USA: Häufig gestellte Fragen zu COVID-19/Visa

USA: Häufig gestellte Fragen zu COVID-19/Visa


Informationen der US-Botschaft in Deutschland.

USA:  Häufig gestellte Fragen zu COVID-19/Visa

DRINGENDE COVID-19 AKTUALISIERUNG: 16. Dezember 2020

Auf Grund der von der Bundesregierung beschlossenen Einschränkungen die am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft treten, sind die U.S. Botschaft in Berlin und die U.S. Konsulate in Deutschland bis auf Weiteres für reguläre Termine geschlossen. Bitte besuchen Sie unser Buchungssystem um einen Visatermin zu buchen, sobald wir wieder reguläre Termine anbieten können.

Besuchen Sie die Webseite des Robert Koch Instituts für aktuelle Information bezüglich Covid-19 in Deutschland auf Englisch und Deutsch und unsere Webseite für die neuesten Informationen bezüglich Covid-19 und unseren Betriebsablauf.

 

Die US-Botschaft und Generalkonsulate haben die Bearbeitung einiger Antragskategorien für Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa wieder aufgenommen, inklusive: Anträge von Personen, die aus dringenden Gründen reisen müssen, Anträge auf F-, M- und bestimmte J-Visa sowie Anträge für bestimmte Angehörige von US-Staatsangehörigen gemäß Präsidialproklamation 10014. Antragsteller, die Visadienstleistungen von den US-Vertretungen in Deutschland benötigen, können ihren Antrag bei einer der drei Vertretung stellen, die Visaanträge bearbeitet – Frankfurt, Berlin und München. Obwohl Anträge so zügig wie möglich bearbeitet werden, muss mit erhöhten Wartezeiten für Visadienstleistungen gerechnet werden aufgrund von erhöhtem Arbeitsrückstand.

Die Bescheinigung über die bezahlte MRV-Gebühr für maschinell lesbare Visum gilt weiterhin und kann in dem Land, in dem die Gebühr bezahlt wurde, ein Jahr lang zur Vereinbarung eines Visum-Interviews verwendet werden. Wenn Sie aus dringlichen Gründen sofort reisen müssen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für Ihre Region zuständige Konsularabteilung (FrankfurtVisaInquiries@state.gov, ConsBerlin@state.gov, ConsMunich@state.gov), um einen Notfalltermin zu vereinbaren.

Vor dem Lesen der unten stehenden häufig gestellten Fragen machen Sie sich bitte mit den jüngsten Präsidialproklamationen vertraut, die vom Weißen Haus veröffentlicht wurden, insbesondere die Proklamationen 9993, 10014 und 10052.

Ich wurde positiv auf COVID-19 getested. Muss ich einen negativ Test vorlegen bevor ich meinen Interviewtermin wahrnehmen kann?

Wenn sie positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen sie 10 Tage warten bevor sie ihren Interviewtermin wahrnehmen können. Sie benötigen keinen negativen Test.

Ich habe grippeähnliche oder andere Symptome die häufig bei Personen mit COVID-19 sind. Kann ich zu meinem Interviewtermin gehen? 

Wenn sie symptomatisch sind, müssen sie sich für 10 Tage selbst isolieren bevor sie einen Visainterviewtermin wahrnehmen können.

Kann ich mit meinem bestehenden Visum oder ESTA in die Vereinigten Staaten reisen?

Reisende mit einem gültigen Visum fast aller Visakategorien (ausser F, C1/D, and M) und Reisende mit einer ESTA Registrierung benötigen nun eine Ausnahme im nationalen Interesse (NIE) um in die Vereinigten Staaten zu reisen. H-1B, H-2B, L1, und deren Angehörige  könnten für einen NIE qualifiziert sein, wenn ihre Reise als im nationalen Interesse angesehen wird. Details über NIE Kriterien finden sie auf travel.state.gov.

Wie beantrage ich einen NIE?

