Polizeiliche Anordnung zum Verbot von Koranverbrennungen erlaubt das Verbrennen von Schriften anderer ReligionenPolizeiliche Anordnung zum Verbot von Koranverbrennungen erlaubt das Verbrennen von Schriften anderer Religionen
Dies macht es unbestreitbar, dass das schwedische Verbot der Koranverbrennung einzig und allein eine Kapitulation vor den gewalttätigen Drohungen islamischer Dschihadisten ist. Diese Kapitulation wird nur weitere solcher Drohungen fördern, da die Dschihadisten jetzt sehen, dass sie funktionieren.
Koranverbrennungen will die Polizei wegen der Bedrohung Schwedens nicht mehr zulassen.
Aber es ist immer noch in Ordnung, andere heilige Schriften zu verbrennen, heißt es in einem internen Dokument, das Dagens Nyheter gesehen hat.
Vor einigen Wochen wechselte die Polizei wegen Koranverbrennungen die Seiten, als einem Kulturverein die Erlaubnis verweigert wurde, eine ähnliche Aktion wie Rasmus Paludan vor der türkischen Botschaft durchzuführen.
Die Entscheidung wurde nach einem Dialog mit Säpo getroffen, und die erhöhte Bedrohung für Schweden wird in der Entscheidung erwähnt.
Jetzt berichtet Dagens Nyheter, dass die Rechtsabteilung der Polizei am selben Tag ein internes Dokument erstellt habe, in dem es heißt, Koranverbrennungen seien nicht erlaubt. Aus dem Dokument geht laut der Zeitung hervor, dass andere heilige Bücher oder Flaggen nicht unter das Verbot fallen.
Es braucht viel, um eine Generalversammlung zu leugnen. Um ablehnen zu können, muss die Polizei nach den neuen Richtlinien eine „umfassende“ Auslegung des Ordnungsgesetzes vornehmen. Neben der Sicherheit bei der Versammlung selbst muss auch das Risiko der Bedrohung durch Angriffe auf Schweden angegangen werden.
Henrik Wenander, Professor für öffentliches Recht an der Universität Lund, hält ein solches Argument der Polizei für sehr ungewöhnlich.
„Hier war es eine breitere Argumentation, und das ist ungewöhnlich. Das Gesetz erlaubt diese abstrakten Risiken nicht, aber sie müssen am Standort oder in seiner unmittelbaren Umgebung vorhanden sein“, sagt Henrik Wenander zu DN.
Der Kulturverein, der keine Genehmigung erhalten hat, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, und Henrik Wenander glaubt nicht, dass die Argumentation der Polizei Bestand hat.
„Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Entscheidung der Polizei Bestand haben wird“, sagt er der Zeitung.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Mittwoch, 22 Februar 2023