Drei Tote: Tschetschene liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Drei Tote: Tschetschene liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei


Nachdem kürzlich über 40 Asylbewerber vor der Küste Italiens ertrunken sind, wird nun das nächste tödliche Flüchtlingsdrama publik: Dieses Mal aus Kittsee im österreichischen Burgenland. Dort hatte sich ein Schlepper aus Tschetschenien (Adam K. genannt) eine verheerende Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, bei der drei Flüchtlinge ums Leben kamen. Exakt 22 illegale Grenzgänger hatte der besagte Täter in einen nicht mehr verkehrstüchtigen Kastenwagen gepfercht, um sie von der Slowakei nach Österreich zu bringen.

Drei Tote: Tschetschene liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Von Alex Cryso

Dabei war der staatenlose Tschetschene in eine Polizeikontrolle geraten. Als Adam K. dazu aufgefordert wurde, den Ladebereich zu öffnen, trat dieser aufs Gas und brauste davon. Die Beamten nahmen postwendend die Verfolgung auf. Zuvor war es Adam K. noch gelungen, den Polizisten die ausgehändigten Papiere wieder zu entreißen, um eine Identifizierung zu verhindern.

Nach zwei Kilometern nahm der Fahrer in allerletzter Sekunde eine Ausfahrt nach rechts, verlor dabei die Kontrolle über das Auto und überschlug sich. Unter den Toten befand sich unter anderem eine junge Mutter. Von den 19 Überlebenden kam niemand ohne teils schwere Verletzungen davon. Bereits zuvor hatten die Geschleppten laut eigenen Aussagen unter Todesangst und Atemnot gelitten. Auch hätte Adam K. keine Pausen gemacht, obwohl sich dieser als „Business-Class-Schlepper“ bezeichnete, der den Illegalen angeblich sogar Gebetspausen einräumte. Auch die Behauptung, die Polizei hätte ihn von der Straße abgedrängt, wurde als glatte Lüge entlarvt.

Während der Verhandlung in Eisenstadt fing der strenggläubige Moslem übrigens selbst plötzlich mit dem Beten an. Sechs Jahre Haft ohne Bewährung wurden dennoch verhängt. Dem Angeklagten erschien das Urteil jedoch zu hart. Im Gegenzug wurde noch während der Verhandlung der Einwand eingeworfen, aufgrund der Gefährdung von 22 Menschenleben sowie den drei Toten eine nicht noch längere Haftstrafe zu verhängen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: User:Mattes, Public domain, via Wikimedia Commons


Mittwoch, 01 März 2023

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