Wenn die internationale Eigentumsgarantie fällt…Wenn die internationale Eigentumsgarantie fällt…
Nicht nur in Deutschland ist das Eigentum grundgesetzlich geschützt (Art. 14 GG), sondern auch in den meisten anderen Staaten der Welt.
Von Prof. Eberhard Hammer
Eigentum ist die höchste Verfügungsgewalt, die eine Privatperson über Güter haben kann. Höher als Besitz oder als Ansprüche. Wer Eigentum an Gütern hat, kann mit ihnen nach Belieben verfahren (§ 903 BGB), kann sie verkaufen, beleihen, vererben, hat also mit ihnen ein von anderen – auch vom Staat – nicht angreifbares Vermögen.
Eigentum als unverzichtbare Grundlage der Weltwirtschaft
Vor allem im internationalen Handel und der Weltwirtschaft ist Eigentum unverzichtbare Grundlage,
- dass Importeure Geld ins Ausland geben und darauf vertrauen können, dass sie dafür die vereinbarten Güter auch bekommen,
- dass Exporteure ihre Güter ins Ausland liefern mit der Sicherheit, dass diese Güter ihnen auch im Ausland so lange gehören, bis sie bezahlt sind,
- dass Firmen im Ausland eigene Niederlassungen errichten können, weil sie sich sicher fühlen, dass sie Eigentümer dieser Investitionen bleiben,
- dass Kapitalanleger ausländische Wertpapiere oder Aktien kaufen, weil sie darauf vertrauen können, dass sie Eigentümer dieser gekauften Wertpapiere sind,
- dass Kaufleute oder Kapitalanleger bei Banken im Ausland Konten und Geldanlagen halten, weil sie sicher sein können, dass sie Eigentümer dieser Konten und Kapitalanagen bleiben,
- dass Staaten Anleihen in der ganzen Welt verkaufen können, weil sie eine Eigentumsgarantie für diese Anleihen bieten und die Anleger in den fremden Ländern ebenfalls auf dieses Eigentumsrecht vertrauen können,
- dass auch Zentralbanken untereinander große Beträge anlegen, verleihen, entleihen, um damit Kurspflege oder Währungssicherheit zu erreichen.
Ohne solche Eigentumssicherheit und Eigentumsgarantie würde der internationale Handel nicht mehr funktionieren. Ein Land, das fremdes Eigentum nicht mehr respektiert, beschlagnahmt und stiehlt, vernichtet die Vertrauensgrundlage, die für den internationalen Handel unverzichtbar ist und schließt sich damit aus dem Welthandel aus.
Nur aufgrund des internationalen Vertrauens der Eigentumsgarantie können Staaten Kredite von anderen Ländern und ausländischen Banken bekommen, weil diese sicher sein können, dass sie Eigentümer dieser Darlehen bleiben und diese Darlehen auch zurückgezahlt werden.
USA größter Schuldner der Welt
Größter Schuldner der Welt sind die USA mit 35 Billionen Dollar Schulden (Zinszahlungen eine Billion/Jahr). Sie haben sogar ihre Dollarwährung künstlich aufgebläht und ohne Wertbasis Billionen „Fiatdollar“ geschaffen, die eigentlich nichts wert sind, die aber im Vertrauen auf das Eigentumsrecht des Gläubigers und die Solidität des Schuldners von ausländischen Anlegern gekauft wurden. Nur so konnte das Dollar-Imperium entstehen und die Amerikaner sich einen Militärhaushalt von einer Billion Dollar jährlich leisten (übrigens zehn mal so viel wie Russland) und damit ihr Weltreich sichern.
Auch die Russen haben über 100 Milliarden Dollar Guthaben in den USA, in der EU 220 Milliarden. Diese sind beide beschlagnahmt worden.
Die USA haben auf Kredit und Finanzhilfen etwa 100 Milliarden Dollar an die Ukraine geleistet, wissen aber natürlich, dass die Ukraine mit über einer Billion Dollar Schulden pleite ist und nie zurückzahlen wird und kann und dass dieser Betrag eigentlich verloren ist.
Mehr als 80 Prozent dieses Betrages sind zwar als Kredit aufgelaufen, aber nie an die Ukraine gezahlt worden, sondern sofort an die amerikanische Rüstungsindustrie, haben also „die USA nie verlassen“.
