Italien beschränkt Geschäftsfeld der »Seenotretter«

Italien beschränkt Geschäftsfeld der »Seenotretter«


Italien macht den selbsternannten »Seenotrettern« mit neuen Bestimmungen das Gesschäft schwer. Zukünftig sollen die Schlepper- und Schleuserhelfer nur noch eine Bootsbesatzung »retten« dürfen. Bevor sie weitere »Schiffbrüchige« aufnehmen, müssen die zuerst »Geretteten« an Land gebracht werden.

Italien beschränkt Geschäftsfeld der »Seenotretter«

Der Alltag eines Schiffs der selbsternannten »Seenotretter« im Mittelmeer sieht so aus, dass der - in der Regel uralte und kaum noch seetüchtige - Kutter mit seinem altersschwachen und umweltzerstörenden Antrieb unmittelbar vor der Seezone eines nordafrikanischen Landes kreuzt. Mit den von den »Flüchtlingen« teuer bezahlten Schleuser- und Schlepperbanden steht man in Kontakt und verabredet sich zur Übernahme der Asyltouristen auf hoher See. Kaum ist ein solcher Personentransfer vollendet, nehmen die »Seeenotretter« Kurs auf den nächsten Treffpunkt, um dort von ihren Geschäftspartnern die »Gäste« zu übernehmen. So geht das, bis das Schiff mit »Flüchtlingen« komplett überbelegt ist. Die angeblichen »Seenotretter« gefährden so Leib und Leben der Aufgenommenen extrem. Dem will die italienische Regierung nun mit einer neuen Gesetzgebung einen Riegel vorschieben.

Sobald die Besatzung eines dieser Kutter angebliche Schiffbrüchige oder in angebliche Seeenot geratene Menschen an einer Position aufgenommen hat, so hat sie diese sofort in den nächsten ihr zugewiesenen Hafen zu verbringen und dort von Bord gehen zu lassen. Erst danach dürfen die »Retter« zu ihrer nächsten lukrativen Mission aufbrechen. Das tagelange Kreuzen mit »Schiffbrüchigen«, die angeblich aus höchster Gefahr errettet wurden, sei menschenunwürdig und gefährde diese Leute zusätzlich, so die Argumentation der italienischen Regierung.

Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen hohe Geldstrafen und eventuell sogar Haftstrafen. Zudem erlaubt sie den italienischen Behörden, die Kutter in italienischen Häfen festzusetzen und zu konfiszieren.


Dieser Artikel wurde zuerst hier veröffentlicht.

Autor: Freie Welt
Bild Quelle: Der Alltag eines Schiffs der selbsternannten »Seenotretter« im Mittelmeer sieht so aus, dass der - in der Regel uralte und kaum noch seetüchtige - Kutter mit seinem altersschwachen und umweltzerstörenden Antrieb unmittelbar vor der Seezone eines nordafrikanischen Landes kreuzt. Mit den von den »Flüchtlingen« teuer bezahlten Schleuser- und Schlepperbanden steht man in Kontakt und verabredet sich zur Übernahme der Asyltouristen auf hoher See. Kaum ist ein solcher Personentransfer vollendet, nehmen die »Seeenotretter« Kurs auf den nächsten Treffpunkt, um dort von ihren Geschäftspartnern die »Gäste« zu übernehmen. So geht das, bis das Schiff mit »Flüchtlingen« komplett überbelegt ist. Die angeblichen »Seenotretter« gefährden so Leib und Leben der Aufgenommenen extrem. Dem will die italienische Regierung nun mit einer neuen Gesetzgebung einen Riegel vorschieben. Sobald die Besatzung eines dieser Kutter angebliche Schiffbrüchige oder in angebliche Seeenot geratene Menschen an einer Position aufgenommen hat, so hat sie diese sofort in den nächsten ihr zugewiesenen Hafen zu verbringen und dort von Bord gehen zu lassen. Erst danach dürfen die »Retter« zu ihrer nächsten lukrativen Mission aufbrechen. Das tagelange Kreuzen mit »Schiffbrüchigen«, die angeblich aus höchster Gefahr errettet wurden, sei menschenunwürdig und gefährde diese Leute zusätzlich, so die Argumentation der italienischen Regierung. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen hohe Geldstrafen und eventuell sogar Haftstrafen. Zudem erlaubt sie den italienischen Behörden, die Kutter in italienischen Häfen festzusetzen und zu konfiszieren.


Samstag, 31 Dezember 2022

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