Prozess gegen TV-Kommissar Florian Teichtmeister wegen Besitzes von Kinderpornografie verzögert sich – Richter prüft Zuständigkeit und weitere Ermittlungen

Prozess gegen TV-Kommissar Florian Teichtmeister wegen Besitzes von Kinderpornografie verzögert sich – Richter prüft Zuständigkeit und weitere Ermittlungen


Der Prozess gegen TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) wegen des Besitzes von 58.000 Kinderpornografie-Dateien ist seit drei Monaten überfällig. Grund dafür sind weitere Ermittlungen, die der Strafrichter Stefan Apostol angeordnet hat, sowie die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts. Sollte der Fall ausgeweitet werden, droht Teichtmeister eine höhere Strafe.

Prozess gegen TV-Kommissar Florian Teichtmeister wegen Besitzes von Kinderpornografie verzögert sich – Richter prüft Zuständigkeit und weitere Ermittlungen

Ursprünglich sollte der Prozess gegen den bekannten Burgschauspieler und TV-Star Florian Teichtmeister am 8. Februar stattfinden. Allerdings wurde der Termin kurzfristig abgesagt, weil sich der Angeklagte krank meldete. Daraufhin ordnete Richter Stefan Apostol zusätzliche Ermittlungen in der Causa Teichtmeister an. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn sind diese Ermittlungen für die Klärung der Zuständigkeit und die rechtliche Einordnung unerlässlich.

Bislang wurde Teichtmeister von der Justiz eher schonend behandelt. Der Anfangsverdacht wegen häuslicher Gewalt gegen seine Lebensgefährtin löste sich auf, und die Ermittlungen wurden eingestellt. Auch im Drogenverfahren gegen den kokainsüchtigen Schauspieler verzichtete die Justiz auf eine Bestrafung nach dem Grundsatz "Therapie statt Strafe", obwohl bei ihm mehr als 100 Gramm Kokain sichergestellt wurden.

Die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts könnte diesmal auch in die andere Richtung gehen. Aus dem Besitz von kinderpornografischen Darstellungen könnten sich Tatbestände ergeben, die ein größeres Aufgebot vor Gericht erfordern. Beispielsweise, wenn der Tatverdächtige Kinderpornos nicht nur besessen, sondern weitergereicht oder sogar selbst angefertigt hat. Oder wenn er sich mit Gleichgesinnten dazu verabredet hat, was als kriminelle Vereinigung ausgelegt werden könnte. In solchen Fällen könnte sich das Strafmaß gegen den Angeklagten erhöhen.

Bis zum Wochenende lagen die Nachermittlungen noch nicht vor. Richter Stefan Apostol hat bereits Druck gemacht, damit die Hauptverhandlung möglichst zeitnah stattfindet.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Manfred Werner - Tsui - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=44822888


Dienstag, 09 Mai 2023

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