8 Gast-Ralf Phling - 23.03.2022 - 20:40
@6 Quarz Ich weiß nicht, wegen welches Verstoßes der Fahrer eine MPU machen musste. Meines Wissens wird die MPU für Führerscheinentzug wegen eines Verkehrsdeliktes auf den speziellen Verstoß fokussiert und dann von Dritten nach Beauftragung durch den Beschuldigten durchgeführt. Ein Alkoholiker bekommt also eine andere MPU als ein Drogenkonsument oder auch ein notorischer Raser. Der Beschuldigte hat zudem selbst die Wahl der Prüfungsstelle. All das sorgt eventuell für Schlupflöcher, falls der Beschuldigte generell(!) nicht für das Führen eines Fahrzeugs geeignet sein sollte. Stellen Sie sich vor, dem Fahrer mit Verkehrsverstoß wird wegen eines Drogendeliktes die Fahrerlaubnis aberkannt, weil er zwar mit Drogen vollgepumpt bei der Verkehrskontrolle aufgefallen ist, aber dabei nicht besoffen oder zu schnell war und als Alki oder Raser bisher nicht aufgefallen ist. Wenn die MPU dann vorwiegend auf Drogenkonsum fokussiert und nicht etwa auf ein allgemeines Problem mit dem einhalten von Regeln und Gesetzen, dann flutscht er eventuell durchs Raster. Eine MPU wird zudem nur dann angesetzt, wenn der Fahrer eben aufgefallen ist. Und dann eben auch nur auf das fokussiert, womit er aufgefallen ist. Sie wird nicht(!) generell angesetzt und auch nicht(!) auf alle möglichen Problemfelder. Bzgl. der bewaffneten Staatsgewalt und den Sportschützen: Sportschützen sind nicht selten selbst Soldaten, Reservisten, Polizisten, Bedienstete der Justiz oder auch Sicherheitsbedienstete aus dem privaten Sicherheitsbereich. Die vorherrschende Annahme, dass Sportschützen generell Privatleute aus der Allgemeinheit des privaten Bürgertums seien, ist falsch. Das sind sehr häufig die selben Leute, die auch im Dienst eine Waffe führen. Was Sie da in einem Schützenverein mitbekommen haben, kam eventuell genau aus diesem Kreis, ohne dass Sie es erkannt haben, weil die Leute dort ja in Privatkleidung einlaufen und nicht in Uniform. Und da gibt es noch einen spannenden Punkt der immer übersehen wird, denn die Anforderungen an private Sportschützen bzgl. Zuverlässigkeit, Zurechnungsfähigkeit und Rechts- bzw. Verfassungstreue sind höher, als an Waffenträger im Staatsdienst. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Problemfall in den Besitz einer Waffe kommt, ist in Deutschland im Staatsdienst in der Tat größer, als bei Privatleuten, die mit der beruflichen Ausübung von Macht gar nichts zu tun haben.
Und das leuchtet auch ein: Wenn einem Polizisten, Soldaten oder Justizbeamten immer sofort wegen eines Verstoßes das Tragen der Waffe untersagt werden würde, käme das sehr häufig einem Berufsverbot gleich. Außerdem hängt da ja noch mehr dran, wenn ein Staatsbediensteter im Dienst mit seiner Waffe Mist baut, denn das fällt dann wegen der Hierarchie im Apparat auf die Vorgesetzten bzw. den gesamten Staatsapparat und seine Führungsetage zurück, weshalb dann die Akten zu solchen Vorfällen auch mal geschreddert werden und derartige Probleme nicht an die Öffentlichkeit dringen, damit da keine Karrieren zu Ende gehen. Bei Sportschützen ist das hingegen nur ein privater Zeitvertreib, an dem nichts anderes hängt außer dem Eigeninteresse des Schützen selbst. Und wenn der Staat dann da drauf haut, denkt die Durchschnittsbevölkerung, dass Sportschützen das Problem wären und so etwas im Staatsdienst niemals vorkäme. Und diese Annahme ist falsch. Vollkommen falsch. Da gibt es eine Dunkelziffer bei den Verfehlungen der beruflichen Waffenträger, die höher liegt, als bei Sportschützen. Aus genannten Gründen. Das hat die Öffentlichkeit bloß nicht auf dem Schirm. Noch nicht.