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Norbert Kleinwächter (AfD): Haushaltsgerechtigkeit in der EU muss jetzt Priorität haben

Norbert Kleinwächter (AfD): Haushaltsgerechtigkeit in der EU muss jetzt Priorität haben


»Deutschland verliert durch die EU jährlich etwa 20 Milliarden Euro. Das ist Steuergeld, das in Deutschland erwirtschaftet, am Bundestag vorbei nach Brüssel überwiesen wird, und dort für Deutschland verloren ist.«

Norbert Kleinwächter (AfD): Haushaltsgerechtigkeit in der EU muss jetzt Priorität haben

»Deutschland verliert durch die EU jährlich etwa 20 Milliarden Euro. Das ist Steuergeld, das in Deutschland erwirtschaftet, am Bundestag vorbei nach Brüssel überwiesen wird, und dort für Deutschland verloren ist.« sagt Norbert Kleinwächter, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Brandenburg und Mitglied im EU-Ausschuss des Deutschen Bundestags.
 
Wie kann das sein? Der jährliche Beitrag Deutschlands zum EU-Haushalt wird nicht im Bundestag während der Haushaltsdebatten diskutiert, kann nicht durch Änderungsanträge verändert werden und wird nicht abgestimmt. Dennoch ist dieser Haushaltsposten eine zustimmungspflichtige Ausgabe aus dem Staatshaushalt, denn Deutschland erkauft sich damit seine EU-Mitgliedschaft. Doch würde dieser Milliarden-Verlust im Bundestag diskutiert, dann würde der Öffentlichkeit auch bewusst, dass Deutschland wegen der EU-Mitgliedschaft einen zweistelligen Milliardenbetrag verliert, der in Deutschland spürbar fehlt.
 
»Das muss sich ändern«, fordert Kleinwächter deshalb für die nächste Legislaturperiode des Bundestags.
 
Einfach wird das jedoch nicht. Es gibt keine Haushaltsgerechtigkeit in der EU. Die Bundesrepublik stimmte 2020 für den sogenannten »Eigenmittelbschluss« des Rates der EU und verheimlicht durch einen Verwaltungstrick die Verluste durch die EU-Mitgliedschaft. Im »Eigenmittelbeschluss« des Rates (Verordnung 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020) werden die Einnahmen der EU und ihre Bemessung (Art 2), die Eigenmittelobergrenzen mit einer mathematischen Formel (Art. 3) sowie die Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission (Art. 9) festgelegt.
 
Bereits der Titel ist Augenwischerei. Die EU hat keine eigenen Mittel. Der von der EU-Kommission verwaltete Haushalt besteht aus den nationalen Steueraufkommen der 27 Mitgliedsstaaten, die der EU-Kommission von den nationalen Regierungen bereitgestellt werden. Die EU-Kommission soll diesen Mega-Haushalt lediglich eigenverantwortlich verwalten. Aus »eigenverantwortliche Verwaltung von anvertrautem fremdem Geld« wird »Eigenmittel«. Die Bundesrepublik hat diesen Beschluss durch die »Eigenmittelbeschluss-Ratifizierung« am 25. März 2021 in nationales Recht überführt. Dagegen klagte die AfD Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht.
 
Der Eigenmittelbschluss sieht vor, welche Steuern (Art. 2), in welcher Höhe (Art 3) gemäß den nationalen Vorschriften (Art 9) nach Brüssel überwiesen werden. Artikel 9 (nationalstaatliche Eigenverantwortung für das Eintreiben des EU-Beitrags) nutzt die Bundesregierung aus, um den Beitrag Deutschlands - und damit den zweistelligen Milliardenverlust - am Rampenlicht des Bundestags vorbei nach Brüssel zu überweisen.
 
Dabei wird das Bundesfinanzministerium zum Steuereintreiber der EU-Kommission. Im Rahmen der jährlichen Steuerschätzung wird das Steueraufkommen analysiert. Das ist notwendig, um zu wissen, wieviel Geld die Bundesrepublik eigentlich jährlich zur Verfügung hat. Das betrifft üblicherweise den Bund, die Länder und die Gemeinden. Durch einen Verwaltungstrick wird jedoch einfach eine vierte Kategorie angefügt: die Steuereinnahmen für die EU laut Eigenmittelbeschluss. Sinngemäß bedeutet das: weil diese Steuereinnahmen laut Eigenmittelbeschluss sowieso für die EU vorgesehen sind, werden sie gar nicht erst als Ausgabe gekennzeichnet und dem Bundestag zur Abstimmung gestellt. Stattdessen wird die Ausgabe am Bundestag vorbei direkt nach Brüssel überwiesen, weil sie ja als Steuer für die EU eingetrieben wurde. Der Bundestag wird umgangen.
 
Die EU-Kommission hat 2020 übrigens aufgehört, die Nettohaushaltssolden (Verluste) der Mitgliedsstaaten durch die EU zu veröffentlichen. Wenn keine offiziellen Zahlen über die Verluste der Netto-Zahler verfügbar sind, kann darüber auch nicht diskutiert werden. Stattdessen hat da EU-Parlament eine pädagogische Handreichung zusammengestellt, um diejenigen zu diffamieren, den »angemessenen Mittelrückfluss« einfordern und damit die Verlustsumme reduzieren wollen.
 
Es geht auch demokratisch, zum Beispiel bei den Franzosen. In Frankreich wird der französische Beitrag zum EU-Haushalt im Rahmen der Haushaltsprozedur trotz der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses in der Nationalversammlung zur Abstimmung gestellt, nach dem demokratischen Prinzip: keine Staatsausgabe ohne vorherige Genehmigung.

In diesem Jahr steht dieser Betrag im Artikel 40 des Haushaltsgesetztes. Der Rassemblement National reichte einen Änderungsantrag zur Abstimmung im Plenum der Nationalversammlung ein, um den französischen Zwangsbeitrag um 5 Mrd € zu senken (Frankreich verliert immerhin auch 9 Mrd € wegen der EU). Zuerst wurde der Änderungsantrag angenommen, in der Schlussabstimmung jedoch wieder überstimmt. Aber das zeigt, dass - im Gegensatz zu Deutschland - die Volksvertreter Frankreichs über ihren EU-Beitrag abstimmen können.
 
Norbert Kleinwächter: »In der nächsten Legislaturperiode müssen wir im Bundestag für mehr Haushaltsgerechtigkeit in der
EU sorgen.«


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Pressefoto Norbert Kleinwächter, MdB


Samstag, 23 November 2024

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