2 Antonius Theiler geb.1941 - 30.07.2020 - 13:47
Und sie (die Kanzlerin 3 : 3) möchte an diesen Satz nicht erinnert werden. Danke Herr Broder für die Ausführungen..
Da haben wir aber Glück gehabt, dass ein Gericht Rückgrat hatte und das Recht auf Vergessen in Deutschland nicht zum gültigen Recht machte. Da wäre eine Persilschein-Druckerei neben der anderen entstanden. Heilige Kornrads wären auf die juristische Kanzel gesprungen und hätten gegrölt: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“