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Internationaler Strafgerichtshof: Parodie auf die Justiz?

Internationaler Strafgerichtshof: Parodie auf die Justiz?


Die Antwort der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auf die Beobachtungen, die die mehr als 50 Amici curiae (juristische Vertreter von Staaten oder sich kompetent fühlender Organisationen und Personen; Anm. d. Übers.) vorgelegt haben, ist 60 Seiten lang.

Internationaler Strafgerichtshof: Parodie auf die Justiz?

Irreführend werden Judäa und Samaria darin als "Westufer" (West Bank) des Jordans bezeichnet (zu dem auch Israel gehört); die Gebiete, die 1967 von jordanischer Besatzung befreit wurden, werden fälschlich "besetzte palästinensische Gebiete" genannt. Und sie scheint in ihrer Antwort ein neues System internationalen Rechts schaffen zu wollen, in dem nichtbindende Resolutionen die Kraft haben, bindende Abkommen zu ändern, um israelische Politiker einer Strafverfolgung aussetzen und den Juden ihrer Rechte als der indigenen Bevölkerung dieses Landes berauben zu können. Die Anklägerin übernimmt die juristisch-politische Agenda von muslimisch-arabischen und sogenannten Menschenrechts-NGOs.

Laut der Anklägerin ist Westbank / Gaza das Land des "palästinensischen Staates", obwohl es in einem rechtlich bindenden Abkommen (den Osloer Abkommen) als umstrittenes Territorium unter israelischer Kontrolle ausgewiesen wird. Laut der Anklägerin hält nichts den "Staat Palästina" davon ab, die Rechtssprechung des IStGH zu akzeptieren, obwohl es eben jene Abkommen der Palästinensischen Autonomiebehörde untersagen, irgendwelche auswärtigen Beziehungen aufzunehmen, und zudem ihrer Gewalt zur Rechtssprechung Grenzen setzen. Weil 138 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen sich wissentlich über die israelisch-palästinensischen Abkommen hinweggesetzt haben, indem sie Beziehungen zur Palästinensischen Autonomiebehörde aufgenommen haben, hält der Gerichtshof es offenbar für legitim, die Abkommen ebenfalls zu brechen.

Da es hier nicht möglich ist, jeden einzelnen Abschnitt der Antwort der Anklägerin zu analysieren, haben wir fünf ausgewählt.

  1. In zahlreichen Resolutionen der UN-Generalversammlung (UNGA) wird Palästina als Staat betrachtet und jüdische Siedlungen als illegal. Andere Resolutionen des UN-Sicherheitsrats (UNSC) betrachten diese ebenfalls als illegal.

Die Resolutionen der UN-Generalversammlung sind nichts anderes als Empfehlungen. Sie wurden von 57 muslimischen und arabischen Staaten und deren Interessensverbündeten durchgesetzt. Sie sind im internationalen Recht nicht bindend. Auch Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, die nicht nach Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet werden, sind im internationalen Recht nicht bindend. Die jüdischen Städte und Dörfer sind nicht illegal und "Palästina" ist laut dem Internationalen Gerichtshof (IGH) kein Staat (im Jahr 2004 verweigerte der IGH in einem Gutachten Israel sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung gegen den palästinensischen Terror, da es "keinen palästinensischen" Staat gebe. Nach Angaben des Internationalen Gerichtshofs "erkennt Artikel 51 der UN-Charta das Bestehen eines inhärenten Rechts auf Selbstverteidigung bei bewaffneten Angriffen eines Staates gegen einen anderen Staat an".)

  1. Die Anklägerin äusserte, dass laut dem IGH Israels Siedlungspolitik und der Bau der [Sicherheits-] Barriere und die damit einhergehende Machtausübung gegen internationales Recht verstosse.

Israels Sicherheitsbarriere ist in Einklang mit internationalem Recht. Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (Abschnitt zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit in besetzten Gebieten) erlaubt, dass eine Militärkommandantur alle nötigen Handlungen unternimmt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist demgegenüber eine Stellungnahme, die keine Rechtskraft besitzt, wie es in dem Dokument selbst ja auch erwähnt wird.

