Britisches Gericht erlaubt F-35-Export nach Israel – Palästinensische NGO scheitert mit KlageBritisches Gericht erlaubt F-35-Export nach Israel – Palästinensische NGO scheitert mit Klage
Während der Krieg gegen die Hamas noch lange nicht vorbei ist, hat ein britisches Gericht ein wichtiges Urteil gefällt: Der Export von Bauteilen für F-35-Kampfflugzeuge nach Israel bleibt erlaubt.
Eine palästinensische NGO hatte gegen die Entscheidung der britischen Regierung geklagt – und ist nun gescheitert. Dabei offenbart sich eine verstörende Doppelmoral.
Die Organisation Al-Haq, die ihren Sitz im von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) kontrollierten Teil von Ramallah hat, wollte mit ihrer Klage ein Exportverbot für Bauteile von F-35-Kampfflugzeugen erwirken. Konkret ging es um die britische Beteiligung an einem globalen Produktions- und Versorgungssystem, das auch Israel mit Teilen beliefert. Die britische Regierung hatte im vergangenen Jahr einzelne Rüstungslieferungen ausgesetzt – aber eine Ausnahme für F-35-Komponenten gemacht. Und genau dagegen zog Al-Haq vor Gericht.
Die Begründung der Kläger: Großbritannien verstoße mit dem Export gegen internationales Recht, da Israel die F-35 angeblich in Gaza unter Bruch humanitärer Regeln einsetze. Die Richter des High Court in London folgten dieser Argumentation jedoch nicht. In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung stellten sie klar, dass die Beteiligung an einem multinationalen Verteidigungsprogramm wie dem F-35-Projekt eine politische Entscheidung sei – und keine Frage, über die Gerichte entscheiden sollten.
Die britische Regierung hatte sich deutlich positioniert: Ein vollständiger Stopp der Lieferungen hätte nicht nur die Sicherheit Israels gefährdet, sondern auch die Rolle Großbritanniens innerhalb von NATO und transatlantischer Verteidigungspolitik geschwächt. Das Verteidigungsministerium hatte gewarnt, ein solcher Schritt könnte das Vertrauen der USA in Großbritannien untergraben und damit auch internationale Sicherheitsstrukturen destabilisieren.
Die Ignoranz gegenüber eigenen Verhältnissen
Besonders brisant ist der Hintergrund der Klägerin. Al-Haq wird von der Palästinensischen Autonomiebehörde unterstützt – einer Institution, die seit Jahren regelmäßig Zahlungen an Familien von Attentätern überweist. Dieses als „Märtyrerrente“ bekannte System ist international umstritten und wurde selbst von europäischen Politikern als „direkte Förderung von Terrorismus“ kritisiert. Dass dieselbe NGO, die zu diesem Thema schweigt, nun wegen vermeintlicher Menschenrechtsverletzungen in Israel vor Gericht zieht, wirkt mehr als nur widersprüchlich.
Auch die Herkunft der Vorwürfe ist nicht unproblematisch. Al-Haq steht im Verdacht, enge ideologische Verbindungen zur PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) zu haben – einer in der EU und den USA als Terrororganisation eingestuften Gruppe. Der ehemalige israelische Verteidigungsminister hatte Al-Haq deshalb öffentlich als „Fassade des Terrorismus“ bezeichnet, eine Einschätzung, die in Israel weithin geteilt wird. Zwar bestreitet Al-Haq jede Verbindung, doch der politische Kontext bleibt relevant.
Ein Symbolurteil mit Signalwirkung
Mit dem Urteil hat der britische High Court ein starkes Zeichen gesetzt: Nicht jede NGO-Klage gegen Israel ist automatisch legitim. Gerade dann, wenn sie aus einem Umfeld kommt, das eigene systematische Menschenrechtsverletzungen deckt oder gar unterstützt. Die Richter machten zudem deutlich, dass es nicht ihre Aufgabe sei, in Fragen von militärischer Strategie oder internationaler Verteidigungspolitik zu urteilen. Dafür sei das demokratisch legitimierte Parlament zuständig – nicht das Gericht.
In einer Zeit, in der Israel zunehmend unter Druck steht, sich juristisch und diplomatisch für seine Selbstverteidigung zu rechtfertigen, ist dieses Urteil mehr als nur eine juristische Entscheidung. Es ist ein seltener Moment der Klarheit im Nebel der politischen Instrumentalisierung von Menschenrechten.
Heuchelei statt Humanität
Dass ausgerechnet eine palästinensische NGO Klage gegen die Waffenlieferungen an Israel erhebt – während die PA weiterhin Terror-„Märtyrer“ finanziert – spricht Bände. Es offenbart eine perfide Logik, in der nicht das Menschenrecht im Zentrum steht, sondern das Ziel, Israel international zu delegitimieren. Und es ist gut, dass sich ein westliches Gericht diesem Spiel verweigert hat.
Die Reaktionen auf das Urteil bleiben bisher verhalten. Al-Haq hat sich nicht dazu geäußert, ob sie in Berufung gehen wird. Doch unabhängig davon bleibt die Entscheidung bestehen: Der F-35-Export an Israel ist und bleibt rechtmäßig – auch, weil er notwendig ist für die Sicherheit eines demokratischen Landes, das sich gegen Terror verteidigt.
Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle:
Montag, 30 Juni 2025