EU einigt sich auf Brexit-Verlängerung

EU einigt sich auf Brexit-Verlängerung


Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die Frist für einen EU-Austritt Großbritanniens auf Ende Januar 2020 zu verlängern. Bei einer Ratifizierung des Austrittsabkommens könne das Land auch früher austreten, teilte EU-Ratspräsident Tusk mit.

EU einigt sich auf Brexit-Verlängerung

Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung für einen erneuten Aufschub des Brexit. Das sei eine gute Lösung, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Der Ball liege jetzt bei Großbritannien. Es sei wichtig, die zusätzliche Zeit produktiv zu nutzen. 

Premierminister Boris Johnson hatte am 19. Oktober einen Antrag auf Verlängerung der Austrittsfrist bis Ende Januar gestellt. EU-Ratspräsident Donald Tusk empfahl den 27 bleibenden EU-Staaten, dem Antrag stattzugeben und so einen ungeordneten EU-Austritt am 31. Oktober zu vermeiden.

Neues Brexit-Abkommen ausgehandelt

Johnson hatte kurz vor dem Europäischen Rat Mitte Oktober mit der EU einen geänderten Austrittsvertrag ausgehandelt. Neu geklärt wurde die Frage, wie die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland auch nach dem Brexit offen bleiben kann. Zudem vereinbarte Johnson mit Brüssel in einer politischen Erklärung, dass es bis Ende 2020 ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geben soll. 

Am 17. Oktober billigte der Europäische Rat das geänderte Brexit-Abkommen. Das britische Unterhaus und das Europäische Parlament müssen nun noch zustimmen, damit das Abkommen in Kraft treten kann. 

Binnenmarkt wahren, Karfreitagsabkommen erhalten

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte beim Europäischen Rat, das neue Brexit-Abkommen eröffne die Chance, "auch in Zukunft gute, enge Beziehungen mit Großbritannien zu haben, sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch im außen- und sicherheitspolitischen Bereich". Wesentliche Bedingungen würden erfüllt: Die Integrität des EU-Binnenmarktes bleibe gewahrt, Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland könnten vermieden werden und das Karfreitags-Abkommen bleibe erhalten.


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Screenshot


Montag, 28 Oktober 2019

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