Wenn sie ein gültiges Visum oder eine ESTA Genhemigung haben die vor der Proklamation des Presidenten 9993 oder 9996’s Wirksamkeitsdatum ausgestellt wurde und sie denken, das sie für eine Ausnahme im nationalen Interesse qualifiziert sind, kontaktieren sie bitte ihr nächstes US-Botschaft oder US-Konsulat unter FrankfurtVisaInquiries@state.gov or ConsBerlin@state.gov or ConsMunich@state.gov  bevor sie ihre Reise antreten und in der Betreffzeile geben sie bitte “CONSIDERATION FOR NATIONAL INTEREST EXCEPTION – [Last Name]” an.

Emails sollten eine Scan der biographischen Seite des Reisepasses all derjenigen die reisen möchten und Scans aller gültigen Visas angehängt werden. Wenn zutreffen sollte auch ein Schreiben des Arbeitgebers in den Vereinigten Staaten beigefügt werden.

Wenn sie eine Ausnahme beantragen für eine Reise mit ESTA die einen substanziellen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, hangen sie bitte Unterlagen der US-Gesellschaft (Kunde, Lieferant, Schwestergesellschaft etc.) aus denen die beabsichtigte Tätigkeiten des Reisenden hervorgeht und ihre Verbindung zu einem erheblichen wirtschaftlchen Nutzen.

Ich hatte eine Urlaubsreise in die Vereinigten Staaten geplant. Kann ich mit ESTA reisen oder ein B1-/B2-Touristenvisum beantragen?

In der Regel nicht. Präsidialproklamation 9993 schränkt Reisen aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten wegen des neuen Coronavirus ein. Wenn Sie aber ein Kind oder Geschwister unter 21 Jahre haben, die US-Staatsangehörige sind oder eine Daueraufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten haben,  oder wenn ihr Ehepartner US-Staatsangehöriger oder Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis ist, könnten Sie die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Proklamation 9993 des Präsidenten erfüllen.

Wenn Sie glauben, die Voraussetzungen für eine Ausnahme zu erfüllen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für Ihre Region zuständige US-Konsularabteilung. Um an Bord eines Flugzeugs zu gelangen, müssen Sie Nachweise über Ihre Beziehung im Original, ein kommentiertes Visum, das Sie als Ausnahme von der Präsidialproklamation zum neuen Coronavirus kennzeichnet, oder eine ESTA-Ausnahmegenehmigung bei sich tragen.

Beachten Sie: Sollte eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen für eine Reise mit einem neuen oder bereits erteilten Visum oder für eine Reise im Rahmen von ESTA erteilt werden, gilt diese lediglich für die einmalige Einreise und ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

Kann ich durch ein Land in die Vereinigten Staaten einreisen, das in Präsidialproklamation 9993 nicht genannt wird?

Direkte Reisen in die Vereinigten Staaten aus einem Land, das nicht in den COVID-19-Regionalproklamationen erfasst wurde, sind unter Umständen möglich, aber die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde überwacht die Einreisestellen und entscheidet letztlich über Ihre Einreise in die Vereinigten Staaten. Personen, die den COVID-19-Regionalproklamationen 9984, 9992, 9993 oder 9996 unterliegen, können in ein Land reisen, das keinen Beschränkungen unterliegt, dort mindestens 14 Tage bleiben und dann direkt in die Vereinigten Staaten reisen; wir raten Ihnen allerdings vor dem Treffen von Reisevorbereitungen zu überprüfen, ob das Land, in das Sie reisen möchten, Reise- oder andere Beschränkungen erlassen hat. Informationen dazu erhalten Sie z. B. unter travel.state.gov, wo sich Links zu den Internetseiten der Einwanderungsbehörden anderer Länder finden.

Die Konsularabteilungen der Vereinigten Staaten in Deutschland können keine Länder benennen, in die Reisen erlaubt sind, und sich auch nicht zu den Reisebestimmungen anderer Länder als der Vereinigten Staaten und Deutschlands äußern.

Ich habe weder ein Kind unter 21, das US-Staatsangehöriger ist oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzt, noch einen solchen Ehepartner, aber ein anderes direktes Familienmitglied (z. B. US-Staatsangehöriger oder Eltern mit Daueraufenthaltserlaubnis, Kind oder Geschwister über 21) in den Vereinigten Staaten und muss dringend einreisen. Kann ich mit ESTA oder einem B1-/B2-Touristenvisum einreisen?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die für Ihre Region zuständige US-Konsularabteilung, begründen Sie, warum Sie dringend reisen müssen und legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Ausnahme von den Bestimmungen in Präsidialproklamation 9993, beispielsweise eine unerlässliche medizinische Behandlung oder die unerlässliche medizinische Versorgung eines Familienmitglieds in den Vereinigten Staaten.

