Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!


In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein. Zuvor habe er millionenschwere Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen, laut einem Medienbericht.

Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Obwohl die Impfung als Ursache des Todes von Ärzten und der Versicherung anerkannt wird, zahlt die Versicherung die Prämie nicht aus. Die Begründung ist der Hammer: Die Nebenwirkungen der Corona-Stiche seien bekannt und veröffentlicht. Der Verstorbene habe daher auf eigenes Risiko an einem Experiment teilgenommen!

Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge gleicht Selbstmord


Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.

Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko


Das Gericht soll sein Urteil folgendermaßen begründet haben: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Da Selbstmord von der Polizze von vornherein nicht gedeckt ist, hat sich die Versicherung damit sauber abgeputzt.

Skandal-Urteil: Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich Selbstmord


„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 23 Januar 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.



Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir, der gemeinnützige Verein hinter einer Nachrichtenwebseite, brauchen Ihre Hilfe, um unsere Arbeit fortzusetzen und unsere Vision einer unabhängigen, qualitativ hochwertigen Berichterstattung aufrechtzuerhalten.

Seit vielen Jahren haben wir uns zum Ziel gesetzt, unseren Leserinnen und Lesern eine umfassende Berichterstattung zu bieten, die von journalistischer Integrität und Unabhängigkeit geprägt ist. Wir glauben, dass es in einer Demokratie von entscheidender Bedeutung ist, eine breite Palette an Informationen zu haben, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Trotz unserer unabhängigen Ausrichtung sind wir auf Spenden angewiesen, um unsere Arbeit zu finanzieren. Wir haben keine finanziellen Interessen und erhalten keine Unterstützung von großen Konzernen oder politischen Gruppierungen. Das bedeutet jedoch auch, dass wir nicht die Mittel haben, um alle Kosten zu decken, die mit dem Betrieb einer Nachrichtenwebseite einhergehen.

Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Jeder Beitrag, den Sie leisten können, ist wichtig und hilft uns, unsere Arbeit fortzusetzen. Mit Ihrer Spende können wir sicherstellen, dass unsere Redaktion weiterhin unabhängig und frei von wirtschaftlichen Interessen arbeiten kann.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre großzügige Unterstützung und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Gemeinsam können wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass eine unabhängige Berichterstattung auch in Zukunft erhalten bleibt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Spenden via PayPal

Spenden an den gemeinnützigen Trägerverein von haOlam.de können von der Steuer abgesetzt werden.
Für Fragen und Spendenquittungen: spenden@haolam.de


empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:

Talk auf dem Klappstuhl als Podcast:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage