Interessant auch für Möchtegern-Juristen: Das internationale Recht ist auf Israels Seite – warum nutzt man es nicht?

Interessant auch für Möchtegern-Juristen:

Das internationale Recht ist auf Israels Seite – warum nutzt man es nicht?


Das internationale Recht ist auf Israels Seite – warum nutzt man es nicht?

Ein Experte für internationales Recht umreißt Israels klares juristisches Recht an Judäa und Samaria und fragt sich, warum israelische Führungspolitiker das nicht laut sagen.

von Shimon Cohen, Israel National News, 15. März 2015

Prof. Eliav Shochetman, Experte für internationales Recht, erklärt: Nach Dokumenten des von den Staaten anerkannten internationalen Rechts gehören die Rechte an Judäa und Samaria ausschließlich dem jüdischen Volk und seiner nationalen Heimstatt. Warum ist es dann so, dass jeder davon überzeugt ist, dass das internationale Recht nicht auf unserer Seite ist und warum nutzt Israel diese Argumente nicht?

Wenn linke Organisationen heutzutage vor den Gefahren warnen, die das Gericht in Den Haag und das internationale Recht darstellen, hört Prof. Eliav Shochetman, ein weltbekannter Experte für internationales Recht, die Reaktion Israels und kann nicht verstehen, warum Israel immer die Sicherheits-Begründungen wiederholt und die beste Karte in seiner Hand ignoriert – zusätzlich ur historischen Begründung sind Judäa und Samaria Gebiete, die ihm entsprechend jeder Lesart des internationalen Rechts gehören.

Es stellt sich heraus, dass dem, was die radikale Linke während dreieinhalb Jahrzehnten in das Bewusstsein der israelischen Öffentlichkeit einzupflanzen geschafft hat, schlicht die Faktenbasis fehlt. Und während der Durchschnittsisraeli unsere Haltung in Judäa und Samaria über das bekannte Klischee – Besatzung – definieren kann, scheint es so, dass die internationalen Dokumente genau das Gegenteil aussagen: Es ist nicht Besatzung, sondern Israel steht für das Recht des jüdischen Volks ein, wie es von den Nationen bestimmt wurde; und ja, selbst wenn wir es bisher nicht begriffen haben, gilt es auch für Judäa und Samaria und nicht nur für Tel Aviv und seine Umgebung.

Um den Hintergrund und den Ablauf der Ereignisse zu verstehen, hat Prof. Shochetman einen kurzen, aber grundlegenden historischen Überblick für jeden Israeli erstellt. „Das Recht des Volks von Israel am Land Israel wurde mit dem Ende des Ersten Weltkriegs vom Völkerbund 1921anerkannt. Diese internationale Organisation beschloss die Teilung der Staaten, die durch das Ergebnis der Veränderungen im ottomanischen Reich und in Europa erforderlich wurden. Innerhalb des Rahmens dieser Vereinigung erkannte er das Recht des Volks Israel auf das Land Israel an.“

Diese Anerkennung wurde mit der internationalen Übernahme der Balfour-Erklärung erreicht, die bis dahin nur von der britischen Regierung akzeptiert worden war; von diesem Moment an war sie von allen Staaten anerkannt. „Diese Entscheidung wurde in San Remo einstimmig von allen 52 Ländern angenommen, die Mitglieder dieser Organisation waren.“

„Nachdem das Volk Israel so lange Jahre im Exil gewesen war, wurde sein Recht auf Rückkehr in sein Land anerkannt. Die praktische Übersetzung dieser Anerkennung des Rechts des jüdischen Volks auf sein Land wurde im Text des britischen Mandats für das Land Israel zum Ausdruck gebracht, in dessen Rahmen Großbritannien als Ausführender des Plans zur Gründung einer nationalen Heimstatt für das Volk Israel benannt wurde“, erklärt Shochetman.

Der Text des Mandats verbietet es Großbritannien irgendeinen Teil des Territoriums des Landes Israel an eine ausländische Hoheitsgewalt zu übertragen.