Raub der beschlagnahmten Russland-Gelder
Als es nun darum ging, dass die Ukraine mit weiteren 60 Milliarden Dollar Kredit beschützt werden sollte, hat der Kongress nur zugestimmt, als gleichzeitig ein Gesetz beschlossen wurde (REPO ACT), das erlaubt, die beschlagnahmten Russlandgelder zur Deckung dieser 61 Milliarden Ukraine-Kredit zu verwenden.
Die 61 Milliarden freigegebener Ukraine-Hilfe sind inzwischen überwiegend an die US-Rüstungsindustrie geflossen, der Raub der beschlagnahmten Russland-Gelder noch nicht.
Die USA wissen nämlich genau, dass ein Aufschrei der Entrüstung durch die ganze Welt gehen würde, wenn sie schamlos die Grundlage jedes Außenhandels – das Vertrauen in das Eigentum – durch Enteignung (Raub) des Russland-Vermögens zerstören. Sie haben sich deshalb einen Trick einfallen lassen, das Entsetzen der Welt erst auf einen anderen Täter zu lenken, bevor sie selbst Täter werden.
Schandtat des Bruchs des internationalen Eigentumsrechts
Auch die EU hat nämlich im Zuge der von den USA verhängten Sanktionen 210 Milliarden Euro Russland-Vermögen beschlagnahmt, das inzwischen um 3,8 Milliarden Zinsen gewachsen ist.
Auch die EU-Länder haben ihre „militärischen und finanziellen Ukraine-Hilfen“ als Kredit geliefert, mit Ausnahme Deutschlands, das mehr als alle anderen zusammen gezahlt hat und das auch noch als Geschenke. Dadurch ist die Ukraine zurzeit nur mit etwa 60 Milliarden Euro bei europäischen Staaten in der Kreide.
Um die amerikanischen und europäischen Kredite abzusichern, haben nun im letzten Jahr die USA der EU-Kommission „geraten“, das beschlagnahmte russische Finanzvermögen für die europäischen Kredite einzuziehen und den Rest für amerikanische Kredite zu übergeben. Die USA wollten damit den Aufschrei der Welt über eine solche Schandtat des Bruchs des internationalen Eigentumsrechts auf die EU lenken. Sie sollte das Vertrauen des internationalen Handels und der internationalen Investoren dadurch verlieren und den Zorn der ganzen Welt für diese Schandtat auf sich ziehen.
Kriminelle EU-Diebe
Die EU-Kommission (von der Leyen, Borrell) war dazu bereit, traute sich aber nach einstimmiger Warnung aller Juristen und internationalen Schlichtungsstellen an die 210 Milliarden selbst noch nicht ran, sondern wollte erst die 3,8 Milliarden Zinserträge dieses Vermögens „für die Ukraine an die USA“ überweisen. So glaubten die kriminellen EU-Diebe, dass dies noch nicht direkt Diebstahl internationalen Vermögens, Rechtsbruch des Völkerrechts und des internationalen Handelsrechts und Kündigung des Eigentumsrechts sei, an das sich bisher alle am internationalen Handel beteiligten Völker gehalten haben.
Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag ihrem obersten Entscheidungsgremium, den Länderchefs, vorgelegt. Schon vorher hat der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell verkündet, das Gesetz – der Raub – sei angenommen worden. Er hatte die Mitgliedsländer einzeln dazu beschworen, damit weitere Waffen an die Ukraine geliefert werden könnten. Verständlicherweise haben alle Länder diesem internationalen Rechtsbruch zugestimmt, bis auf Ungarn. Alle Drohungen und Beschwörungen haben nicht ausgereicht, Orban umzustimmen. Er blieb rechtstreu. Da aber in der EU in Abstimmung der Länderchefs das Einstimmigkeitsprinzip gilt, war damit der schändliche Plan zur Enteignung des russischen Vermögens gescheitert. Seitdem will die EU das Einstimmigkeitsprinzip abschaffen und nur noch ein Mehrheitsprinzip haben (was eigenartigerweise auch Scholz befürwortet, obwohl damit Deutschland entmachtet würde).
