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Der Mythos des „Land für Frieden“

Der Mythos des „Land für Frieden“


Die Verwendung des Ausdrucks „besetzte Palästinensergebiete“ ist ein unaufrichtiger Begriff, der die internationale Gemeinschaft täuscht

Der Mythos des „Land für Frieden“

Eli E. Hertz, Israel National News, 14. April 2019

Israelis und Freunde des jüdischen Staats sind gleichermaßen an die nie endende Verachtung gewöhnt, mit der die Vereinten Nationen auf die einzige freie Demokratie des Nahen Ostens überhäufen, ungeachtet ihrer Sehnsucht nach Frieden mit ihren arabischen Nachbarn. Es mag daher unergründbar zu sein, dass es genau diese Institution [die UNO] war, die letztlich die Verantwortung für die Gründung des Staates Israel trug.

1917 gab Minister Arthur Balfour schlicht Großbritanniens Ansicht des Wohlwollens gegenüber „der Gründung einer nationalen Heimstatt für das jüdischer Volk in Palästina“ Ausdruck.

Dagegen ist das Mandat die multilateral bindende Vereinbarung, die die jüdischen juristischen Rechte sich überall im Palästina genannten geografischen Bereich niederzulassen festlegte, in dem Land zwischen Jordan und Mittelmeer – ein berechtigter Anspruch, der im Völkerrecht unverändert besteht.

Das Mandat war keine naive Vision, die die internationale Gemeinschaft sich kurzzeitig zueigen machte. Der gesamte Völkerbund – 51 Länder – erklärte am 24. Juli 1922 einstimmig: „In Anbetracht dessen, dass der historischen Verbindung des jüdischen Volks zu Palästina Anerkennung gezollt wird und zu den Gründen zur Wiederherstellung ihrer nationalen Heimstatt in diesem Land…“

Das Mandat unterscheidet eindeutig zwischen politischen Rechten bezüglich jüdischer Selbstbestimmung als eines entstehende Gemeinwesens – und bürgerlichen und religiösen Rechten mit Bezug auf Garantien gleicher persönlicher Freiheiten für nichtjüdische Einwohner als Individuen und innerhalb ausgewählter Gemeinden. Nicht ein einziges Mal werden Araber im Mandat für Palästina als Volk angeführt. Nirgendwo in dem Dokument werden Arabern politische Rechte gewährt.

Artikel 2 des Dokuments „Mandate for Palestine“ fordert das Land „unter derartige politische, administrative und wirtschaftlich Bedingungen zu stellen, die die Gründung der jüdischen nationalen Heimstatt sicherstellt, wie in der Präambel festgelegt und die Entwicklung autonomer Institutionen sowie Sicherung der Bürger- und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas ungeachtet von Rasse und Religion“.

Artikel 5 des „Mandate for Palestine“ erklärt eindeutig: „Die Mandatsmacht [Großbritannien] soll verantwortlich sein dafür zu sorgen, dass kein Palästina-Territorium an die Kontrolle der Regierung oder einer fremden Macht abgegeben oder verpachtet wird.“ Das Territorium Palästinas war ausschließlich für die jüdische nationale Heimstatt vorgesehen.

Artikel 6 des „Mandate for Palestine“ erklärt: „Die Verwaltung Palästinas soll, bei Sicherstellung, dass die Rechte und Stellung der anderen Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden, jüdische Zuwanderung unter geeigneten Bedingungen fördern und soll, in Zusammenarbeit mit der auf in Artikel 4 verwiesenen Jewish Agency, dazu ermutigen, einschließlich auf Staatsland und Ödland, das nicht für öffentliche Zwecke benötigt wird.“

Entsprechend macht dieser Artikel deutlich, dass jüdische Siedlungen nicht nur zulässig sind, sondern dazu angespornt wurde. Jüdische Siedlungen in Judäa und Samaria (alias der „Westbank“) sind damit absolut legal. Die Verwendung des Ausdrucks „besetzte Palästinensergebiete“ ist ein arglistiger Begriff, der die internationale Gemeinschaft irreführt, während die palästinensischen Araber ermutigt werden alle Mittel zu nutzen um Israel anzugreifen, einschließlich des Einsatzes von Terrorismus.

Das Mandat wurde in der Folge von Artikel 80 der UNO-Charta geschützt, der die fortgesetzte Gültigkeit der allen Staaten oder Völkern gewährten Rechte und bereits bestehenden internationalen Instrumenten, einschließlich den vom Völkerbund beschlossenen, anerkennt. Der Internationale Gerichtshof hat durchweg anerkannt, dass das Mandat den Untergang des Völkerbundes überlebte.

Abgesehen von juristischen Argumenten ist es wert festzuhalten, dss die Araber nie einen Palästinenserstaat gründeten, als die UNO 1947 empfahl Palästina zu teilen und „einen arabischen und einen jüdischen Staat“ zu gründen – keine „Palästinenserstaat“, sollte angemerkt werden. Ebenso wenig erkannten die arabischen Länder während der zwei Jahrzehnte vor dem Sechstage-Krieg einen Palästinenserstaat an oder gründeten ihn, als die „Westbank“ unter jordanischer Kontrolle und der Gazastreifen unter ägyptischer Kontrolle stand. Die palästinensischen Araber schreien in diesen Jahren auch nicht nach Autonomie, Unabhängigkeit oder Selbstbestimmung.

Das politische Recht auf Selbstbestimmung in Form eines Staatswesen für Araber wurde vom Völkerbund in vier weiteren Mandaten garantiert: Libanon, Syrien, Irak und Transjordanien.

 

* Der Text des Mandatsbeschlusses des Völkerbunds findet sich hier (als PDF).

 

Übersetzt von Heplev


Autor: Heplev
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 13 September 2020