  1. Die Besatzungsmacht und die besetzte Bevölkerung befanden sich zum Zeitpunkt der Osloer Abkommen nicht in derselben Position oder konnten nicht als "gleich" angesehen werden, und folglich können und sollten Einschränkungen der in den Oslo-Abkommen vereinbarten Zuständigkeit der PA die Ausübung der Zuständigkeit des Gerichtshofs in Palästina nicht ausschliessen.

Die Anklägerin missachtet hier ein Grundprinzip des Völkerrechts: Pacta sunt servanda, was bedeutet, dass Verträge eingehalten werden und von den Parteien nach Treu und Glauben angewendet werden müssen. Die PLO hatte sehr qualifizierte Verhandlungsführer und der Friedensplan wurde direkt, konkret und detailliert von Arafat selbst ausgearbeitet. Die Beschränkungen der Zuständigkeit der Palästinensischen Autonomiebehörde in den Oslo-Abkommen erlauben keine Übertragung der Zuständigkeit auf den IStGH. Diese Einschränkungen können nicht nachträglich geändert oder ignoriert werden.

  1. Das "besetzte palästinensische Gebiet" ist weder terra nullius ["Niemandsland"] noch kann es als souveränes Gebiet eines anderen Staates betrachtet werden

Die jüdischen Bewohner liessen sich freiwillig in Judäa und Samaria nieder. Keiner von ihnen wurde "direkt" oder "indirekt" oder gewaltsam von einer israelischen Regierung (der "Besatzungsmacht") in das von ihr "besetzte" Gebiet (Palästina / Judäa und Samaria) "deportiert" oder "transferiert". Artikel 8-2-b-viii des Römischen Statuts des IStGH [der sich auf einen solchen Fall bezieht; d. Übers.] kann nicht angewendet werden, da es kein Verbrechen gibt und der Staatsanwalt keine Veranlassung hat, gegen diejenigen zu ermitteln, die in ihr angestammtes Land zurückgekehrt und dessen Ureinwohner sind. Judäa und Samaria sind keine besetzten Gebiete. Das Dictionnaire de droit international public (hrsg. von Jean Salmon, Brüssel 2001) besagt:

"Besatzung zielt auf die de-facto-Präsenz der Streitkräfte eines Staates auf dem Territorium eines anderen Staates ab."

Es gibt keine Besatzung des Territoriums eines anderen Staates durch Israel. Vor 1967 gab es keinen "palästinensischen" Staat. Israel befreite Judäa und Samaria nach einem Angriffskrieg, in dem Jordanien 1967 Israel angriff – schon zum zweiten Mal (zum ersten Mal 1948). Jordanien gab 1988 schliesslich alle Ansprüche auf das Territorium auf. 2004 erklärte der IGH, dass es keinen ("palästinensischen") Staat gibt.

Die Juden haben das Recht auf dieses Land aus der Bibel, dem Koran und mehreren internationalen Instrumenten. Die Balfour-Deklaration (1917), der Vertrag von Lausanne (1923), das britische Mandat (1922), die San Remo-Resolution ( 1920) und der Vertrag von Sèvres (1920) schufen das Völkerrecht, erkannten die historischen indigenen Rechte der Juden auf ihr Land an und stellten sie wieder her. Grossbritannien, Frankreich, die Türkei, Japan, Italien usw. sind an diese Instrumente gebunden.

