EU-Konflikt mit Polen wegen Tagebau TurowEU-Konflikt mit Polen wegen Tagebau Turow
Die EU-Kommission hat die polnische Regierung ermahnt, sich an eine Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum vorübergehenden Stopp des Braunkohle-Abbaus im Tagebau Turow zu halten.
Die polnischen Behörden müssten die EuGH-Entscheidung bis zu einem endgültigen Urteil einhalten, habe es am Samstag aus der Brüsseler Behörde geheißen. „Die Kommission wird die Umsetzung des bereits ausgestellten Beschlusses überwachen.“ Entscheidungen und Urteile des EuGH seien für die Länder bindend.
Das höchste EU-Gericht habe zuvor am Freitag infolge einer Klage Tschechiens angeordnet, dass Polen den Braunkohle-Abbau in Turow aussetzen müsse, bis in der Sache ein endgültiges Urteil gefällt werde. Der Anordnung zufolge könnte sich die Fortführung des Tagebaus mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf den Grundwasserspiegel in Tschechien auswirken. Allerdings würden nach Angaben der polnischen Regierung bis zu sieben Prozent der Energieversorgung Polens von der Braunkohle in Turow abhängen.
Autor: Redaktion
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Sonntag, 23 Mai 2021