Türke zwingt seine Frau Kopftuch zu tragen, sticht elf Mal auf sie ein und sagt: „Ich wollte ihr nur Angst machen“Türke zwingt seine Frau Kopftuch zu tragen, sticht elf Mal auf sie ein und sagt: „Ich wollte ihr nur Angst machen“
Häusliche Gewalt gibt es natürlich in allen Kulturen. Das zu posten ist also nur „islamfeindlich“, oder? Falsch: Häusliche Gewalt gibt es in allen Kulturen, aber nur in einer hat sie göttliche Zustimmung. Der Islam lehrt nicht, dass ein Mann seine Frau töten darf, aber sobald Sie ihm erlaubt haben, sie zu schlagen, werden Unfälle passieren.
Ein Türke (47) musste sich heute vor einem Wiener Geschworenengericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er hatte seine Ex-Frau erstochen, nachdem sie Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Sie ging am 6. Januar zu einer Polizeidienststelle in Floridsdorf, weil sie sich von dem Mann bedroht fühlte. Auf dem Heimweg überfiel er sie und stach auf sie ein – sie überlebte nur knapp.
Opfer musste Kopftuch tragen und wurde geschlagen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann kurz nach der Hochzeit „der Türkin gezeigt, was sie zu tun hat“. Die Frau durfte keine Röcke mehr tragen und musste beim Verlassen der Wohnung ein Kopftuch tragen, sodass sie aus hygienischen Gründen ihren Beruf als Zahnarzthelferin nicht mehr ausüben konnte und in einem Callcenter arbeitete. Das Paar hatte zwei Kinder, die bald Angst vor ihrem Vater bekamen.
2012 wurde seine Frau zum ersten Mal körperlich angegriffen, weil sie über Scheidung sprach. Es kam wiederholt zu Schlägen und Würgeattacken. „Sie werden heute einen Angeklagten sehen, der ein Musterbeispiel für einen Patriarchen ist“, sagte der Staatsanwalt zu den Geschworenen.
Auf dem Heimweg vom Polizeirevier fing er sie ab
. 2019 reichte die heute 41-jährige Frau die Scheidung ein, die ihr Mann nicht akzeptierte. Aus der WG zog er erst viele Monate später aus, als die Frau ihm eine Notunterkunft organisierte. Immer wieder überfiel er die Familie, beobachtete sie, als sie das Haus verließen.
Am 6. Januar – die Frau hatte drei Jahre nach der Scheidung einen neuen Mann an ihrer Seite – verließ sie mit ihrem neuen Partner die Wohnung, um spazieren zu gehen – dort wurde sie von ihrem Ex-Mann betreut. Nach wilden Drohungen alarmierte das Paar die Polizei, doch der Türke war bereits verschwunden. Die Polizei erreichte ihn jedoch telefonisch und verhängte ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorübergehendes Waffenverbot.
Turk soll elfmal auf sie eingestochen haben
. Das soll den Mann so verärgert haben, dass er laut Anklage nach Hause fuhr, sich ein Messer mit elf Zentimeter Klinge holte und die inzwischen allein reisende Frau an ihrer Wohnadresse überfiel. Er stach elfmal auf sie ein, davon fünfmal allein in den Bauch. Schockierte Augenzeugen alarmierten Rettungsdienst und Polizei, was für die Frau ein großes Glück war. Ein zufällig anwesender Arzt übernahm die Erste Hilfe. Die Frau verlor mehr als anderthalb Liter Blut. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten von Christian Reiter wäre sie ohne notärztliche Hilfe verblutet.
Der Mann bestand darauf, dass er seine Frau nur „erschrecken“ wollte. Er konnte sich nicht erinnern, so oft auf sie eingestochen zu haben, es konnten nur vier Stiche gewesen sein. „Aber wer hat die restlichen sieben Stiche verursacht“, fragte Jury-Vorsitzender Christoph Bauer. Eigentlich wollte er mit ihr nur über Besuchsregelungen bezüglich der Kinder sprechen. „Aber dann sagte sie mir lächelnd ins Gesicht, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde. Ich musste sie dort verletzen“, sagte der Angeklagte. „Sie hat meine Psyche ruiniert, weil ich meine Kinder seit drei Jahren nicht mehr gesehen habe.“
Motiv: „Wollte sie erziehen“
Der Grund für den Angriff: „Ich wollte sie damit erziehen“, antwortete er. „Ich wollte ihr nur beibringen, sich nicht so zu benehmen.“ Als der Richter beklagte, die Frau habe Glück gehabt und sich vier Operationen unterziehen müssen, sagte der Angeklagte: „Ich möchte dem Arzt danken, der ihr geholfen hat.“ Auf die Frage, warum der Mann, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, nicht die Rettung gerufen habe, sagte er: „Ich kannte die Telefonnummer nicht.“
Danach klagte er: „Meiner Frau wird mehr Respekt entgegengebracht als mir.“ Das Ganze ist ein Komplott gegen ihn. Auf die Frage des Gutachters, ob er das Scheidungsrecht einer Frau anerkenne, sagte er klar: „Nein!“ Und auf die Frage eines Geschworenen, ob Schläge und Drohungen für ihn normal seien, sagte er: „Eigentlich bin ich gegen Gewalt gegen Frauen.“ Bei einer Verurteilung gemäß der Anklage drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Der Prozess ist bis 18 Uhr angesetzt. Die Vernehmung der Angeklagten wurde erst gegen Mittag beendet, danach kamen Sachverständige und zahlreiche Zeugen zu Wort. Ob es wie angekündigt am Dienstag zu einem Urteil kommt, ist daher fraglich.
Der Koran lehrt, dass Männer Frauen überlegen sind und diejenigen schlagen sollten, von denen sie „Ungehorsam befürchten“: „Männer haben Autorität über Frauen, weil Allah die eine über die andere gestellt hat und weil sie ihren Reichtum ausgeben, um sie zu erhalten. Gute Frauen sind gehorsam. Sie bewachen ihre unsichtbaren Teile, weil Allah sie bewacht hat. Diejenigen, vor denen ihr Ungehorsam fürchtet, ermahnt sie und schickt sie in getrennte Betten und schlagt sie.“ – Koran 4:34
Mohammeds Brautkind, Aisha, sagt in einem Hadith, dass Muhammad „mich auf die Brust schlug, was mir Schmerzen verursachte, und dann sagte: ‚Denkst du, dass Allah und Sein Apostel ungerecht mit dir umgehen würden?'“ – Sahih Muslim 2127
Ein anderer Hadith sagt: „Rifa`a ließ sich von seiner Frau scheiden, woraufhin `AbdurRahman bin Az-Zubair Al-Qurazi sie heiratete. `Aisha sagte, dass die Dame (kam) mit einem grünen Schleier (und sich bei ihr (Aisha) über ihren Ehemann beschwerte und ihr einen grünen Fleck auf ihrer Haut zeigte, der durch Schläge verursacht wurde). Es war die Gewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen, und als der Gesandte Allahs kam, sagte Aisha: „Ich habe keine Frau gesehen, die so sehr leidet wie die gläubigen Frauen. Aussehen! Ihre Haut ist grüner als ihre Kleidung!'“ – Sahih Bukhari 7.77.5825
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Donnerstag, 17 November 2022