Siedlungsbau in Israel verstößt gegen Völkerrecht?

Siedlungsbau in Israel verstößt gegen Völkerrecht?


Bisher hatte sich die neue Außenministerin Bearbock auf dem internationalen Parket gut geschlagen. Jetzt offenbart sie unverzeihliche Bildungslücken.

Siedlungsbau in Israel verstößt gegen Völkerrecht?

Von Torsten Kurschus

Ihre klare Haltung zu den Sicherheitsgarantien Taiwans und der Unversehrtheit der Ukraine hat Eindruck gemacht. Da war sie stärker als das ewige Gutmenschentum der Merkeljahre.
Mit einem Master of Laws der London School of Economics and Political Science ist sie bestens westlich sozialisiert. Sie schien entgegen aller Erwartungen das ewige Appeasement beendet zu haben. Nun offenbart sie Schwächen. Dieses Schwächeln ist wieder so ein typisch deutsches. Es steht für die ewige Unentschlossenheit es jedem irgendwie recht zu machen und sich dabei noch wohl zu fühlen vielleicht auch, um sich wohl zu fühlen.

Dass man auf diesem Treibsand kein Haus bauen kann, ist eine typisch deutsche Fehlkonstruktion. Sie ist der eigenen Zerwürfnis nach dem zweiten Weltkrieg geschuldet, bestand aber schon weit vor diesem, als Deutschland sich nicht entscheiden konnte, zum Westen oder zum Osten zu gehören. Deutschland war damals eine etwas zu große Mittelmacht und hatte sich selbst immer hin und her gerissen und sich dabei stets zerrissen.
Nun nimmt Bearbock in der „Palästinafrage“ eine ungesunde Zwitterstellung ein.

Indem die Bundesministerin des Äußeren erklärt, dass der Siedlungsbau Israels in den vermeintlichen Palästinensergebieten gegen das Völkerrecht verstieße, verletzt sie nicht nur die vitalen Interessen des Staates Medinat Israel, sie gefährdet die gesamte Sicherheitspolitik des Westens. Längst werden die islamischen Begehrlichkeiten an den angeblichen Palästinensergebieten von Hisbollah und Hamas beansprucht. Sie gefährden die einzige Demokratie im Mittleren Osten. Es ist schlimm, wenn der Westen sich dazu nicht klar verhält. Längst wissen wir, dass der Westen mit der Unterstützung des Kunstvolkes der Palästinenser eine Schlange an ihrer Brust nährt, die nur darauf wartet, seinen eigenen Wirt zu islamisch zu vergiften. In Frankreich hat man das begriffen und längst kapituliert.

Ebenso schlimm ist es, wenn die grüne Außenministerin offensichtlich keine Verträge lesen kann, schlechte Berater hat oder eine fundamentale Unkenntnis über politische Geschichte an den Tag legt.

Der Siedlungsbau Israels steht in der vollständigen Rechtskontinuität des von U.S.Präsident Bill Clinton 1993 begonnenen Friedensprozesses. Die Osloer Verträge sind deutlich gezeichnet als: „Prinzipienerklärung über die vorläufige Selbstverwaltung“. Es beinhaltete, dass Medinat Israel bei Einhaltung aller Friedens- und Sicherheitsgarantien sukzessive den „Palästinensern“ die Selbstverwaltung überlässt. Das Interimsabkommen von 1995, genannt Oslo II. schließt eindeutig die bedingungslose Einhaltung der Prinzipien der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit mit ein.
Die einzige Seite, die diese Verpflichtungen erfüllt hatte war der Staat Israel.
Damit steht Israel mit dem Siedlungsbau fest auf geltender Rechtslage. Sicher kann man über das Wie reden. Ja, das geschieht auch nicht einfach nur so, aber die Rechtslage ist klar.
Weder sind die Menschenrechte auf palästinensischer Seite je eingehalten worden und noch viel weniger die Rechtstaatlichkeit. Stattdessen blühen Korruption und Unterwanderung und das mit der Veruntreuung von Hilfsmitteln für Sabotageakte wie den berüchtigten Bau von Infiltrationstunneln und Spekulationsgeldern der herrschenden Clans, währenddessen nichts bei den Menschen ankommt. Dazu kommt, dass die Palästinenser selbst unter dem schwachen und friedensunwilligen Abbas schon lange Spielball fremder ausländischer Mächte geworden sind. Das sind die vom Iran gesteuerte Hisbollah und die sunnitische Hamas, hinter der Saudi Arabien steht.

Während die USA und Norwegen die Hilfsmittel für die Palästinensische Selbstverwaltung teilweise ganz eingestellt haben, zahlt Europa fleißig weiter um seine eigenen Feinde zu füttern.
Das alles weiß jeder. Der Außenministerin ist das entgangen. Da helfen dann auch keine grün-idealistischen Ideen. Die Frau Ministerin hat auch nicht begriffen, dass Oslo I/II nie ratifiziert worden sind. Demzufolge gilt das vor 1993 bestehende Recht. Das ist geltendes Völkerrecht und nicht die Phantasien eines intellektuellen Gutmenschentums. Dieses Statement der Chefin des Auswärtigen Amtes zeugt von Unkenntnis und politischer Blindheit.
Man sollte annehmen, dass ein Mindestmaß an staatsrechtlicher Kompetenz im Auswärtigen Amt am Werderschen Markt vorhanden sein sollte.

Diese Aussage und das Gelaber des Bundeskanzlers in Washington zu Nordstream2 als privatwirtschaftliches Projekt lassen höchste Zweifel daran aufkommen, ob es eine solche überhaupt gibt, oder wozu dann die Spitzenbeamten überhaupt noch vonnöten, weil sie absolut unnütz sind.

Die Grünen beweisen wieder einmal ihre absolute Inkompetenz in Weltangelegenheiten, das ist nicht neu. Neu ist das Ausmaß. Und Bearbocks Aussage zur „tiefen Freundschaft zu Israel“ ist wieder nichts als ein Lippenbekenntniss. Und falsche Schlüsse aus einer klaren Rechtslage zu ziehen, ist ein politisches Desaster.

Damit stellt sich die endgültige Frage ob und wieweit Deutschland noch an der Seite Israels steht.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Antoine Taveneaux, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Freitag, 11 Februar 2022

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