Versachlichung einer hitzigen Debatte: »Beschneidung obligatorisch für Frauen und Männer«

Versachlichung einer hitzigen Debatte:

»Beschneidung obligatorisch für Frauen und Männer«


»Beschneidung obligatorisch für Frauen und Männer«

von Thomas von der Osten-Sacken

Warum ein Gesetz zur Legalisierung der männlichen Beschneidung eigentlich von niemandem wirklich gewollt werden kann
Dass man auf keinen Fall weibliche Genitalverstümmelung mit der Beschneidung der Penisvorhaut vergleichen dürfe, ist ein Argument, das in letzter Zeit von beiden Seiten in dieser so genannten Beschneidungsdebatte gebetsmühlenartig wiederholt wird:

Der Schriftsteller Ralf Bönt stellt den Zusammenhang zwischen der Beschneidung und den “schlimmen spiegelbildlichen Genitalpraktiken an Frauen” her, und selbst Ärzte nennen beides in einem Atemzug. Dabei ist die Beschneidung der Klitoris in keiner Weise mit dem Entfernen der männlichen Vorhaut zu vergleichen.

Folgende Aussage dürfte deshalb wohl auch hierzulande weitestgehende Zustimmung finden:

We would like to point out that this “circumcision” is not what is commonly known as female genital mutilation.

Diese Zeile stammt leider nur aus der Feder eines schafi’itischen Rechtsgelehrten . Anders als die drei weiteren sunnitischen Rechtsschulen, die FGM “nur” in unterschiedlich starker Ausprägung befürworten, ist bei den Schafi’iten “circumcision obligatory upon men and women“.

Da es ihnen angeblich nur um die Entfernung der Spitze der Klitoris geht, die sie als eine Art Vorhaut der Frau betrachten, wehren sie sich seit einiger Zeit, nämlich seit in Ägypten und Irakisch-Kurdistan FGM per Gesetz verboten ist, diesen Eingriff mit anderen, vor allem in Afrika praktizierten, Formen von Genitalverstümmelung zu vergleichen. Sie argumentieren vielmehr ganz ähnlich wie dieser Tage Beschneidungsbefürworter von Jungen in Deutschland: medizinisch habe ihre Form der Mädchenbeschneidung keine Folgen, dabei verweist man gerne auf entsprechende Gutachten und beginnt sogar ganz ausdrücklich FGM zu verurteilen.

Niemand, der momentan ausdrücklich ein Gesetz fordert, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen erlauben soll, könnte deshalb ernsthaft und vor allem glaubhaft einem Kleriker der Schafi’iten erklären, wieso der seine religiöse Sicht, zu der nun mal die Beschneidung von Mädchen gehört, denn nicht auch in Deutschland ausleben können sollte. Und diese Fragen werden kommen; die interessierten Kreise im Nahen Osten sind nämlich nicht dumm und verfolgen solche Debatten ganz genau.

Deshalb auch sollten alle, die fordern, wie es der Zentralrat der Juden und verschiedene muslimische Verbände tun, dass Beschneidung an Genitalien von Minderjährigen positiv legalisiert werden solle, wissen, welche ganz unintendierten Folgen dieses Gesetz haben wird. Ein Gesetz, dem, wie sie erst kürzlich in einer Resolution erklärt haben, die überwältigende Mehrheit aller Parlamentarier des Bundestages bereit sind zuzustimmen.

Dabei geht es hier keineswegs lediglich um die inzwischen zur Genüge abgehandelten Fragen von gesundheitlichen und psychischen Folgen von Beschneidungen, sondern um die religiöse Rechtfertigung, die man plant, diesem Gesetz zu Grunde zu legen.

Entsprechend erfreut dürften sich deshalb die Herren vom Institut für schafi’itsiche Rechtsfragen zeigen, wenn etwa das evangelische kirchenrechtliche Institut folgenden Gesetzestext vorschlägt:

“Die elterliche Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal de lege artis durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist.”

Denn dies träfe nach schafi’itischer Auffassung genau auf den von ihnen vorgeschriebenen Eingriff bei Mädchen zu. So wie auf Beschneidung von Säuglingen bei Juden und von Jungen in anderen islamischen Rechtsschulen.

Sobald also ein solches Gesetz in Kraft treten würde, hätte man kaum mehr eine Handhabe, Genitalverstümmelung von Mädchen noch effektiv zu ahnden.

Das aber kann doch niemand ernsthaft wollen, der nun nach einem Gesetz ruft. Seit dem Kölner Urteil insbesondere betonen doch gerade die so genannten Beschneidungsbefürworter in fast jedem ihrer Texte, wie sehr ihnen das Wohl von Mädchen am Herzen liegt.

Egal ob man nun die Beschneidung von Jungen befürwortet oder nicht, es gibt auch ohne Verabschiedung eines derart fatalen Gesetzes praktikable Mittel und Wege, dass in Zukunft in Deutschland die jüdische Beschneidung an Minderjährigen straffrei vorgenommen werden kann.