Beachten Sie: Sollte eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen für eine Reise mit einem neuen oder bereits erteilten Visum oder für eine Reise im Rahmen von ESTA erteilt werden, gilt diese lediglich für die einmalige Einreise und ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

Ich bin mit einem US-Staatsbürger verlobt (K). Kann ich mit der Beantragung meines Visums fortfahren?

Unter der Proklamationen des Präsidenten 9993, die die Einreise aus dem Schengenraum in die Vereinigten Staaten aufgrund von COVID-19 suspendiert, können wir noch immer keine K Visa ausstellen. Aufgrund von neuester Richtlinien können sich die folgenden K-1 Antragssteller gegebenenfalls für eine Ausnahmegenehmigung im Nationalen Interesse (NIE) qualifizieren: (1) Reisende, die im Bereich öffentliche Gesundheit, in Heilberufen oder in der Forschung zur Eindämmung der Folgen der COVID-19-Pandemie tätig sind oder bereits bestehende Forschungen in einem Bereich von maßgeblicher Bedeutung für die öffentliche Gesundheit (wie der Krebs- oder Krankheitsforschung) fortsetzen oder um die Pflege eines US-Staatsbürgers durchzuführen um, die Belastung für die medizinischen oder anderen Einrichtungen zu mildern, oder (2) um zu verhindern, dass ein US-Staatsbürger zur öffentlichen Last, staatliche Mündel, oder Mündel von medizinischen oder anderen Einrichtungen werden. Wenn der K-1 Visaantragssteller ein US-Staatsbürger Kind (unverheiratet, unter 21 Jahren) hat, ist er oder sie ebenfalls qualifiziert, das sein oder ihr Visaantrag bearbeitet wird.  Wenn der K-1 Visaantragssteller ein US-Staatsbürger Kind (unverheiratet, unter 21 Jahren) hat, qualifiziert er oder sie sich ebenfalls dafür, dass sein oder ihr Visaantrag bearbeitet wird. Wenn Sie sich für eine Ausnahme von der Presidential Proclamation 9984 qualifizieren, kontaktieren sie uns bitte unter FrankfurtVisaInquiries@state.gov. Ihre Peitition bleibt gültig und kann neu validiert werden am Tag Ihres Interviews. Wir werden demnächst für alle Antragsteller Informationen darüber zur Verfügung stellen, welche Visakategorien wir zurzeit bearbeiten.

Ich bin Student (F oder M), Austauschstudent (J) oder Medizinforscher/Kurzzeitstipendiat (J). Kann ich einen Visum beantragen oder mein bereits erteiltes Visum verwenden?

Ja. Als Austauschstudierender oder akademischer Forscher oder Kurzzeitstipendiat mit J-Visum könnten Sie unter die Ausnahmen von den Beschränkungen in Präsidialproklamation 9993 fallen. Wenn Sie zum ersten Mal in einer dieser Kategorien ein Visum beantragen, vereinbaren Sie bitte zunächst online einen Termin für ein Visa-Interview. Wenn Sie bereits ein Visum haben, sich aber aktuell im Schengen-Raum aufhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für Sie zuständige US-Konsularabteilung, um prüfen zu lassen, ob Sie für eine Ausnahme infrage kommen.

Studierende, die bereits im Besitz eines gültigen F- oder M-Visums sind, müssen kein neues Visum beantragen und dürfen jetzt auf direktem Wege aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten reisen. Zukünftige Studierende, die ein F- oder M-Visum benötigen, sollten einen Termin für ein Visa-Interview vereinbaren. Alle Reisenden mit F- und M-Visum müssen ein aktuelles I-20-Formular haben, das alle Anforderungen des Student and Exchange Visitor Program erfüllt; wenn sie in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, müssen sich diese Studierenden möglicherweise für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Beachten Sie: Sollte eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen für eine Reise mit einem neuen oder bereits erteilten Visum oder für eine Reise im Rahmen von ESTA erteilt werden, gilt diese lediglich für die einmalige Einreise und ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

Ich werde als Au-pair, für die Betreuung im Ferienlager, als Praktikant oder Trainee (J) bezahlt. Kann ich einen Visum beantragen oder mein bereits erteiltes Visum verwenden?