  1. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Recht

Zum Recht auf Selbstbestimmung gehören das Recht, die Regierung, von der ein Volk regiert werden möchte, frei zu wählen. Es ist nicht automatisch ein Recht auf einen Staat. Das Recht der "Palästinenser" auf einen Staat scheint für den IStGH Vorrang vor dem Recht der Juden auf Leben und Sicherheit zu haben. Um das Selbstbestimmungsrecht ausüben zu können, muss es ein "Volk" geben (keine "Bevölkerung"). Im Gegensatz zum jüdischen Volk, das das indigene Volk ist, wurde das "palästinensische Volk" erfunden, um es dem jüdischen Volk entgegenzustellen. Im Kontext der Selbstbestimmung einer ethnischen Gruppe erfordert die Definition eines Volkes die Existenz subjektiver und objektiver Kriterien. Subjektiv erklärten die muslimischen Araber die Juden / Israel zu ihren Feinden und behaupteten, im Gegensatz zu den Juden ein "Volk" zu sein. Als objektives Kriterium muss ein Volk gemeinsame Merkmale wie Geschichte, Sprache, Religion oder eine Kultur besitzen, die diese Gruppe von anderen Gruppen oder Menschen unterscheidet. Das objektive Kriterium fehlt.

In der Ausgabe von 1911 der Encyclopedia Britannica heisst es, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts die verschiedenen Nationalitäten in Palästina etwa 50 verschiedene Sprachen sprachen. Im Mai 1947 erklärte Henry Cattan, der Vertreter des palästinensischen Arabischen Hohen Komitees, dass die Araber Palästinas keine separate politische Einheit bilden. 1974 erklärte Yasser Arafat: "Was ihr Jordanien nennt, ist tatsächlich Palästina." 1981 erklärte König Hussein von Jordanien, dass "Palästina Jordanien und Jordanien Palästina ist". Am 22. März 2012 sagte "Hamas-Minister" Fathi Hammad, dass "die Hälfte der Palästinenser Ägypter und die andere Hälfte Saudis sind ... aus dem Jemen oder irgendwo anders ... Wer sind die Palästinenser? Wir sind Ägypter." Im Jahr 2015 erklärte PA-Präsident Mahmud Abbas, ein jordanischer Staatsbürger: "Jordanier und Palästinenser sind ein Volk".

Schlussfolgerung

Der IStGH darf kein Forum für die Verzerrung des Völkerrechts und eine Parodie auf die Justiz sein. Die Stellungnahme der Chefanklägerin folgt einer politischen Agenda und basiert auf dem von ihr geschaffenen Gesetz, um die Verfolgung von israelischen Juden und Politikern wegen Verbrechen zu ermöglichen, die sie nie begangen haben. Die Unparteilichkeit von Frau Fatou Bensouda kann vernünftigerweise angezweifelt werden, und sie sollte gemäss Artikel 42-7 des Römischen Statuts und Regel 34 (d) der Regeln über die Prozessführung und die Beweismittel abberufen werden. Darüber hinaus veröffentlichte Al-Arabiya im Jahr 2011 ein bemerkenswertes Interview mit Bensouda. Es trug den Titel: "Neue Anklägerin des IStGH für arabische Konflikte: Welche Rolle der Islam dabei spielt, sie und ihre Vision für das internationale Gericht zu leiten". Zu der Frage, ob ihre Religion eine Rolle bei der Erfüllung der Aufgabe spielt, für die sie gewählt wurde, sagte sie:

"Absolut, definitiv. Der Islam ist, wie Sie wissen, eine Religion des Friedens, und er gibt einem diese innere Stärke, diese innere Fähigkeit und Sinn für Gerechtigkeit. Zusammen mit meiner Erfahrung wird dies viel helfen."

Selbstverständlich kann Frau Bensouda wie jede Person in zivilisierten Ländern völlig frei jeder von ihr gewählten Religion folgen. Das ist nicht der Punkt. Doch die Äusserung ihrer religiösen Meinung gegenüber Al-Arabiya wirkt sich nachteilig auf ihre erforderliche Unparteilichkeit aus und ist ein zusätzlicher Grund, warum sie als befangen ihres Amtes enthoben werden sollte. Es sei daran erinnert, dass für den Islam ein Land, sobald es einmal unter islamischer Herrschaft steht, zum Islam gehört (Dar al Islam).


Autor: Gatestone Institute
Bild Quelle: Hypergio - Eigenes Werk CC BY-SA 4.0 https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof#/media/Datei:International_Criminal_Court_Headquarters,_Netherlands.jpg


Freitag, 10 Juli 2020

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