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Milde Strafen in Schattendorfer Todesfall: Jugendliche Syrer nach tödlicher Auseinandersetzung nur bedingt verurteilt

Milde Strafen in Schattendorfer Todesfall: Jugendliche Syrer nach tödlicher Auseinandersetzung nur bedingt verurteilt


Nach einer tödlichen Auseinandersetzung vor einer Disco in Schattendorf wurden zwei Jugendliche zu geringen Haftstrafen und minimalem Schmerzensgeld verurteilt, da die Todesursache des Opfers nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Milde Strafen in Schattendorfer Todesfall: Jugendliche Syrer nach tödlicher Auseinandersetzung nur bedingt verurteilt

In einem tragischen Fall, der kurz vor Weihnachten 2022 in Schattendorf die Gemüter erschütterte, wurden zwei Jugendliche – ein 19-jähriger Syrer und ein 17-jähriger Burgenländer – in einer kürzlich erfolgten Gerichtsverhandlung am Landesgericht Eisenstadt zu verhältnismäßig milden Strafen verurteilt. Die beiden jungen Männer waren an einer Auseinandersetzung beteiligt, die zum Tod eines 42-jährigen Familienvaters führte.

Die Ereignisse ereigneten sich in der Nacht auf den 18. Dezember 2022. Nach einem Streit vor einer Disco in Schattendorf kam es zu einer physischen Konfrontation, in deren Folge der Familienvater eine Hirnblutung erlitt und später im Krankenhaus verstarb. Die entscheidende Wendung in dem Fall ergab sich aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten, welches die Hirnblutung nicht zweifelsfrei auf die Schläge der Angeklagten zurückführen konnte. Es wurde festgestellt, dass auch andere Umstände, wie ein möglicher Sturz des Opfers in der Disco, zur Todesursache beigetragen haben könnten.

Dementsprechend fiel das Urteil des Schöffengerichts milder aus als erwartet: Beide Jugendliche wurden wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt, müssen jedoch nur einen Monat Haft unbedingt verbüßen – eine Zeit, die sie bereits in Untersuchungshaft verbracht hatten. Darüber hinaus wurden sie zu einer Zahlung von jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an die Töchter des Verstorbenen verpflichtet.

Die Umstände der Auseinandersetzung waren ebenfalls von Bedeutung. Der spätere Todesopfer, der zum Zeitpunkt des Vorfalls einen Alkoholpegel von 2,46 Promille aufwies, soll junge Frauen belästigt haben. Dies führte zu der Konfrontation, in deren Verlauf der 19-jährige Angeklagte behauptete, er habe in Selbstverteidigung gehandelt, nachdem er eine Ohrfeige vom Opfer erhalten hatte.

Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Auslegung von Gerechtigkeit und die Herausforderungen bei der Feststellung von Todesursachen in Gerichtsverfahren auf. Die Entscheidung des Gerichts, basierend auf den unsicheren Beweisen und den Umständen des Falles, verdeutlicht die Komplexität solcher juristischer Bewertungen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Freitag, 10 November 2023

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