Wenn Sie sich im Schengen-Raum aufhalten, unterliegen Sie den Reisebeschränkungen nach Präsidialproklamation 9993. Wenn Sie darüber hinaus einer dieser J-Visakategorien angehören, unterliegen Sie den Reisebeschränkungen nach Präsidialproklamation 10052. Es gelten wenige Ausnahmen.

Wenn Sie aber als Au-pair (J) für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen oder zur Betreuung eines Kindes, dessen Eltern an der Eindämmung von COVID-19 arbeiten, einreisen wollen, könnten Sie unter die Ausnahmen gemäß Präsidialproklamationen 9993 und 10052 fallen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die für Sie zuständige US-Konsularabteilung.

Ich gehöre der Besatzung eines Flugzeugs oder eines Schiffes an und muss mein Visum (C1/D) verlängern lassen. Kann ich meine Unterlagen für eine Verlängerung einreichen?

Ja. Verlängerungen für Besatzungsmitglieder werden weiterhin bearbeitet. Bitte machen Sie einen Termin über die Webseite unseres Visa-Informationsdienstes. Wenn Sie Anspruch auf eine Verlängerung ohne Visa-Interview haben, folgen Sie bitte den Anweisungen für Mein Visum erneuern und stellen Sie sicher, dass eine Fotokopie Ihres Flug-Ausweises oder ein Schreiben Ihres Arbeitgebers beigefügt ist.

Ich wurde von meiner Firma in unsere Niederlassung in den Vereinigten Staaten versetzt (L). Kann ich ein Visum beantragen oder mein bestehendes Visum verwenden?

Reguläre Anträge auf L-Visa werden von uns derzeit nicht bzw. nur sehr begrenzt beantragt. Personen, die innerhalb eines Unternehmens versetzt werden, unterliegen Präsidialproklamation 10052 über das Risiko für den Arbeitsmarkt, die bis 31. Dezember 2020 gilt. Wenn Sie sich im Schengen-Raum aufhalten, unterliegen Sie darüber hinaus den Reisebeschränkungen nach Präsidialproklamation 9993. Wenn Ihr Arbeitgeber an Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beteiligt ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die US-Konsularabteilung in Ihrer Nähe.

Ausnahmeregelungen aufgrund nationaler Interessen gelten für Ehepartner oder Kinder von L2-Visa-Inhabern, die einen Antragsteller begleiten oder einem Antragsteller nachreisen, der nicht der Präsidialproklamation 10052 unterliegt oder unter die Ausnahmen zu Präsidialproklamationen 10052 oder 9993 fällt.

Mit wenigen Ausnahmen bearbeiten wir derzeit keine routinemäßigen Anträge auf H1B-Visa. Auf Fachkräfte ist Proklamation 10052 des Präsidenten über die Gefahren für den Arbeitsmarkt anzuwenden, die bis 31. Dezember 2020 gilt.  Wenn Sie sich im Schengen-Raum aufhalten, unterliegen Sie darüber hinaus den Reisebeschränkungen nach Präsidialproklamation 9993. Wenn Ihr Arbeitgeber an der Eindämmung von COVID-19 beteiligt ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die US-Konsularabteilung in Ihrer Nähe.

Ich bin eine hochqualifizierte Fachkraft (H1B). Kann ich ein Visum beantragen oder mein bereits erteiltes Visum nutzen?

Abgesehen von wenigen Ausnahmen bearbeiten wir derzeit keine routinemäßigen Anträge auf H1B-Visa. Auf Fachkräfte ist Proklamation 10052 des Präsidenten über die Gefahren für den Arbeitsmarkt anzuwenden, die bis 31. Dezember 2020 gilt. Sollten Sie sich im Schengen-Raum aufhalten, gelten für Sie zusätzlich die Reisebeschränkungen gemäß Präsidialproklamation 9993. Sollte Ihre Firma allerdings im Bereich der Eindämmung oder Linderung von COVID-19 tätig sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für Ihre Region zuständige US-Konsularabteilung.

