Bundeskulturhaushalt wächst im BKM-Jubiläumsjahr auf 1,9 Milliarden Euro

Bundeskulturhaushalt wächst im BKM-Jubiläumsjahr auf 1,9 Milliarden Euro


Grütters: Bestätigung für 20 Jahre erfolgreiche Bundeskulturpolitik

Bundeskulturhaushalt wächst im BKM-Jubiläumsjahr auf 1,9 Milliarden Euro

Im 20. Jahr des Amtes der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wächst der Gesamthaushalt für Kultur und Medien nach der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2019 auf gut 1,9 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von fast 140 Millionen Euro gegenüber dem erst im Sommer beschlossenen Haushalt 2018.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit der weiteren Steigerung des Kulturetats gegenüber dem schon sehr guten Regierungsentwurf unterstützt der Haushaltausschuss die erfreuliche wie erfolgreiche Entwicklung der Bundeskulturpolitik. Staatliche Kulturförderung, die Freiheit der Künste und das Bekenntnis zu unabhängigen Medien gehören zu den Fundamenten unseres Selbstverständnisses und zu den tragenden Säulen unserer Demokratie, gerade in Zeiten, in denen die Kultur für den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts immer wichtiger wird. Die Koalition stellt damit die Weichen dafür, dass wir mit Beginn des kommenden Jahres weitere wichtige Vorhaben verwirklichen können, die wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben. Mit den zusätzlichen Mitteln werden wir insbesondere Kultureinrichtungen und Projekte in den Regionen jenseits der Metropolen stärken.“

Nachhaltige Investitionen in die kulturelle Substanz machen dabei einen bedeutenden Teil der Zuwächse des Kulturhaushalts aus. Diese kommen Kulturstätten in ganz Deutschland zugute - etwa dem Lindenau-Museum in Altenburg, dem Buddenbrookhaus in Lübeck. Historische Bauten wie das Kloster St. Michael in Bamberg werden ebenso gefördert wie Gedenk- und Erinnerungsstätten. Bis zu
40 Millionen Euro stehen für Denkmalschutzmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.

Außerdem profitieren unter anderem folgende Projekte und Einrichtungen:

Bis zu 1,5 Millionen Euro stehen nun für die Förderung der kulturellen Vielfalt unabhängiger Verlage zur Verfügung. Damit ist der Weg frei für den „Deutschen Verlagspreis“, der die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung der unabhängigen Verlage überall in Deutschland stärken und sichtbarer machen soll.

Für die Digitalisierung im Bereich Kultur und Medien, die ein Kernthema der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode darstellt, stehen Mittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro zusätzlich im Kulturetat zur Verfügung.

Die Mittel für den „German Motion Picture Fund“ und damit die Bundesförderung von High-End-Serien, der mit dem Haushalt 2018 in die Zuständigkeit der BKM gewechselt ist, steigen im nächsten Jahr um 5 Millionen Euro auf bis zu 15 Millionen Euro.

Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftsprogramms Kino“, mit dem der Kulturort Kino und der anspruchsvolle Kinofilm gerade auch außerhalb der Ballungsgebiete erhalten und gestärkt werden sollen, sind in der Anlaufphase zunächst bis zu 2 Millionen Euro vorgesehen.

Für Maßnahmen insbesondere der Künstler- und Infrastrukturförderung sowie Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe bei Livemusikclubs im Rahmen der Initiative Musik stehen 2019 zusätzliche Mittel und damit nun insgesamt bis zu 13 Millionen Euro zur Verfügung.

Bis zu 3,5 Millionen Euro zusätzlich können im kommenden Jahr für die Rettung schriftlichen Kulturgutes eingesetzt werden, das in seiner Substanz gefährdet ist und daher dringender Erhaltungsmaßnahmen bedarf. Damit stehen hierfür 2019 insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bei dem Programm ist es erforderlich, dass die jeweiligen Länder die geförderten Projekte mitfinanzieren.

Vom Bund geförderte Einrichtungen und Aufgaben im Gedenk- und Erinnerungsbereich erhalten rund 3,5 Millionen Euro zusätzlich.
Die nun beschlossenen Steigerungen treten zu Aufwüchsen hinzu, die bereits im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 vorgesehen waren.

Dazu gehören:

  • 33 Millionen Euro zusätzlich gegenüber der bisherigen Planung für die Deutsche Welle, womit die Gesamtförderung auf 350 Millionen Euro anwächst. Damit macht der Bund einen großen Schritt, um diesen unverzichtbaren Akteur der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit auf das Niveau vergleichbarer europäischer Auslandssender anzuheben.
  • Zunächst 2 Millionen Euro für die Anlaufphase des neuen BKM-Programms „Jugend erinnert“ zur Stärkung der Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft. Dieses Programm tritt neben die Stärkung der Vermittlungsarbeit der Gedenkstätten, für die mehr als 20 neue Pädagogen-Stellen vorgesehen sind.
  • Rund 5 Millionen Euro zusätzlich für die Arbeit der Bundeskulturfonds, mit denen deutschlandweit Projekte aus den Bereichen bildende und darstellende Künste, Literatur, Musik, Soziokultur und Übersetzung gefördert werden. Damit wird die parlamentarische Erhöhung im Haushalt 2018 durch die Bundesregierung im Wesentlichen fortgeführt.
  • Eine halbe Million allein für weitere Förderungen von Literatur und deutscher Sprache. Der entsprechende Fördertitel wird damit um rund 50 Prozent aufgestockt.
  • 29 Millionen Euro mehr im Eröffnungsjahr für das Humboldt Forum und dessen Entwicklung zu einer internationalen Dialogplattform für globale kulturelle Ideen und damit im Eröffnungsjahr 2019 insgesamt über 63 Millionen Euro.

Das Haushaltsgesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Foto: By Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0  (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], from Wikimedia Commons

 


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: By Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], from Wikimedia Commons


Samstag, 10 November 2018

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