Orban wollte so den Anstand der EU international retten und die EU vor einer kriminellen Handlung mit größten handelspolitischen und weltwirtschaftlichen Folgen bewahren.
Orbans Rettungstat hat nichts genützt
Prompt kam eine Bestrafung Ungarns vom Europäischen Gerichtshof mit 200 Millionen Strafe, weil Ungarn keine Flüchtlinge aufnähme.
Die Rettungstat Orbans hat letztlich aber doch nichts genützt. Der Druck der Amerikaner auf die EU wurde so stark, dass über die G7-Differenz eine jährliche Hilfe von 40 Milliarden Euro (das ist der jährliche Haushalt der Ukraine) durch die EU beschlossen wurden. Dafür sollen als erster Schritt die Zinsen des russischen Vermögens als Zinszahlung verwendet werden und das russische Vermögen als Sicherheitsleistung dienen.
Letztlich hat also die EU den Diebstahl an russischem Vermögen als erste Organisation durchgeführt und damit ein Beben des internationalen Welthandels ausgelöst. Das wird Folgen haben, möglicherweise
- dass noch mehr Länder als China jetzt aus Furcht vor Enteignungen oder Währungsreformen ihre amerikanischen und europäischen Anleihen auf den Markt werfen und unbedingt loswerden wollen oder
- dass die Zentralbanen aus Furcht vor weiteren Enteignungen ihre Euro- und Dollarbestände reduzieren und damit diese Währungen ihr internationales Vertrauen und ihre führende Weltwährungsrolle verlieren,
- dass ausländische Firmen nicht mehr Zweigwerke und Tochtergesellschaften in der EU errichten, weil sie fürchten müssen, dass diese im internationalen Handelskrieg ebenfalls enteignet werden könnten oder
- dass die Wirtschaft überhaupt ihre internationalen Investments zurückzieht, weil sie nicht mehr sicher sein kann, dass dieses Eigentum international respektiert wird oder
- dass der internationale Börsenhandel schrumpft, weil ausländische Papiere oder Papiere im Ausland vor willkürlichen Beschlagnahmen oder Enteignungen nicht mehr sicher scheinen.
US-Finanzministerin Janet Yellen war befriedigt, dass die EU nun in der auch von ihr geplanten Enteignungs-Schurkerei vorangehe. Damit könne jedenfalls Europa nicht von dem internationalen Vertrauensverlust des Dollars (Fiatgeld) gewinnen, sondern umgekehrt könne die USA damit rechnen, dass nun Anleger und Firmen vor der Räuberbande der EU nach Amerika flüchten würden.
Kein Land vom Vertrauensverlust so geschädigt wie Deutschland
Kein Land in Europa wird vom Vertrauensverlust in den Euro in der Welt so geschädigt werden wie Deutschland, der Exportweltmeister Europas. Nicht nur, dass unsere Regierung die deutschen Standortkosten hochgetrieben und sich begeistert an den Sanktionen zur Zerstörung der Globalisierung beteiligt hat – nun sind wir auch noch Mitglied einer Diebesbande internationalen Eigentums.
Aber die kriminelle Energie der EU-Kommission richtet sich nicht nur gegen das Ausland, sondern auch gegen die eigenen Bürger: sie hat beschlossen, ein zwangsweises Vermögenskataster für das Vermögen jedes einzelnen Bürgers anzulegen, um bei Bedarf nicht nur ausländisches, sondern auch inländisches Vermögen stehlen zu können. Ursula von der Leyen hat dies unvorsichtigerweise verraten, die Masse der Bürger dies aber bei der Europa-Wahl nicht gewusst.
Gegen von der Leyen laufen zwei Ermittlungsverfahren wegen Korruption und Amtsanmaßung. Die Anhörung zum Corona-Impfspritzen-Skandal hat von der Leyen noch bis nach der Wahl verschieben können. Nur wenn sie weiterhin Präsidentin bleibt, ist sie immun und nicht bestraft. Ihre Kollegin Christine Lagarde wurde aber trotz (oder gerade wegen) rechtskräftiger Verurteilung wegen Korruption EZB-Präsidentin. Offenbar gelten in der EU andere Anstands- und Ehrlichkeitsregeln als in unserer bürgerlichen Gesellschaft.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Velvet, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons
Freitag, 21 Juni 2024