Oberstes Gericht Israels weist Petition gegen geplante Entlassung des ISA-Direktors zurück

Oberstes Gericht Israels weist Petition gegen geplante Entlassung des ISA-Direktors zurück


Das Oberste Gericht Israels hat eine Petition gegen die geplante Entlassung von ISA-Direktor Ronen Bar abgelehnt. Die Richter betonten, dass die Regierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe.

Oberstes Gericht Israels weist Petition gegen geplante Entlassung des ISA-Direktors zurück

Das Oberste Gericht Israels hat am Dienstag die Petition der Bewegung für Qualitätsregierung in Israel sowie des Forums "Homat Magen Le'Yisrael" gegen die beabsichtigte Entlassung des Direktors des Inlandsgeheimdienstes ISA, Ronen Bar, abgelehnt. Die Richter Ruth Ronen, Gila Canfy-Steinitz und Noam Sohlberg entschieden, dass die Regierung bislang keine offizielle Entscheidung getroffen habe und daher kein juristischer Grund für ein Eingreifen des Gerichts vorliege.

In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass die Regierung als einzig befugtes Organ nach dem Israel Security Agency Law über die Abberufung des ISA-Direktors entscheiden kann. "In einer Kabinettssitzung, die zur Diskussion dieser Angelegenheit einberufen wird, kann die Generalstaatsanwältin den Ministern alle notwendigen rechtlichen Erwägungen für ihre Entscheidungsfindung vorlegen", hieß es im Urteil.

Die Richter betonten zudem, dass die Petition zu früh eingereicht wurde. "Die Antragsteller haben das Recht, sich erneut an das Gericht zu wenden, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde", so die schriftliche Begründung des Gerichts. Die Beschwerdeführer müssten daher abwarten, ob und wie die Regierung letztlich entscheidet.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass es nicht erforderlich sei, die Stellungnahme der Generalstaatsanwältin bereits vor einer Kabinettssitzung zu berücksichtigen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach Anhörung ihrer Meinung entweder keine Entscheidung getroffen oder eine andere als ursprünglich beabsichtigt wird", stellten die Richter klar. Abschließend betonte das Gericht, dass mit dieser Entscheidung keine Stellungnahme zur inhaltlichen Berechtigung der Petition verbunden sei. Die Antragsteller würden in ihrem Recht nicht beeinträchtigt, die Angelegenheit erneut vor Gericht zu bringen, sobald eine tatsächliche Regierungsentscheidung getroffen wurde.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte den Regierungskritikern wenig gefallen. Die Bewegung für Qualitätsregierung hatte argumentiert, dass die geplante Absetzung Bars politisch motiviert sei und die Stabilität der Sicherheitsbehörde gefährden könnte. Nun bleibt abzuwarten, ob und wann die Regierung ihre Entscheidung zur Abberufung des ISA-Direktors trifft.


Autor: Redaktion
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Dienstag, 18 März 2025

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