Märsta: 13-jähriges Mädchen zweimal vergewaltigt - Gerechtigkeit bleibt unerreichbarMärsta: 13-jähriges Mädchen zweimal vergewaltigt - Gerechtigkeit bleibt unerreichbar
In einem erschütternden Fall von sexualisierter Gewalt wurde im September 2022 ein 13-jähriges Mädchen namens „Abbe“ in Märsta, Schweden, zweimal vergewaltigt. Der erste Täter, Abbas, ein Migrant aus Afghanistan, wurde gefasst und verurteilt. Der zweite Täter bleibt unbekannt und auf freiem Fuß.
Abbe erzählte bei der polizeilichen Befragung, dass sie sich an einem Nachmittag mit einer Freundin getroffen habe. Sie trafen Abbas, einen weiteren Mann namens Mohammad und einen dritten unbekannten Mann. Es kam zu einer schrecklichen Begegnung, bei der Abbas das Mädchen sexuell missbrauchte.
Kurz darauf wurde Abbe erneut missbraucht, dieses Mal von dem unbekannten Mann in einem nahegelegenen Waldgebiet. Drei Tage nach den Übergriffen wurde Anzeige wegen Kindesvergewaltigung erstattet. Abbas wurde am 20. September festgenommen.
Die Polizeiuntersuchung enthüllte, dass Abbas bereits 2018 der versuchten Vergewaltigung verdächtigt wurde. Diese Vorwürfe betrafen ein anderes junges Mädchen, doch die Untersuchung wurde wegen Beweisproblemen eingestellt.
Abbas hatte eine lange und beunruhigende kriminelle Vorgeschichte, die von Ladendiebstahl, illegalen Fahrten, Waffendelikten, Drogendelikten bis hin zu rechtswidrigen Drohungen und versuchtem Raubüberfall reichte. Er war 2015 als unbegleitetes Flüchtlingskind nach Schweden gekommen und erhielt 2018 die schwedische Staatsbürgerschaft.
Am 27. Februar 2023 wurde Abbas vom Bezirksgericht Attunda wegen Kindesvergewaltigung, dreifacher Drogendelikte und Trunkenheit am Steuer zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde er dazu verurteilt, dem Mädchen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 255.000 SEK zu zahlen.
Mohammad wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und erhielt eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Er wurde auch zur Zahlung von Schadensersatz an das Mädchen verurteilt.
Das Berufungsgericht Svea bestätigte am 10. Mai 2023 das Urteil gegen Abbas. Trotz der Forderung des Mädchens und des Staatsanwalts nach einer härteren Bestrafung, stufte das Berufungsgericht die Tat nicht als schwerwiegend ein. Mohammad wurde in der Berufung vollständig freigesprochen.
Der unbekannte zweite Täter wurde nie identifiziert und bleibt auf freiem Fuß. Trotz seiner Verbrechen und seiner früheren kriminellen Vorgeschichte kann Abbas aufgrund seiner schwedischen Staatsbürgerschaft nicht abgeschoben werden.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Montag, 29 Mai 2023