Niederländisches Berufungsgericht weist Klage für Boykott Israels ab – Justiz schützt Regierung vor politischer InstrumentalisierungNiederländisches Berufungsgericht weist Klage für Boykott Israels ab – Justiz schützt Regierung vor politischer Instrumentalisierung
In Den Haag versuchten palästinensische Aktivisten, die niederländische Regierung juristisch zu einem umfassenden Boykott Israels zu zwingen. Das Berufungsgericht stoppte den Vorstoß – und setzte damit ein klares Zeichen gegen die Politisierung der Justiz im Namen angeblicher Menschenrechte.
Das Berufungsgericht in Den Haag hat am Donnerstag eine Klage der palästinensischen Organisation Al-Haq und weiterer neun Gruppierungen abgewiesen, die weitreichende Sanktionen und einen Handelsboykott gegen Israel erzwingen wollten. Die Entscheidung gilt als wichtiger Präzedenzfall in Europa – nicht nur juristisch, sondern politisch.
Al-Haq, eine in Ramallah ansässige Organisation, hatte gemeinsam mit europäischen Aktivisten gefordert, dass die niederländische Regierung sämtliche Exporte nach Israel stoppt – darunter angeblich auch den Verkauf von Polizeihunden und Ausrüstung, die „gegen Palästinenser eingesetzt werden könnten“. Außerdem sollte Den Haag den Handel mit israelischen Firmen abbrechen, die in den umstrittenen Gebieten tätig sind.
Das Gericht wies diese Forderungen entschieden zurück. Zwar sei, so zitiert die Washington Post das Urteil, „plausibel, dass in Gaza das Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen besteht“, doch die Gestaltung der Außenpolitik liege im Ermessensspielraum der Regierung. Mit anderen Worten: Nicht Aktivisten und Nichtregierungsorganisationen, sondern gewählte Regierungen bestimmen die Außenpolitik eines souveränen Staates.
Die Richter machten deutlich, dass sie nicht bereit seien, diplomatische oder sicherheitspolitische Entscheidungen in die Hände von politischen Kampagnen zu legen. Ein solches Vorgehen, so die Begründung, würde die Gewaltenteilung untergraben und den Rechtsstaat zu einem Werkzeug ideologischer Bewegungen machen.
Besonders bemerkenswert: Die niederländische Regierung verwies darauf, dass bereits Maßnahmen gegen einzelne israelische Regierungsvertreter ergriffen wurden – darunter Einreiseverbote für die Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich. Ein weitergehender Boykott, so argumentierte die Verteidigung, wäre rechtlich und politisch unverhältnismäßig.
Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl juristischer Angriffe auf Israel, die in europäischen Gerichtssälen geführt werden – oft unter dem Deckmantel von „Menschenrechten“, tatsächlich aber mit klarer politischer Agenda. Al-Haq ist seit Jahren eng mit internationalen BDS-Netzwerken verbunden, die einen wirtschaftlichen und kulturellen Boykott Israels betreiben. Mehrere westliche Geheimdienste haben zudem wiederholt auf personelle Verflechtungen der Organisation mit der Terrororganisation PFLP hingewiesen.
Dass das Gericht in Den Haag nun eine Grenze zieht, hat Signalwirkung. Es erinnert daran, dass Justiz nicht zur Bühne politischer Kampagnen werden darf – und dass Menschenrechtsrhetorik kein Freibrief ist, um demokratisch legitimierte Staaten zu delegitimieren.
Bereits im vergangenen Jahr hatten dieselben Aktivisten versucht, den Export von F-35-Kampfflugzeugteilen nach Israel zu verhindern. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Damals wie heute betonte das Gericht, dass außenpolitische Entscheidungen nicht per Gerichtsbeschluss ersetzt werden können.
Die Entscheidung vom Donnerstag ist daher mehr als eine juristische Fußnote. Sie markiert einen Moment der Klarheit: Europa muss sich entscheiden, ob es den Rechtsstaat verteidigt – oder ihn für politische Kampagnen preisgibt.
Autor: Redaktion
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Samstag, 08 November 2025