Wiener Freispruch für Imam – Wenn der Ruf nach dem Töten von Juden zur „Meinung“ wird – Ein Urteil, das fassungslos machtWiener Freispruch für Imam – Wenn der Ruf nach dem Töten von Juden zur „Meinung“ wird – Ein Urteil, das fassungslos macht
Ein Imam rief auf Facebook zum Töten von Juden auf. Ein Wiener Gericht sah darin keine Hetze, sondern eine vertretbare Meinung. Österreich steht erneut vor der Frage, was es aus seiner Vergangenheit wirklich gelernt hat.
Es sind Sätze, die das Blut gefrieren lassen. Und ein Urteil, das fassungslos macht.
Ein 61-jähriger Ex-Imam aus Wien veröffentlichte auf Facebook Posts, in denen er schrieb:
„Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.“
„Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, lenke ihre Pfeile, mache ihre Schritte sicher.“
„Verwandle Gaza und ganz Palästina in einen Friedhof für die Juden.“
Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Verhetzung (§ 283 StGB) an.
Doch der Wiener Richter sprach ihn frei – mit der Begründung, es handle sich um eine „vertretbare Meinung“.
Die Äußerungen, so das Gericht, hätten sich nicht gegen alle Juden gerichtet, sondern gegen „die israelische Regierung und Soldaten“, und seien daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Selbst die Glaubensgemeinschaft distanzierte sich
Sogar die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), der der Imam einst angehörte, nannte seine Aussagen „inakzeptabel“ und sprach von einer „beschämenden Reaktion auf den Nahostkonflikt“.
Die Justiz hingegen fand mildernde Worte – ein Signal, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht.
Österreich und sein gefährliches Vergessen
Österreich bezeichnet sich gern als Land, das Lehren aus seiner Geschichte gezogen hat. Doch das Vergessen ist nie verschwunden – es hat nur gelernt, sich höflich auszudrücken.
Wenn ein Aufruf zum Töten von Juden als Meinungsäußerung gilt, dann ist etwas in diesem Land grundlegend verrutscht.
Antisemitismus wird wieder gesellschaftsfähig, sobald er als „Israel-Kritik“ verkleidet auftritt.
Doch wer Juden töten will, weil sie Israelis sind, wer den Tod von Menschen mit religiöser Zugehörigkeit rechtfertigt, der steht nicht auf der Seite der Meinungsfreiheit, sondern auf der Seite des Hasses.
Meinungsfreiheit schützt keine Aufrufe zur Gewalt
Die Freiheit, zu sagen, was man denkt, ist ein Grundpfeiler jeder Demokratie.
Aber sie endet dort, wo sie zur Rechtfertigung von Gewalt wird.
Wer „Töte sie alle“ betet, ruft nicht zu Frieden, sondern zu Mord auf.
Und wer das als „politische Meinung“ verteidigt, untergräbt die Werte, auf denen Europa nach 1945 aufgebaut wurde.
Ein Versagen mit historischem Gewicht
Dieses Urteil ist kein Randereignis, sondern ein gefährlicher Wendepunkt.
Denn Österreich hat eine Geschichte, in der das Töten von Juden einst als „staatliche Politik“ galt.
Dass heute wieder ein Gericht sagt, der Wunsch nach dem Tod von Juden könne eine „vertretbare Meinung“ sein, ist mehr als nur juristische Blindheit – es ist moralische Verwahrlosung.
Ein Rechtsstaat, der Antisemitismus schützt, verrät die Opfer, deren Namen auf den Steinen der Wiener Gassen stehen.
Er verrät auch sich selbst.
Autor: Redaktion
Bild Quelle:
Donnerstag, 09 Oktober 2025