Ausnahmeregelungen aufgrund nationaler Interessen bestehen für Ehegatten und Kinder mit H4-Visum in Begleitung eines Hauptantragstellers, für den Proklamation 10052 des Präsidenten nicht gilt oder eine Ausnahmegenehmigung nach Präsidialproklamation 10052 oder 9993 erteilt wurde.

Ich bin Techniker (B1, E2) und muss für mein Unternehmen zur Wartung von Geräten, die für die Eindämmung von COVID-19 erforderlich sind, in die Vereinigten Staaten reisen. Kann ich ein Visum beantragen oder mein bereits erteiltes Visum nutzen?

Ja. Für Sie gelten die Ausnahmen von den Auflagen der Präsidialproklamation 9993. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin für ein Visa-Interview. Sollten Sie bereits ein Visum haben und sich aktuell im Schengen-Raum aufhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige US-Konsularabteilung, in der Sie um Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen der Ausnahmeregelungen ersuchen.

Beachten Sie: Sollte eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen für eine Reise mit einem neuen oder bereits erteilten Visum oder für eine Reise im Rahmen von ESTA erteilt werden, gilt diese lediglich für die einmalige Einreise und ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

Ich bin Investor oder Handelstreibender, und mein Unternehmen arbeitet an der Eindämmung von COVID-19. Kann ich ein Visum beantragen oder mein bereits erteiltes Visum nutzen?

Ja. Für Sie gelten die Ausnahmen von den Beschränkungen der Präsidialproklamation 9993. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin für ein Visa-Interview. Sollten Sie bereits ein Visum haben und sich aktuell im Schengen-Raum aufhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige US-Konsularabteilung, in der Sie um Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen der Ausnahmeregelungen ersuchen.

Beachten Sie: Sollte eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen für eine Reise mit einem neuen oder bereits erteilten Visum oder für eine Reise im Rahmen von ESTA erteilt werden, gilt diese lediglich für die einmalige Einreise und ist ab Erteilung 30 Tage gültig.

Mein Verfahren zur Einwanderung in die Vereinigten Staaten läuft gerade. Wirken sich die Proklamationen des Präsidenten darauf aus?

Gemäß Präsidialproklamation 10014 vom 22. April 2020, die mit Proklamation 10052 vom 22. Juni 2020 verlängert wurde, gelten die Auflagen der Proklamation für alle, deren Einwanderungsvisum nicht bis zum 23. April 2020 ausgestellt wurde, sofern sie nicht für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommen. Die Auflagen der Proklamation gelten nach der Verlängerung nun bis zum 31. Dezember 2020. Für Ausnahmen infrage kommen Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten, Einwanderer mit Berufen im Gesundheitsbereich, Ehegatten, Kinder und künftige Kinder von US-Staatsangehörigen sowie bestimmte Antragsteller von Sondervisa. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in Präsidialproklamation 10052.

Die Beschränkungen der Proklamation gelten nicht für Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten oder Personen mit einem gültigen Einwanderungsvisum, das am oder vor dem 23. April 2020 ausgestellt wurde. Gültige Visa werden im Rahmen der Proklamation nicht annulliert.

Um unsere begrenzten Ressourcen optimal zu nutzen, können wir keine Visatermine für IV-Antragsteller vergeben, auf die die Präsidialproklamationen Anwendung finden, es sei denn, Sie haben Grund zu der Annahme, dass Sie für eine der Ausnahmeregelungen in der Proklamation infrage kommen. Das gilt auch für alle Antragsteller im Rahmen des Diversity-Visa-Programms.

Für mich gilt eine der Ausnahmeregelungen der Proklamationen. Kann ich mit meinem Antrag auf ein Einwanderungsvisum fortfahren?

Wenn Sie ein Einwanderungsvisum beantragen und Ihr Fall vom NVC bearbeitet wird, erhalten Sie hier weitere Informationen. Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie über das Online-Kontaktformular auf der Website bitte direkt Kontakt zum NVC auf. Das Konsulat kann Fragen zu NVC-Fällen nicht beantworten, auch nicht zur Beschleunigung des Verfahrens oder zu Terminen.