Als erstes müsste allerdings der Kardinalfehler der ganzen Debatte verstanden werden: Beschneidung von Jungen im Judentum, also die Brit Mila, ist etwas ganz anderes als Beschneidung in den unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen. Anders als im Judentum gibt es im Islam keine einheitliche Auffassung dazu. Auch wenn alle Rechtsschulen, inklusive der schiitischen, Beschneidung von Jungen befürworten, schreibt außer den Schafi’is keine sie als zwingend notwendig vor. Bei den Schafi’s, ich betone es noch einmal, gibt es aber keine Trennung zwischen der Beschneidung von Jungen und Mädchen.

Umgekehrt ist und war dem Judentum die Beschneidung von Mädchen (mit Ausnahme einiger äthiopischer Juden, der Falashas), unbekannt.

Wenn man also fortan von Beschneidung redet, sollte man sehr genau trennen. Und weil Beschneidung nicht Beschneidung ist, sollte mit den verschiedenen Formen auch ganz unterschiedlich umgegangen werden:

Wenn nach Aussagen des Oberrabinats in Holland jährlich 50 Knaben nach jüdischem Ritus beschnitten werden, aber 30 000 Juden in Holland leben, dann betrifft es in Deutschland wohl kaum mehr als 250 Fälle im Jahr. In Holland machen hochgerechnet, bei 10-15000 Beschneidungen pro Jahr, die jüdischen also gerade einmal 0,5% aus. Auch wenn keine absoluten Zahlen aus Deutschland vorliegen, dürfte es hier ganz ähnlich aussehen.

In den meisten muslimischen Rechtsschulen, ich kann es nur noch einmal betonen, ist die Beschneidung von Jungen (und eben auch Mädchen) entweder sunnat oder mandub. Es gibt aber keinerlei Vorschrift, in welchem Alter sie zu geschehen habe, das Optionsmodell von Ali Utlu, einem erklärten Gegner von Beschneidungen Minderjähriger, wäre deshalb eine ernsthafte Alternative; die Fortexistenz muslimischen Lebens in Deutschland wäre auch keineswegs, wie dieser Tage gerne bizarrerweise behauptet wird, bedroht:

Bei den Muslimen ist es ja so, dass für die Beschneidung kein Alter vorgeschrieben ist. Ich stelle es mir ein Optionsmodell vor: Wenn das Kind 14, 16 oder 18 ist, darf es sich für oder gegen die Beschneidung entscheiden. Und das hat die Gemeinschaft dann auch zu akzeptieren.

Damit bleiben 0,5 - maximal 1% aller jährlich aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidungen übrig. Wäre es nun so problematisch für die Brit Mila eine strikte, die Praxis zwar duldende, aber nicht per Gesetz legalisierende Ausnahmeregelung zu finden und damit ein Gesetz zu verhindern, dass die Büchse der Pandora ganz sicher öffnen würde?

Noch einmal: es geht ja keineswegs um ein staatliches Verbot von jüdischen Beschneidungen (und in diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob der Autor dieser Zeilen mit all jenen symphatisiert, die Mittel und Wege suchen, wie man diese Praxis ganz beenden kann). Es geht darum, dass erklärtermaßen doch alle, trotz aller Differenzen, ein gemeinsames Ziel ganz offensiv zu verfolgen scheinen: nämlich mit allen Mitteln jede Hintertür verschlossen zu halten, durch die eventuell weibliche Genitalverstümmelung zugelassen oder gar legalisiert werden könnte.

Um die akute Gefahr, die droht, zu verstehen, muss man begreifen und auch akzeptieren, dass vor allem die Schafi’is nicht zwischen den beiden Beschneidungsformen unterscheiden. Diese Unterteilung zwischen männlicher “Beschneidung” und weiblicher “Verstümmelung” ist deshalb weit weniger absolut, als aus Unwissen in viel zu vielen Debattenbeiträgen behauptet wird. Es handelt sich dabei vielmehr um eine auf ethischen und medizinischen Erkenntnissen fußende Differenzierung, die gegen den erklärten Willen unzähliger islamischer Kleriker vorgenommen wurde.

Wer also aus Unwissenheit, Naivität oder gutem Glauben ein Gesetz zur Legalisierung der Zirkumzision aus religiösen Gründen in Deutschland einfordert, sollte wissen, dass er mutmaßlich ganz gegen seinen eigenen Willen damit all jenen Frauen und Männern, die sich etwa in Ägypten, Indonesien, Somalia und Kurdistan gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzten, in den Rücken fällt. Es sind jene Ländern und Regionen, in denen die schafi’itische Rechtsschule dominiert. Dort kämpft eine wachsende Zahl von Menschen für die Illegalisierung dieser Praxis; dabei gilt es heftige Konflikte mit Teilen des konservativen Klerus auszufechten, manchmal werden Aktivisten gegen FGM sogar mit dem Tod bedroht.

Als Ergänzung sei noch erwähnt, dass auch innerhalb der schaafi’itischen Rechtsschule eine kleine, aber umso aktivere Gruppe von Klerikern, sich gegen FGM ausspricht. Ich weiß aus eigener langjähriger Erfahrung im Irak, welch schweren Stand sie haben. Als ein herausragendes Beispiel sei hier etwa Irfan al-Allawi genannt, der seit Jahren eine Änderung der entsprechenden Rechtsgutachten fordert.

 

Der Artikel erschien erstmals in der Wochenzeitung Jungle World,  Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors

 

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Autor: haolam.de
Bild Quelle:


Montag, 30 Juli 2012

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