Fehlentscheidungen der Justiz? Österreicher bleibt trotz wiederholter Belästigung von Kindern auf freiem FußFehlentscheidungen der Justiz? Österreicher bleibt trotz wiederholter Belästigung von Kindern auf freiem Fuß
In einer Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt am gestrigen Tag stellte sich eine Frage in den Köpfen vieler fassungsloser Beobachter: Was ist mit unserer Justiz los?
Der Schöffensenat verhandelte über die Unterbringung eines psychisch kranken und geistig zurückgebliebenen jungen Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, entschied jedoch für eine ambulante Behandlung.
Der 24-jährige Beschuldigte, der als unzurechnungsfähig gilt und daher für seine Taten nicht ins Gefängnis muss, wurde im Dezember angezeigt, weil er an einer Bushaltestelle einen siebenjährigen Jungen angefasst und ihm in die Unterhose gegriffen hatte. Er ließ erst von dem Kind ab, als der Schulbus eintraf.
Dieser Vorfall ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann Kinder belästigt hat. Bereits im Jahr 2016 belästigte er zwei andere Jungen. Obwohl die Justiz damals eine Unterbringung in einer Anstalt in Erwägung zog, wurde dies nicht als notwendig angesehen.
Ein Gerichtspsychiater bestätigte nun die Unzurechnungsfähigkeit des 24-Jährigen und empfahl seine Unterbringung in einer Anstalt, wenn auch nur bedingt.
Der Schöffensenat stimmte dieser Unterbringung zu, entschied jedoch, dass der Beschuldigte auf freiem Fuß bleiben und eine ambulante Therapie in Anspruch nehmen soll. Darüber hinaus wurde ihm auferlegt, sich den Kindern in seiner Gemeinde nicht zu nähern.
Nur wenn der Betroffene gegen diese Auflagen verstößt, wird er in eine Anstalt eingewiesen. Viele Beobachter des Falles halten diese Maßnahme für unzureichend und sind der Meinung, dass eine frühere Unterbringung in einer Anstalt möglicherweise einige der jüngsten Vorfälle hätte verhindern können.
Diese Entscheidung wirft Fragen über die Schutzmaßnahmen für Kinder und die Fähigkeit der Justiz auf, angemessene Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die als Bedrohung eingestuft werden. Ein Blick auf die Schutzmaßnahmen, die zur Verhinderung solcher Vorfälle ergriffen werden, ist in der Tat dringend notwendig.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Freitag, 09 Juni 2023
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