EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Verfassungsgericht

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Verfassungsgericht


Im Streit über ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Europäischen Zentralbank hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet.

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Verfassungsgericht

Wie die Behörde am Mittwoch mitgeteilt habe, gehe sie „wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts“ gegen Deutschland vor. Dabei gehe es auch um die „Beachtung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs“. Anlass sei das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank. Die EU-Kommission sehe in dem Karlsruher Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall.

Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein 2015 gestartetes milliardenschweres Anleihe-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die EZB mit dem Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorgehen und insbesondere die Verhältnismäßigkeit der geldpolitischen Mittel nicht ausreichend geprüft habe. Ein Urteil des EuGH hatte grünes Licht für das Anleihekaufprogramm gegeben.

Die EU-Kommission will nun festgestellt wissen, dass das höchste deutsche Gericht nicht gegen ein zuvor ergangenes EuGH-Urteil entscheiden könne, weil europäisches Recht über nationalem Recht stehe. Das ist allerdings problematisch, wenn es um die Frage geht, ob damit gegen die deutsche Verfassung verstoßen wird. Sollte eine EU-Institution eine Regierung zum Verfassungsbruch ermächtigen können?

Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens bekommt die Bundesregierung nun einige Monate Zeit, schriftlich auf die Vorwürfe zu reagieren. Wenn die EU-Kommission mit der Antwort nicht einverstanden sei, könnte sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 10 Juni 2021

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