Österreich: Freisprüche und ungültige Entlassungen so Urteileilen Gerichte

Österreich: Freisprüche und ungültige Entlassungen so Urteileilen Gerichte


Arbeitgeber entlässt 17 Mitarbeiter fristlos wegen kleiner Abschiedsfeier. Das Arbeitsgericht urteilt: dies ist nicht verhältnismäßig.

Österreich: Freisprüche und ungültige Entlassungen so Urteileilen Gerichte

Mitarbeiter des Hietzinger Krankenhauses Ende Februar – während des dritten Lockdowns – wegen der Pensionierungsfeier einer Kollegin an den medialen Corona-Pranger gestellt wurden. Hatten sie es doch gewagt, rund 30 Minuten Zeit ihrer Mittagspause zu opfern, um die Kollegin im kleinen Rahmen zu verabschieden. Dabei sei es mit den Abstandsregeln und den Masken angeblich nicht allzu genau genommen worden, weshalb der Arbeitgeber der Frauen, die Stadt Wien, rigoros durchgriff und die 17 betroffenen Mitarbeiter vor die Wahl stellte: Fristlose Kündigung oder einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, aber ohne Abfertigungsansprüche. Zwei stimmten der Auflösung zu, 14 Mitarbeiter ließen es auf eine fristlose Kündigung ankommen und wehrten sich.

Nun fällte ein Senat des Arbeitsgerichtes ein Urteil, das die Stadt Wien und den Corona-Wahn in die Schranken weist. Denn der Dienstgeber reagierte nach Ansicht des Arbeitsgerichts überzogen und muss nun die 14 Frauen wieder einstellen bzw. haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Wiener Gesundheitsverbund erwägt, in Berufung zu gehen.

Ein Dämpfer für die vielfach überzogenen Corona-Wahnsinn ist es aber allemal. Zudem auch unverständlich erscheint, dass man sich gerade in Krisenzeiten von langjährigen – einige der Frauen waren bereits 20 Jahre oder länger im Spital beschäftigt – und gut eingearbeiteten Mitarbeitern trennt. Bei dem herrschenden Mangel an Gesundheitspersonal wären vor allem auch in Zeiten einer Pandemie gelindere Mittel möglich.

Weiterer Freispruch für Maßnahmen-Widerstand

Eine weitere Schlappe musste das Corona-Regime jetzt auch im Falle des Maßnahmen-Kritikers Martin Rutter hinnehmen. Diesem war nach der Großdemonstration in Wien am 31. Januar 2021 Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen worden. So soll er Beamte an seiner Identitätsfeststellung mit Gewalt versucht haben zu hindern und auch einem Polizisten einen Stoß versetzt haben. Vor Gericht wurde er nun freigesprochen. Die Richterin konnte keine Gewalt, die für das Delikt maßgeblich sei, erkennen. Da sich die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ist der Freispruch noch nicht rechtsgültig.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Dienstag, 30 November 2021

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