Amoklauf in Linz: Täter war laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Amoklauf in Linz: Täter war laut Gutachten nicht zurechnungsfähig


Ein 42-jähriger Iraker, der seine Lebensgefährtin niedergestochen und einen bewaffneten Angriff in Linz durchgeführt hat, wird als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Drei Polizeibeamte wurden schwer verletzt. Ein Gutachten weist auf Schizophrenie hin.

Amoklauf in Linz: Täter war laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Der Amoklauf eines 42-jährigen Irakers in Linz hat für großes Aufsehen gesorgt. Nicht nur stach der Mann seine 42-jährige rumänische Lebensgefährtin nieder, sondern lieferte sich auch eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Drei Beamte wurden dabei schwer verletzt, einer musste sogar ins künstliche Koma versetzt werden. Nach einem kürzlich veröffentlichten Gutachten stellt sich nun die Frage, ob der Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Am Mittwoch berichtete die Tageszeitung Krone über ein psychiatrisches Gutachten, das dem Iraker bescheinigt, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, wurde mit den Worten zitiert: „Er leidet an Schizophrenie und wird als gefährlich eingestuft.“ Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, die Untersuchungshaft des Täters in eine vorläufige Unterbringung in der Forensik umzuwandeln.

Dieser Fall unterstreicht die Komplexität von Strafverfahren, in denen die psychische Gesundheit des Angeklagten eine Rolle spielt. Die Entscheidung, ob der Täter strafrechtlich verfolgt wird oder nicht, hat weitreichende Konsequenzen für ihn selbst, die Opfer und auch die allgemeine Sicherheit der Öffentlichkeit. Wenn er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird, würde dies eine langfristige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung statt einer Haftstrafe bedeuten.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Mittwoch, 13 September 2023

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