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Gericht verurteilt früheren IS-Kämpfer zu viereinhalb Jahren Haft

Gericht verurteilt früheren IS-Kämpfer zu viereinhalb Jahren Haft


Das Oberlandesgericht Naumburg hat einen irakischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt. Das Gericht sah seine Beteiligung an Kampfhandlungen als erwiesen an und stützte sich auf interne IS-Dokumente.

Gericht verurteilt früheren IS-Kämpfer zu viereinhalb Jahren Haft

Im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle ist am Donnerstag ein Urteil gefallen, das über den konkreten Einzelfall hinausweist. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte einen irakischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat zu viereinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.

Nach Überzeugung des Senats schloss sich der Mann im Jahr 2014 im Irak dem IS an und blieb bis zum Herbst 2016 Teil der Organisation. In diesem Zeitraum habe er nicht nur logistische Unterstützung geleistet, sondern auch aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen. Das Gericht wertete dies als vollumfängliche Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Zentrales Beweismittel waren acht interne IS-Listen, auf denen Auszahlungen an Kämpfer dokumentiert wurden. Sachverständige bestätigten im Verfahren eindeutig die Echtheit der Unterlagen. Die Richter folgten dieser Einschätzung und bezeichneten die Listen als authentische Dokumente der Terrororganisation. Damit sei die Einbindung des Angeklagten in die Strukturen des IS zweifelsfrei belegt.

Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Angeklagte selbst äußerte sich während des gesamten Verfahrens nicht zu den Vorwürfen. Sein Schweigen wertete das Gericht nicht zu seinen Gunsten, da die Beweislage als geschlossen galt.

Der Mann war 2022 nach Deutschland eingereist und hatte im Asylverfahren angegeben, bereits 2014 aus dem Irak in die Türkei geflohen zu sein. Diese Darstellung hielt der Überprüfung nicht stand. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nach dem Urteil bleibt er zunächst in Untersuchungshaft, bis dieses rechtskräftig wird.

Welche Konsequenzen das Urteil ausländerrechtlich nach sich zieht, liegt nun bei den zuständigen Behörden. Möglich sind weitere Maßnahmen bis hin zur Abschiebung nach Verbüßung der Haftstrafe. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Der Fall unterstreicht erneut, dass deutsche Gerichte auch Jahre nach den Taten gegen ehemalige IS-Kämpfer vorgehen, sofern belastbare Beweise vorliegen. Die Justiz macht damit deutlich, dass Mitgliedschaft in einer Terrororganisation kein abgeschlossenes Kapitel bleibt, selbst wenn die Verbrechen außerhalb Europas begangen wurden.


Autor: Redaktion
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Freitag, 16 Januar 2026

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