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Bundesregierung lässt offen, ob Sicherheitsbehörden Standortdaten von Datenhändlern nutzen

Bundesregierung lässt offen, ob Sicherheitsbehörden Standortdaten von Datenhändlern nutzen


Die Bundesregierung beantwortet nicht, ob deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Standortdaten bei kommerziellen Anbietern erwerben. Ein Bundestagsgutachten sieht dafür keine eindeutige Rechtsgrundlage.

Bundesregierung lässt offen, ob Sicherheitsbehörden Standortdaten von Datenhändlern nutzen

Ob deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Standortdaten von Datenhändlern nutzen, bleibt weiterhin ungeklärt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt erklärt die Bundesregierung, sie schließe nicht aus, dass der Bezug solcher Daten im Einzelfall zur Erfüllung staatlicher Aufgaben angemessen sein könne. Ob und in welchem Umfang Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei oder die Nachrichtendienste tatsächlich auf diese Daten zugreifen, lässt die Bundesregierung jedoch offen.

Zur Begründung verweist sie auf das Staatswohl. Eine Offenlegung entsprechender Informationen könne dazu führen, dass Täter ihr Verhalten anpassen oder ausländische staatliche Akteure Rückschlüsse auf Arbeitsweisen deutscher Sicherheitsbehörden ziehen und daraus Abwehrstrategien entwickeln. Aus diesem Grund lehnt die Bundesregierung auch eine Unterrichtung des Bundestages in eingestufter, nicht öffentlicher Form ab.

Im Mittelpunkt der Debatte stehen Standortdaten aus der Online Werbeindustrie. Diese Daten werden über Smartphone Anwendungen erhoben und von spezialisierten Unternehmen weiterverkauft. Sie ermöglichen eine metergenaue Nachverfolgung von Bewegungen und erlauben Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte, Alltagsgewohnheiten und sensible Lebensbereiche. Die betroffenen Personen wissen in der Regel nicht, wer Zugriff auf diese Daten erhält und zu welchem Zweck sie genutzt werden.

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass für den Ankauf personenbezogener Daten aus kommerziellen Datenbanken bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage besteht. Der Erwerb solcher Daten könne einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Auch für die Nachrichtendienste des Bundes sei die Rechtslage nicht eindeutig geregelt.

In der rechtswissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Fachdebatte wird darauf hingewiesen, dass der Ankauf externer Datensätze die Gefahr birgt, bestehende Kontrollmechanismen zu umgehen. Insbesondere sei unklar, unter welchen Bedingungen die Daten ursprünglich erhoben wurden und ob deren Nutzung mit den Anforderungen an Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz vereinbar ist. Zudem bestehe das Risiko, dass massenhaft unbeteiligte Personen erfasst werden.

Datenschutzrechtlich gilt, dass personenbezogene Daten ihren gesetzlichen Schutz nicht dadurch verlieren, dass sie kommerziell gehandelt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Für eine Nutzung durch Sicherheitsbehörden wären daher klare gesetzliche Regelungen erforderlich, die bislang nicht bestehen. Ohne eine solche Grundlage bleibt unklar, welche Grenzen gelten und welche Kontrollinstanzen greifen.

Die Bundesregierung betont, jede mögliche Nutzung personenbezogener Daten werde im Einzelfall geprüft. Konkrete Kriterien, gesetzliche Schwellen oder parlamentarische Kontrollmechanismen benennt sie jedoch nicht. Ob deutsche Sicherheitsbehörden aktuell Standortdaten von Datenhändlern erwerben oder nutzen, bleibt damit offen.

Die Debatte berührt grundlegende Fragen des Verhältnisses von Sicherheit, Digitalisierung und Grundrechten. Während andere europäische Staaten den Umgang mit kommerziellen Datensätzen öffentlich diskutieren und parlamentarisch kontrollieren, bleibt die Praxis in Deutschland bislang intransparent. Eine gesetzliche Klarstellung steht weiterhin aus.


Autor: Redaktion
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Samstag, 20 Dezember 2025

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