Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen

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Der Fall, die Beweise und die statistischen Belege
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`Fernab rechtsstaatlicher Prinzipien´– so lautet das Urteil der Bundesregierung über die von einem Moskauer Gericht verhängte Haftstrafe gegen den russischen Oppositionspolitiker Nawalny.
Regierungssprecher Steffen Seibert verurteilte in der Regierungspressekonferenz am Mittwoch namens der Bundeskanzlerin die am Vortag verhängte dreieinhalbjährige Haftstrafe gegen Alexej Nawalny scharf: "Das gestrige Urteil gegen Alexej Nawalny ist fernab rechtsstaatlicher Prinzipien", betonte Seibert.
Es fuße auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits 2017 als "willkürlich" und als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren eingestuft habe.
Russland muss internationale Verpflichtungen einhalten
Der Regierungssprecher stellte klar: "Russland hat sich als Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen." Deshalb rufe die Bundesregierung - "auch die Bundeskanzlerin persönlich" - dazu auf, Alexej Nawalny freizulassen.
Foto: Steffen Seibert (Symbolbild)
Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: RudolfSimon, CC BY-SA 3.0
Donnerstag, 04 Februar 2021
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