Berliner Gericht verurteilt ehemaligen Rabbiner wegen sexueller NötigungBerliner Gericht verurteilt ehemaligen Rabbiner wegen sexueller Nötigung
Ein Urteil, das schmerzt und notwendig ist zugleich. In Berlin hat ein Gericht einen ehemaligen Rabbiner der Jüdischen Gemeinde rechtskräftig verurteilt.
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen ehemaligen Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wegen sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Das Urteil lautet auf zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Es ist rechtskräftig. Ein weiteres Rechtsmittel steht dem Verurteilten nicht mehr offen.
Nach Überzeugung des Gerichts nutzte der Mann seine religiöse Autorität und seine Stellung innerhalb der Gemeinde aus, um eine Frau in eine Situation zu bringen, der sie weder zugestimmt hatte noch entkommen konnte. Die Richter folgten dabei den Aussagen der Betroffenen, die den Ablauf detailliert schilderte.
Demnach lud der damalige Rabbiner sie zu einem angeblichen Persönlichkeitstraining ein. In diesem Rahmen forderte er sie auf, sich mit dem Rücken an eine Wand zu stellen. In einem überraschenden Moment küsste er sie auf den Mund und führte seine Zunge ein. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass keinerlei Einverständnis vorlag.
Es war kein Missverständnis. Kein beiderseitiger Moment. Es war ein Übergriff.
Das Urteil macht deutlich, dass religiöse Rollen keine Schutzräume für strafbares Verhalten sind. Auch nicht in einer Gemeinschaft, die auf Vertrauen, Nähe und seelsorgerischer Beziehung beruht.
Der Mann bleibt auf freiem Fuß, solange er sich in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Sollte er erneut straffällig werden, tritt die gesamte Freiheitsstrafe in Kraft.
Ein Fall mit langer Vorgeschichte
Der Fall ist nicht neu. Bereits im Jahr 2023 wurde er öffentlich, nachdem mehrere Frauen gegenüber der amerikanischen Jewish Telegraphic Agency über sexuelle Übergriffe berichtet hatten. Eine der Schilderungen reichte sogar bis ins Jahr 2018 zurück und bezog sich auf Ereignisse, die damals bereits zehn Jahre zurücklagen.
Eine der Frauen gab an, der Rabbiner habe sie emotional unter Druck gesetzt und mit religiös aufgeladenen Versprechen zu sexuellen Handlungen gedrängt. Schon damals war von weiteren möglichen Betroffenen die Rede.
Ein damaliges Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden konnte. Für die Betroffenen blieb jedoch der Eindruck, nicht gehört worden zu sein.
Mit dem jetzigen Urteil liegt erstmals eine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Frauen vor.
Bereits im Mai 2023 hatte die Jüdische Gemeinde zu Berlin dem Rabbiner fristlos gekündigt. Auch arbeitsrechtlich bestätigten Gerichte später die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung.
Verantwortung statt Wegsehen
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland begrüßte das Urteil ausdrücklich. In einer Stellungnahme betonte sie ihr uneingeschränktes Mitgefühl mit der betroffenen Frau.
Als Rabbiner trage man eine besondere moralische und religiöse Verantwortung. Es dürfe kein Schweigen geben, wenn sexuelle Übergriffe unter dem Deckmantel religiöser Autorität begangen würden.
Die Worte sind klar. Solches Verhalten widerspreche in eklatanter Weise den ethischen Grundsätzen der Tora sowie den fundamentalen Werten von Würde, Achtung und Verantwortung gegenüber jedem Menschen.
Besonders deutlich wurde die Rabbinerkonferenz bei einem Punkt. Wer andere Menschen belästigt oder missbraucht, ist ungeeignet für ein Rabbineramt. Eine solche Person dürfe weder religiöse noch pädagogische oder seelsorgerische Aufgaben ausüben.
Diese Klarheit ist wichtig. Nicht nur für die jüdische Gemeinschaft, sondern für jede religiöse Institution.
Schutz der Gemeinschaft beginnt bei Wahrheit
Der Fall ist belastend. Für die Betroffene. Für die Gemeinde. Für viele, die Vertrauen in religiöse Führung setzen. Doch gerade deshalb darf er nicht relativiert oder leise behandelt werden.
Sexuelle Gewalt verliert nicht an Schwere, weil sie im religiösen Umfeld geschieht. Im Gegenteil. Sie wiegt schwerer, weil Macht, Nähe und spirituelle Abhängigkeit missbraucht werden.
Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland steht hier nicht als Täterkollektiv, sondern als Gemeinschaft, die Verantwortung übernimmt. Kündigung, Aufarbeitung, öffentliche Stellungnahmen und nun ein rechtskräftiges Urteil zeigen, dass Wegsehen keine Option ist.
Transparenz ist kein Angriff auf Religion. Sie ist ihre Voraussetzung.
Das Urteil aus Berlin ist deshalb kein Makel für das Judentum. Es ist ein notwendiger Schritt, um es vor Missbrauch zu schützen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: By Fridolin freudenfett (Peter Kuley) - Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16378819
Sonntag, 25 Januar 2026