Neues Konzept gegen Diskriminierung von LSBTI

Neues Konzept gegen Diskriminierung von LSBTI


Mit einem neuen Konzept geht Deutschland auf die Bedürfnisse von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit ein. Das Kabinett hat einen Entwurf beschlossen.

Neues Konzept gegen Diskriminierung von LSBTI

Das Kabinett hat den Entwurf des Inklusionskonzepts für LSBTI-Personen beschlossen. Der weltweite Einsatz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist ein langfristiger Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtrechtspolitik. LSBTI sind überproportional von Gewalt, Armut und Diskriminierung betroffen.

Engagement wird sichtbarer

Mit dem Inklusionskonzept macht die Bundesregierung ihr Engagement für die Realisierung gleicher Rechte von LSBTI und gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität oder -merkmale sichtbarer. Es greift zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.

Das Konzept trägt dazu bei, es weltweit – unterstützt durch die deutschen Auslandsvertretungen – strategisch zu gestalten. Die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus werden umgesetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals, vor allem zur Verwirklichung des zentralen Leitprinzips der Agenda 2030 „Leave no one behind“ geleistet.

Weltweiter Einsatz für Menschenrechte von LSBTI

Im internationalen menschenrechtlichen Dialog nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTI-Personen ein.

Im Rahmen der auswärtigen Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit stärkt die Bundesregierung vermehrt zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich lokal, regional oder international für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und gegen die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung einsetzen.

Diese Ziele will die Bundesregierung erreichen:

  • Stärkerer Fokus auf die Förderung von Maßnahmen, welche direkt zu nachhaltigen Verbesserungen der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen beitragen.
  • Mainstreaming von LSBTI-Anliegen innerhalb der Institutionen der deutschen Auswärtigen Politik bzw. der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, deren Verfahren und Aktivitäten. Hierzu gehört auch die verstärkte Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen mit Bezug auf LSBTI-Rechte im Gastland.
  • Einen intensivierten Dialog mit bilateralen und regionalen Partnern sowie multilateralen Akteuren, der sich verstärkt auf den Abbau von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität oder -merkmalen und die Stärkung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ausrichtet. Bei der Umsetzung des Zieles arbeitet die Bundesregierung eng mit EU-Partnern und anderen gleichgesinnten Staaten zusammen, unter anderem um auf Ebene der Vereinten Nationen die Rechte von LSBTI-Personen noch besser zu schützen und zu fördern.

Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: PantheraLeo1359531, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons


Donnerstag, 04 März 2021

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