Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!


In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein. Zuvor habe er millionenschwere Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen, laut einem Medienbericht.

Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Obwohl die Impfung als Ursache des Todes von Ärzten und der Versicherung anerkannt wird, zahlt die Versicherung die Prämie nicht aus. Die Begründung ist der Hammer: Die Nebenwirkungen der Corona-Stiche seien bekannt und veröffentlicht. Der Verstorbene habe daher auf eigenes Risiko an einem Experiment teilgenommen!

Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge gleicht Selbstmord


Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.

Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko


Das Gericht soll sein Urteil folgendermaßen begründet haben: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Da Selbstmord von der Polizze von vornherein nicht gedeckt ist, hat sich die Versicherung damit sauber abgeputzt.

Skandal-Urteil: Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich Selbstmord


„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 23 Januar 2022

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