Der Weg zur Umsetzung dieser internationalen Entscheidung bestand darin mehrere Bestimmungen hinzuzufügen, die sich ebenfalls mit der Zunahme der jüdischen Einwanderung in das Land Israel befassten, da das jüdische Volk eine kleine Minderheit im Land war, die einer absoluten arabischen Mehrheit gegenüber stand. „Zusätzlich und um sicherzustellen, dass die Regierung Großbritanniens diesen Plan auch ausführen würde, wurde verboten, irgendeinen Teil des Territoriums des Landes Israel an eine ausländische Hoheitsgewalt zu übertragen.

Die Entscheidung machte keine Unterschiede zwischen dem westlichen Teil des Landes Israel und dem östlichen. Genau genommen wurde im Rahmen des Mandatstextes jeder notwendige Schritt unternommen um die Gründung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk im Land Israel sicherzustellen.

Innerhalb kurzer Zeit fiel die Regierung Großbritanniens, die die Balfour-Erklärung geführt hatte – die Regierung unter der Führung von Lloyd George, dessen Außenminister Lord Balfour war – und wurde von einer anderen Regierung abgelöst, die der zionistischen Idee gegenüber feindselig gestimmt war; und innerhalb kurzer Zeit führte das zu einer Interpretation, die es erlaubte Territorium des Landes Israel östlich des Jordan aus dem Gebiet genommen wurde, in dem der britische Auftrag darin bestand eine jüdische Heimstatt zu errichten und dieses Territorium an die haschemitische Königsfamilie zu übertragen.“ Prof. Shochetman will nicht auf pedantische politische Argumente über Großbritanniens Obrigkeit (ob sie die Berechtigung dazu hatte oder nicht) eingehen, auf diese Weise zu handeln, da letztlich die gegenwärtige, konkrete Realität bis heute so aussieht, dass es auf der östlichen Seite des Jordan die Regierung Jordaniens gibt und dies nicht die Zeit ist sich mit Fragen des „was wäre wenn“ zu beschäftigen.

Die UNO-Charta verankert und bekräftigt die vom Völkerbund dargelegten und genehmigten Rechte

Nach der Kehrtwende der britischen Regierung verblieb nur der westliche Teil des Landes Israel vom Fluss bis zum Meer in dem Bereich, der zur Errichtung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk vorgesehen war. Prof. Shochetman legt dar: „Es gibt klar keine Grundlage für irgendeine andere Herrschaft außer der des jüdischen Volkes im westlichen Land Israel. So ist es entsprechend des internationalen Rechts nun mal. Seit damals bis heute hat sich in Bezug auf das internationale Recht nichts geändert, eher im Gegenteil. Diese Ansicht ist im internationalen Recht nach dem Zweiten Weltkrieg sogar bekräftigt. Der Völkerbund beendete seine Rolle damals und an seiner Stelle wurde die UNO gegründet und in der UNO-Charta gab es eine besondere Bestimmung, die Nr. 80, in der es heißt, dass alle Rechte, die im internationalen Recht vom Völkerbund anerkannt wurden, weiter bestehen und bindend bleiben. Diese Bestimmung wurde so formuliert, dass klar war, dass es keine Gültigkeit für die Vorstellung gab, dass weil eine neue Organisation geschaffen wurde, die von der vorherigen Organisation anerkannten Rechte annulliert wurden.“

Shochetman fügt einen Kommentar hinzu, der die historische Einzigartigkeit der Bestimmung Nr. 80 bezeugt, die in akzeptiertem diplomatischem Jargon die „palästinensische Klausel“ genannt wurde, da ihr gesamter Zweck ist die Rechte des jüdischen Volks sicherzustellen, trotz der Tatsache, dass der Name des Landes Israel nicht erwähnt wird.

