Das Tragen „ungeimpfter“ Judensterne ist strafbar

Das Tragen „ungeimpfter“ Judensterne ist strafbar


Künftig kann verfolgt werden, ob Davidsterne getragen werden, etwa um angebliche Diskriminierungen ungeimpfter Menschen zu demonstrieren – wie es im Rahmen von Corona-Protesten mehrfach geschehen ist. Die jüngsten Ereignisse haben auch zu einer weiteren Verschärfung geführt.

Das Tragen „ungeimpfter“ Judensterne ist strafbar

So ist es beispielsweise auch strafbar, wenn relevante Inhalte aus dem Ausland mit Ziel Österreich gepostet werden. Außerdem verlieren Sie automatisch Ihren Regierungsjob, wenn Sie nach dem Verbotsgesetz verurteilt werden. Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Bundeswehrangehöriger, der seinen Posten nicht verlor, obwohl er sogar in SS-Uniform posierte. Nach derzeitiger Planung führt eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch zum Amtsverlust. Die Reaktion auf das Tragen von Judensternen bei Corona-Demos war, dass der Begriff „grobe Herabwürdigung“ grob aus dem Verbotsgesetz gestrichen wurde.

Zadic sagte bei der Pressekonferenz am Montagmorgen, jede Form von NS-Verharmlosung und Antisemitismus sei ein inakzeptabler Angriff auf österreichische Werte: „Es kann Null-Toleranz geben.“ Antisemitismus habe in Österreich keinen Platz, betonte auch Edtstadler. Obwohl Österreich eine strenge Gesetzeslage hat, prüfen wir jetzt, wo wir noch effektiver sein können.

Dies beginnt mit der Ausweitung der innerstaatlichen Rechtsprechung. Laut Verbotsgesetz muss künftig alles, was in Österreich zugänglich ist, unter Strafe gestellt werden. Das bedeutet: Wenn jemand aus Spanien etwas postet, was in Österreich verboten ist – wie Zadic sagt, war das in der Vergangenheit oft der Fall –, kann künftig auch die heimische Justiz tätig werden.

Die Änderungen wurden bekannt gegeben, nachdem ein Bericht einer speziell eingesetzten Arbeitsgruppe verfügbar war. Für den Leiter der Arbeitsgruppe, Gerhard Baumgartner, Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands (DÖW), ist dies eine zeitgemäße Antwort auf die digitale Kommunikation. Hier ist das Verbotsgesetz schon in die Jahre gekommen.

Nazi-Erinnerungsstücke werden ebenfalls geschärft. Die aktuelle Situation ist, dass Gegenstände nur bei einer Reaktivierung beschlagnahmt werden können. Der Besitz allein ist nicht strafbar. Es gebe zum Beispiel keine Heilung, wenn jemand eine SS-Ehrung nicht aufgeben wolle, erklärt Zadic. Jetzt können Sie solche Artikel ohne Strafanzeige aus dem Verkehr ziehen.

Auch etwas Entspannung ist geplant. Die Möglichkeit der Ablenkung muss nun auch erwachsenen Ersttätern geboten werden. In manchen Fällen sei eine Tour durch Mauthausen mit den richtigen Ablenkungen effektiver, sagte Edtstadler. Baumgartner sagte in diesem Zusammenhang, dass die Regierung hier strukturiert planen sollte. Der Bericht und die Pläne werden am Mittwoch dem Ministerrat vorgelegt. Dann wollen Sie mit der Umsetzung beginnen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Dienstag, 15 November 2022

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