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Ex-Oxfam-Chefin erhebt Antisemitismus-Vorwürfe Streit um „Völkermord“-Begriff erschüttert Hilfsorganisation

Ex-Oxfam-Chefin erhebt Antisemitismus-Vorwürfe Streit um „Völkermord“-Begriff erschüttert Hilfsorganisation


Halima Begum zieht gegen Oxfam vor Gericht und spricht von Antisemitismus, politischem Druck und einem vorschnellen „Genozid“-Narrativ. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Frage, wie neutral große NGOs im Gaza-Krieg tatsächlich noch arbeiten.

Ex-Oxfam-Chefin erhebt Antisemitismus-Vorwürfe Streit um „Völkermord“-Begriff erschüttert Hilfsorganisation

Die ehemalige Geschäftsführerin von Oxfam Großbritannien, Halima Begum, wirft ihrer früheren Organisation gravierende Verfehlungen vor. Vor einem Arbeitsgericht will sie klären lassen, ob sie Opfer von Antisemitismus, Rassismus und strukturellem Druck wurde. Im Zentrum steht ein Vorwurf, der weit über eine interne Personalauseinandersetzung hinausgeht: Oxfam habe im Kontext des Gaza-Krieges unverhältnismäßig einseitig agiert und versucht, den Begriff „Völkermord“ politisch zu verankern, bevor eine belastbare juristische Grundlage vorlag.

Begum, britische Muslimin mit bangladeschischen Wurzeln, erklärte in einem Interview, sie habe sich innerhalb der Organisation einer regelrechten Kampagne ausgesetzt gesehen. Besonders problematisch sei gewesen, dass intern massiver Druck aufgebaut worden sei, den Krieg frühzeitig als „Genozid“ zu bezeichnen. Für eine internationale Hilfsorganisation ist eine solche Einstufung kein bloßes Schlagwort, sondern ein rechtlich hochsensibler Begriff mit erheblichen politischen Konsequenzen.

Wer „Völkermord“ sagt, erhebt den schwersten denkbaren Vorwurf nach internationalem Recht. Diese Kategorie ist an klare juristische Kriterien gebunden und setzt den Nachweis spezifischer Absichten voraus. Wenn eine humanitäre Organisation diesen Begriff ohne gesicherte Beweisführung verwendet, verlässt sie den Bereich nüchterner Analyse und betritt das Feld politischer Anklage.

Begum beschreibt ein Klima, in dem Neutralität kaum noch möglich gewesen sei. Gerade als muslimische Führungskraft habe sie es als besonders schwierig empfunden, auf Ausgewogenheit zu bestehen. Ihre Aussagen legen nahe, dass interne Dynamiken stärker von politischen Überzeugungen als von juristischer Vorsicht geprägt gewesen seien.

Oxfam wies die Vorwürfe zurück. Man habe keine entsprechende Klageschrift erhalten und dulde keinerlei Diskriminierung. Die Darstellung Begums sei irreführend. Auch frühere Führungspersonen der Organisation bezeichneten ihre Anschuldigungen als haltlos.

Doch unabhängig vom juristischen Ausgang ist der Schaden für das öffentliche Vertrauen bereits angerichtet. Oxfam gehört zu den bekanntesten Hilfsorganisationen der Welt. Wer humanitäre Arbeit leistet, beansprucht moralische Autorität. Diese Autorität steht und fällt mit Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit.

Bereits in der Vergangenheit war Oxfam wiederholt mit dem Vorwurf konfrontiert worden, in Nahostfragen nicht neutral zu agieren. Kritiker verwiesen auf Partnerschaften mit Organisationen, deren Funktionäre Verbindungen zu radikalen Gruppen hatten. Die Organisation bestritt, bewusst mit extremistischen Strukturen kooperiert zu haben, doch die Debatte um politische Schlagseite ist nicht neu.

Der aktuelle Fall verschärft dieses Bild. Wenn selbst die frühere Geschäftsführerin öffentlich erklärt, Neutralität sei intern kaum haltbar gewesen, dann wirft das grundlegende Fragen auf. Ist eine Hilfsorganisation noch humanitär, wenn sie zentrale Begriffe des Völkerrechts politisch vorprägt? Oder droht sie, Teil eines globalen Narrativkampfes zu werden?

Der Gaza-Krieg hat die internationale Zivilgesellschaft tief gespalten. Viele NGOs stehen unter enormem öffentlichen Druck, moralisch eindeutig Stellung zu beziehen. Doch genau hier liegt die Gefahr. Humanitäre Organisationen sind keine politischen Parteien. Sie sind auf Vertrauen angewiesen von Spendern, von Partnern, von Betroffenen in Krisengebieten.

Wer vorschnell juristische Maximalbegriffe verwendet, ohne dass internationale Gerichte entsprechende Feststellungen getroffen haben, riskiert, die eigene Glaubwürdigkeit zu untergraben. Und wer interne Kritik an solcher Vorgehensweise als illoyal betrachtet, schafft ein Klima, das dem Anspruch auf Vielfalt und Offenheit widerspricht.

Halima Begums Klage wird nun vor einem britischen Arbeitsgericht verhandelt. Dort geht es formal um arbeitsrechtliche Fragen. In Wahrheit aber steht mehr auf dem Spiel. Es geht um die Integrität einer der größten Hilfsorganisationen der Welt und um die Grundfrage, ob moralische Empörung die juristische Sorgfalt ersetzen darf.




Autor: Redaktion
Bild Quelle: By Oxfam charity shop, 13a Bridgeland Street, Bideford by Roger A Smith, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=171410508
Sonntag, 15 Februar 2026

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