Farbattacke als „Akt der Verzweiflung“.

Die Staatsanwaltschaft betonte die klare politische Motivation und verwies auf die wiederholte Teilnahme des Angeklagten an pro-palästinensischen Demonstrationen. Der Täter wurde zudem mithilfe von Überwachungskameraaufnahmen identifiziert, die seine Beteiligung an der Beschädigung des Parlaments eindeutig belegten.

Das Urteil des Amtsgerichts folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und stellt eine klare rechtliche Bewertung der Tat dar: Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden, verbunden mit politischer Provokation, ist strafbar und zieht konsequente Folgen nach sich.

Im Anschluss an den Prozess diskutierte der Landtag die Sicherheitsmaßnahmen, um zukünftige Angriffe auf das Gebäude zu verhindern. Bereits umgesetzt wurden die Optimierung der Videoüberwachung und die Aufstockung des Sicherheitspersonals. Weitere Maßnahmen, insbesondere verstärkte Präsenz im Außenbereich, stehen noch zur Debatte.

Das Verfahren zeigt deutlich, dass politische Motivation keine Straflosigkeit rechtfertigt. Das Gericht hat die Tat als schwerwiegende Sachbeschädigung gewertet, die sowohl das öffentliche Eigentum als auch die Sicherheit des Parlaments gefährdete.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Frankain - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=152731224


Mittwoch, 03 September 2025

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