10 sio2willi - 05.01.2019 - 08:09
Aus beruflichen Gründen musste ich mich mit Rentenrecht befassen. Bei Inkrafttreten des Fremdrentengesetzes vor fast 60 Jahren, gab es so gut wie keine Spätaussiedler. Die kamen doch erst unter Helmut Kohl durch Glasnost ins Land. Im stimme Ihnen aber zu, daß die Rentenleistungen für diesen Personenkreis (dazu zählen auch alle Leistungen an ehemalige DDR-Bürger) nur vom Steuerzahler getragen werden sollten. Der Beitragssatz zur Rentenvericherung würde drastisch sinken können. Nur die Steuerausgaben würden sich dann entsprechend erhöhen. Auch der Zuschuss des Bundes reicht bei weitem nicht für alle sogenannten versicherungsfremden Leistungen (z.B. sogen. Mütterente oder Berücksichtigung von Arbeitsverhältnissen außerhalb der Bundesrepubik) aus. Für diese Entwicklung seit 1960 kann man aber nicht Adenauer, sondern höchstens alle seine Nachfolger verantwortlich machen, die aus wahltaktischen Gründen (Wahlgeschenke) die Rentengesetze immer nur verschlechtert haben. Immerhin betrug der Beitragssatz zur Rentenversicherung mal je sieben Prozent für Arbeitnehmer und -geber. Ihre Aussage zu Adenauer ist daher nicht richtig.