Was das Konzept der Verhältnismäßigkeit im Kriegsrecht wirklich bedeutet

Was das Konzept der Verhältnismäßigkeit im Kriegsrecht wirklich bedeutet


Oft werden die höheren Opferzahlen auf palästinensischer Seite herangezogen, um Israel vorzuwerfen, unverhältnismäßig reagiert zu haben. Diese Auffassung des Kriegsrechts ist falsch.

Was das Konzept der Verhältnismäßigkeit im Kriegsrecht wirklich bedeutet

Es wird immer wieder behauptet, dass Israel als Reaktion reagiere unverhältnismäßig auf die Raketensalven, die die Hamas wahllos in Richtung Israel abfeuerte. Solche Aussagen weisen auf ein Missverständnis des Konzepts der „Verhältnismäßigkeit“ hin, wie es in den Gesetzen und Normen für bewaffnete Konflikts festgelegt ist.

Das gegen Israel vorgebrachte Argument läuft darauf hinaus, dass die verhältnismäßige Anwendung von Gewalt ein Zahlenspiel sei, bei dem man nur die Anzahl der Opfer auf beiden Seite des Konflikts vergleichen müsse, um ableiten zu können, welche Seite unverhältnismäßig Gewalt angewendet habe. Dieses Argument ist unlogisch und falsch. Wäre dies der Fall, hätten sich viele NATO-Operationen, ganz zu schweigen von den alliierten Streitkräften im Zweiten Weltkrieg gegen Nazideutschland, der Unverhältnismäßigkeit und damit der Unrechtmäßigkeit schuldig gemacht.

Der allgemein anerkannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist definiert als die Verpflichtung, „jeden Angriff zu unterlassen, bei dem zu erwarten ist, dass er zufällige Todesopfer oder Verletzte unter Zivilisten oder Schäden an zivilen Objekten verursacht, die im Verhältnis zu dem erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil übermäßig wären.“

 

Die Verhältnismäßigkeit bezieht sich also nicht auf kollektive Opfer, sondern auf konkrete Angriffe. Es geht nicht nur um zivile Opfer und Schäden, sondern auch um den beabsichtigten militärischen Erfolg. Und sie wird nicht im Nachhinein geprüft, sondern bevor der Angriff stattfindet. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass militärische Befehlshaber vor jedem militärischen Schlag die relevanten Faktoren bewerten müssen. (…)

Um von der Theorie zur Praxis überzugehen: Wie wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit dadurch beeinflusst, dass die Hamas, statt ihre Zivilisten zu schützen, ihre militärischen Aktivitäten absichtlich innerhalb dicht besiedelter Gebiete durchführt? Wie soll Israel seine Großstädte vor den Raketen der Hamas schützen, wenn diese Raketen direkt unter der Zivilbevölkerung des Gazastreifens entwickelt, gebaut und abgefeuert werden? Was verlangt das internationale Recht von Israel, einem Staat, der sich ans Kriegsrecht, wenn es mit den ungesetzlichen Taktiken der Hamas konfrontiert wird, die die Menschen in Gaza und israelische Zivilisten gefährden?

Das Kriegsrecht besagt eindeutig, dass, wenn eine zivile Präsenz benutzt wird, um militärische Ziele vor Angriffen zu schützen, diese zivile Präsenz dem militärischen Ziel keine Immunität verleiht. Da die Hamas das doppelte Kriegsverbrechen begeht, israelische Kinder, Schulen und Flughäfen aus der eigenen Zivilbevölkerung heraus anzugreifen, ist jede Analyse der Situation verzerrt und damit nicht objektiv, die dieses kriminelle Verhalten der Hamas nicht berücksichtigt. (…)

Die Hamas wird ihre eigene Bevölkerung solange als menschliche Schutzschilde benutzen wie sie von einem Narrativ profitiert, das das Konzept der Verhältnismäßigkeit falsch darstellt und auf eine bloße Berechnung der Opferzahlen reduziert – und solange sie von reflexartigen Reaktionen profitiert, die Israel für die von der Hamas begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich machen und die Frage ignorieren, wer die Zivilisten im Gazastreifen überhaupt erst in Gefahr gebracht hat.

(Aus dem Artikel „Tackling the myth of Israel’s ‘disproportionate response’“, der in der Times of SIrael erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber von Mena-Watch.)


Autor: Mena-Watch
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 06 Juni 2021

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