Wenn Sie als Ehegatte oder Kind eines US-Staatsangehörigen ein Visum beantragen (IR-1, CR-1, IR-2 oder CR-2) und Ihr Fall von der Konsularabteilung einer US-Vertretung bearbeitet wird, kontaktieren Sie uns bitte unter FrankfurtIV@state.gov.

Wenn Sie ein Einwanderungsvisum einer ANDEREN als der oben aufgeführten Kategorien beantragen und Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihre Unterlagen an das Konsulat in Frankfurt weitergeleitet wurden, finden Sie auf unserer Website unter https://de.usembassy.gov/visas/immigrant-visas einen Überblick über das Antragsverfahren und können die weiteren erforderlichen Unterlagen bereits zusammentragen. Auf unserer Website finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen. Nachdem die Abteilung für Einwanderungsvisa des Konsulats den Antragsteller über den Stand seines Verfahrens informiert hat, hat dieser in der Regel 12 Monate Zeit, um das Visum den Anweisungen entsprechend zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit von Einwanderungsvisa nicht verlängert werden kann. Sollten Sie aufgrund von nicht selbst verschuldeten Umständen im Gültigkeitszeitraum Ihres Visums nicht einreisen können, können Sie unter FrankfurtIV@state.govschriftlich die Neuerteilung des Visums beantragen.

Ich bin besonderer Einwanderer im Rahmen des SIV-Programms. Kann ich mit der Beantragung meines Visums fortfahren?

Auf SIV-Antragsteller, die in die Kategorien SI oder SQ fallen, finden die Ausnahmeregelungen von Präsidialproklamation 10014 Anwendung, und Personen, für die eine Ausnahmeregelung nach dieser Proklamation gilt, sollten auch für eine Ausnahmegenehmigung nach Präsidialproklamation 9993 in Betracht gezogen werden. Bitte kontaktieren Sie uns unter FrankfurtVisaInquiries@state.gov.

Ich habe eine Daueraufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten, halte mich aber momentan nicht dort auf. Was soll ich tun?

Die Präsidialproklamationen 9993, 10014 und 10052 finden auf Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten keine Anwendung. Sie können in die Vereinigten Staaten zurückkehren.

Sollten Sie Ihre Permanent Resident Card (Green Card) nicht bei sich führen und in die Vereinigten Staaten reisen wollen, können Sie eine Sondergenehmigung (Transportation Boarding foil) oder ein SB1-Visum beantragen, um Ihren Rückflug in die Vereinigten Staaten einfacher antreten zu können und keine Schwierigkeiten beim Boarding zu bekommen. Informationen zur Beantragung finden Sie auf unserer Website.

Muss ich mich nach der Einreise in die Vereinigten Staaten selbständig in häusliche Quarantäne begeben?

Das US-Außenministerium empfiehlt, sich auf der Website der CDC über die aktuellen Quarantänevorschriften zu informieren.

Ich befinde mich in den Vereinigten Staaten und mache mir Sorgen, weil ich meine genehmigte Aufenthaltsdauer überschreiten könnte. Was soll ich tun?

Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, informieren Sie sich bitte auf der Website der US-Einwanderungsbehörde (United States Citizenship and Immigration Services – USCIS) über die Beantragung der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Solange Sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, sind nicht die Botschaften oder Konsulate in Deutschland, sondern die US-Einwanderungsbehörde USCIS für Fragen zur ihrem Aufenthalt zuständig. Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Website der USCIS.

Ich reise aus dem Schengen-Raum in ein Drittland und muss dabei an einem Flughafen in den Vereinigten Staaten umsteigen. Werde ich diese Reise durchführen können?

Höchstwahrscheinlich nicht. Personen, deren Reiseplan einen Zwischenstopp oder Umstieg in den Vereinigten Staaten vorsieht, müssen in die Vereinigten Staaten einreisen können, um ihre Reise anschließend fortzusetzen, und die Präsidialproklamationen 9984, 9992, 9993 und 9996 enthalten keine spezifische Ausnahme für Transitpassagiere. Touristische Reisen in Drittländer erfüllen die Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationaler Interessen nicht. Bitten Sie Ihre Fluggesellschaft, Ihre Reiseroute zu ändern.


Autor: Amerika Dienst
Bild Quelle: Screenshot


Sonntag, 03 Januar 2021

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