Schuster und Beck im Visier: Zwei Männer wegen mutmaßlichem Iran Mordplan angeklagtSchuster und Beck im Visier: Zwei Männer wegen mutmaßlichem Iran Mordplan angeklagt
Zwei Männer sollen im Auftrag des iranischen Regimes Anschläge auf Josef Schuster und Volker Beck vorbereitet haben. Der Fall zeigt, dass jüdisches Leben in Deutschland nicht nur durch Hassparolen bedroht ist.

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Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans gegen führende jüdische und proisraelische Vertreter in Deutschland angeklagt. Nach den vorliegenden Angaben sollen der dänische Staatsangehörige Ali S. und der afghanische Staatsangehörige Tawab M. an einem Vorhaben beteiligt gewesen sein, das sich gegen Dr. Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, den Präsidenten der Deutsch Israelischen Gesellschaft, richtete. Beide Beschuldigte waren zuvor in Dänemark festgenommen worden. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf ist schwerwiegend. Ali S. soll nach Darstellung der Ermittler für den Nachrichtendienst der Islamischen Revolutionsgarden gearbeitet und Kontakt zur Quds Einheit gehabt haben. Diese Einheit gilt als Teil des iranischen Machtapparats, der außerhalb Irans Operationen, Netzwerke und verbündete Kräfte unterstützt. Anfang vergangenen Jahres soll Ali S. beauftragt worden sein, Informationen über zwei jüdische Geschäfte in Berlin sowie über Schuster und Beck zu sammeln. Nach den Vorwürfen ging es dabei um mögliche Brandanschläge und Mordpläne.
Im Mai soll Ali S. laut Anklage Kontakt zu Tawab M. aufgenommen haben. Dieser soll sich bereit erklärt haben, eine Waffe für eine weitere Person zu beschaffen oder weiterzugeben, die zur Tötung Volker Becks eingesetzt werden sollte. Ali S. wird unter anderem Spionage, Spionage zu Sabotagezwecken sowie versuchte Beteiligung an Mord und Brandstiftung vorgeworfen. Tawab M. ist wegen versuchter Beteiligung an Mord angeklagt.
Der Fall ist mehr als eine Sicherheitsmeldung. Wenn sich die Vorwürfe vor Gericht bestätigen, wäre dies ein Angriff auf jüdisches Leben, auf proisraelisches Engagement und auf die Souveränität Deutschlands. Es ginge dann nicht um irgendeinen radikalen Einzeltäter, sondern um mutmaßliche Aktivitäten im Umfeld des iranischen Regimes auf deutschem Boden.
Volker Beck erklärte, jüdisches Leben und das Engagement für den jüdischen und demokratischen Staat würden durch das Regime der Islamischen Republik Iran wiederholt bedroht. Die Deutsch Israelische Gesellschaft forderte Konsequenzen, darunter die Ausweisung des iranischen Botschafters und eine härtere Prüfung iranischer Strukturen in Deutschland.
Deutschland muss diesen Fall mit aller rechtsstaatlichen Sorgfalt behandeln. Aber es darf ihn politisch nicht verharmlosen. Wer jüdische Spitzenvertreter auskundschaften oder angreifen lassen will, greift nicht nur einzelne Personen an. Er greift das Sicherheitsversprechen dieses Landes an.
Der Schutz jüdischen Lebens entscheidet sich nicht in Gedenkreden, sondern dort, wo konkrete Bedrohungen aufgedeckt, verfolgt und konsequent beantwortet werden.
Autor: Redaktion
Freitag, 22 Mai 2026