Oberlandesgericht München verurteilt syrische Rebellen: Kein Freiheitskampf jenseits des RechtsOberlandesgericht München verurteilt syrische Rebellen: Kein Freiheitskampf jenseits des Rechts
Drei Männer, die einst gegen das Assad-Regime kämpften, müssen in Deutschland ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München stellte klar: Auch wer im Namen der Freiheit kämpft, darf keine Kriegsverbrechen begehen.
Nach monatelangem Prozess hat das Oberlandesgericht München drei syrische Staatsangehörige wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu teils hohen Haftstrafen verurteilt. Die Männer hatten zwischen 2013 und 2015 im syrischen Bürgerkrieg gegen das Regime in Damaskus gekämpft – zunächst in einer Rebellengruppe, später im sogenannten „Islamischen Staat“. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne fand deutliche Worte: „Freiheitskampf findet nicht im rechtsfreien Raum statt.“
Haftstrafen bis zu fast zehn Jahren
Nach 86 Verhandlungstagen fällte der Staatsschutzsenat die Urteile: viereinhalb Jahre, sieben Jahre sowie neun Jahre und zehn Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Kriegsverbrechen begangen und Zivilisten getötet hatten. Zwei von ihnen hatten zudem führende Rollen innerhalb der Miliz übernommen, einer gar als Gründer und Anführer der Organisation.
Diese Gruppe, die sich „Liwa Jund al-Rahman“ („Brigade der Soldaten des Barmherzigen“) nannte, sei ursprünglich säkular ausgerichtet gewesen, habe aber spätestens ab Sommer 2013 islamistische Züge angenommen. 2014 gliederte sie sich vollständig in den „Islamischen Staat“ ein – eine Entscheidung, die nach Einschätzung des Gerichts die Beteiligten zu Komplizen einer der brutalsten Terrorbewegungen der jüngeren Geschichte machte.
Vom Rebellenführer zum Kriegsverbrecher
Der Hauptangeklagte, der fast zehn Jahre Haft erhielt, soll die Gruppe gegründet, militärische Einsätze angeordnet und auch die ideologische Richtung bestimmt haben. Nach der Eroberung eines Ölfeldes habe er die Einnahmen nicht nur zur Versorgung seiner Kämpfer, sondern auch für sich und seine Familie verwendet – ein Beispiel dafür, wie eng persönliche Bereicherung und ideologischer Fanatismus miteinander verwoben waren.
Ein Mitangeklagter hatte Kampfeinsätze gefilmt und ein Massaker an einem schiitischen Dorf zu Propagandazwecken im Internet veröffentlicht. Der dritte Mann führte laut Gericht eine eigene Kompanie innerhalb der Organisation. Alle drei flohen nach der Niederlage des IS nach Deutschland – doch hier holte sie die Vergangenheit ein.
Keine Immunität durch Ideale
Das Gericht stellte klar, dass der syrische Bürgerkrieg, so grausam und komplex er war, kein Freibrief für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. „Auch ein Freiheitskampf kennt rechtliche Grenzen“, so der Richter. Wer unschuldige Menschen tötet, foltert oder Vertreibungen organisiert, kann sich nicht hinter einem politischen Ziel verstecken.
Mit diesem Urteil unterstreicht das Münchner Gericht eine Grundhaltung des deutschen Strafrechts: Die Verfolgung schwerer Kriegsverbrechen gilt weltweit – unabhängig davon, auf welcher Seite jemand gekämpft hat. Das Prinzip der universellen Jurisdiktion, das solche Verfahren in Deutschland möglich macht, soll verhindern, dass Täter in Europa Zuflucht finden, während ihre Opfer im Ausland keine Stimme haben.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Mittwoch, 12 November 2025