Dieser internationale Absatz erhielt vor ein paar Jahrzehnten im Schatten des afrikanischen Konflikts weitere Stärkung; dieser steht scheinbar in keiner Beziehung zum jüdischen Volk. „Im südwestlichen Afrika, in dem Land, das heute Namibia heißt, gab es Streit über die Rechte, die vom Völkerbund anerkannt wurden. In der Entscheidung des Gerichts in Den Haag hieß es, dass alle Rechte, die vom Völkerbund anerkannt wurden, immer noch bindend sind und weiter existieren. Das stimmt für Namibia und natürlich stimmt es auch bezüglich der Rechte der Juden im Land Israel und das bekommt noch mehr Gültigkeit durch den internationalen Gerichtshof in Den Haag.“

Prof. Shochetman fasst das alles in einer klaren und resoluten Erklärung zusammen: „Es gibt kein Dokument im internationalen Recht, das Rechte eine Herrschaft an irgendjemand anderen als das jüdische Volk gibt. So ist die Rechtslage.“

Wenn dem so ist, dann ist wirklich nicht klar, warum der Staat Israel auf den internationalen Bühnen keinen offiziellen Gebrauch von diesem Argument macht.

„Das ist mir genauso wenig klar wie dir.“ – „Nach bestem Wissen und Gewissen gibt es keine Entgegnung auf dieses Argument.“

Shochetman fügt an, dass es keine Antwort auf dieses von ihm vorgelegte juristische Argument gibt, außer bestenfalls einen Rechtsanspruch, der den angemessenen Umgang mit den in Judäa und Samaria verorteten Arber berührt. „Das ist in der Tat ein praktisches Problem, aber kein rechtliches. Rechtlich gibt es nach meinem besten Wissen und Gewissen keine Entgegnung auf dieses Argument.“

Diese Worte werden nicht nur von Shochetman geäußert, sondern auch von israelischen Juristen, die keinen Zugang zur öffentlichen Bühne haben, um sie auszusprechen, zudem auch noch von internationalen Juristen in der Welt. Prof. Shochetman erwähnt einige Beispiele – Prof. Julius Stone, Prof. Shnabel und andere.

Shochetman beweist den Anspruch aus einer andern Richtung. Nach seinen Angaben war der rechtliche Anspruch, den er hier vorlegt, der Ansicht zugrunde, die die Regierung der Vereinigten Staaten nach dem Sechstage-Krieg leitete, als die Resolution 242 in der UNO verabschiedet wurde, die von israelischem Rückzug „aus Gebieten“ und aus „den Gebieten“ sprach. „Nun, wenn Israel als Besatzer betrachtet worden wäre, hätte man von ihm den Rückzug aus allen Gebieten gefordert und dann die Formulierung ‚aus den Gebieten‘ benutzt.“ Der Gedankengang hier lautet: Da es keine zur Debatte stehenden besetzten Gebiete gibt, sondern Territorien, auf die Israel einen legalen Souveränitätsanspruch hat, muss es nicht aus allen Gebieten zurückziehen, sondern nur von solchen, die in Verhandlungen zwischen den Seiten abgemacht würden. Auch hieraus scheint es so, dass die Welt Israels Position nicht als Besatzer sieht, sondern als einen Staat mit Rechen an den Gebieten.“

Trotz all dem verweigert die Regierung Israels rätselhafterweise dieses Gewinn-Argument und ignoriert es. Prof. Shochetman hat keine Auflösung für dieses diplomatisch-politisch-rechtliche Mysterium. „Das sind Dinge, die in der Vergangenheit für israelische Regierungen inakzeptabel gewesen wären, aber seit vielen Jahren verzichtet sie leider auf dieses Argument, das nur zu ihren Gunsten wirken würde. Ich verstehe das nicht, ich verstehe wirklich nicht, warum sie dieses Argument nicht nutzen, sondern nur das Sicherheitsargument.“

Dieser Artikel erschien im Original im Sovereignty Journal der Women in Green.

 

Übersetzt von Heplev

 

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Autor: joerg
Bild Quelle:


Freitag, 20 März 2015

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