Doch noch aus der Geschichte lernen? Justiz beginnt NS-Kontinuitäten aufzuarbeiten

Doch noch aus der Geschichte lernen?

Justiz beginnt NS-Kontinuitäten aufzuarbeiten


Justiz beginnt NS-Kontinuitäten aufzuarbeiten

Am 11. Januar 2012 wurde unter Leitung der beiden Wissenschaftler Professoren Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Universität Marburg) die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingesetzt.

Das Forschungsprojekt wird die Vergangenheit des Ministeriums an Hand des Personal- und Sachaktenbestands sowohl des Bundesjustizministeriums als auch des Reichsjustizministeriums systematisch aufarbeiten.

Bei dem 1. Symposium im Kammergericht Berlin am 26. April 2012 wurde eine erste Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur deutschen Justiz und dem Bundesministerium der Justiz vorgenommen; die Ergebnisse werden in einem Tagungsband veröffentlicht, der demnächst erscheint.

Am 5. Februar 2013 fand im Schwurgerichtssaal 600 des Landgerichts Nürnberg bereits das 2. Symposium statt, bei dem es – vor allem am Beispiel des Eichmann-Prozesses und des Auschwitz-Prozesses – grundsätzlich um die „Verantwortung der Juristen“ ging.

Der Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit

Professor Dr. Manfred Görtemaker (Universität Potsdam), Professor Dr. Christoph Safferling (Universität Marburg) und zahlreiche prominente Kollegen nehmen eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur deutschen Justiz im Übergang vom „Dritten Reich“ zur Bundesrepublik Deutschland vor.

Dabei sollen bereits bekannte Ergebnisse über NS-belastete Juristen wie Eduard Dreher, Staatsanwalt an einem NS-Sondergericht und späterer Abteilungsleiter im Bundesjustizministerium oder Franz Maßfeller, Ministerialrat und früherer Kommentator der „Nürnberger Blutgesetze“, zusammengetragen und mit der bislang wenig erforschten Tätigkeit des Bundesministeriums der Justiz in den 1950er und 1960er Jahren in Bezug gesetzt werden.

Das Forschungsprojekt wird die Vergangenheit des Ministeriums an Hand des Personal- und Sachaktenbestands sowohl des Bundesjustizministeriums als auch des Reichsjustizministeriums systematisch aufarbeiten.

Der Fall Maunz - Vergangenheit, die nicht vergehen will ....

Die konsequente Glaubwürdigkeit in Sachen Aufarbeitung nationalsozialistischer Kontinuitäten könnte aber der Fall Maunz werden, der bisher kaum bearbeitet wurde. Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Politiker (CSU). Er begründete mit dem „Maunz-Dürig“ ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Grundgesetz und war von 1957 bis 1964 bayerischer Kultusminister.

Nach seiner Habilitation 1932 in München war Maunz Privatdozent an der Juristischen Fakultät für Deutsches Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten trat er 1933 der NSDAP und der SA bei.[1] 1934 wurde seine Lehrbefugnis in Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Staatslehre geändert.

1935 erfolgte die Berufung zum außerordentlichen Professor an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Als Professor in Freiburg (bis 1945) beschäftigte sich Maunz hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Man zählt ihn, wie etwa auch Carl Schmitt, Karl Larenz, Otto Koellreutter, Herbert Krüger und Ernst Forsthoff, zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren. Maunz stellte sich dem Regime zur Verfügung und versuchte es zu legitimieren und rechtlich zu erfassen. So schrieb er schon als junger Privatdozent in seiner 1934 erschienenen Schrift "Neue Grundlagen des Verwaltungsrechts" (S. 48 u. S. 55):

"Die Vorstellung, der Zweck der Verwaltungsrechtspflege bestehe im Schutz der Freiheitssphäre des Individuums gegen Maßnahmen der staatlichen Verwaltung, mochte im liberalen Staat eine Berechtigung gehabt haben, im nationalsozialistischen Staat muß sie ausgeschaltet werden. [...] Das zentrale Rechtsgebilde, hinter dem alle anderen Rechtsgebilde zurückzutreten haben, ist der politische Führer. Soweit es der Bedeutung dieses Gebildes widerspricht, ist jede richterliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Verwaltung unmöglich. Daraus folgt, dass die Verwaltungsrechtspflege niemals die politischen Entscheidungen des Führers hemmen oder erschweren kann."

Mochte man diese frühen Ausführungen des Privatdozenten Maunz eventuell noch als einer erstrebten Karriere als Hochschullehrer geschuldete "Jugendsünden" abtun, so kann dies für spätere Schriften nicht mehr gelten. 1937 schrieb der inzwischen zum Professor der Rechte in Freiburg ernannte Maunz in seinem Werk "Verwaltung" (S. 42):

"Eine derartige Schwächung ist auch das Ziel des Gedankens der Gewaltentrennung gewesen; die Gewaltentrennung erschien als der beste Garant des bürgerlichen Freiheitsgedankens. Mit der Gewinnung eines einzigen Willens- und Handlungsträgers der Volksordnung ist die Trennung und Hemmung der Gewalten überwunden. [...] Innerhalb der Volksordnung aber sind die Gewalten vereinigt in der Person des Führers; sie sind damit zu einer echten Gesamtgewalt, der Führergewalt geworden."

Auch in dem 1943 erschienenen Werk "Gestalt und Recht der Polizei" propagierte Maunz den Führerstaat:

"Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. […] Was mit anderen Worten der Führer […] in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat […] den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist."

Nach der Niederlage des NS-Barentums und der Befreiung Europas vom deutschen Faschismus, blieb sich Maunz treu. Wie nach seinem Tod bekannt wurde, war er bis zu letzt unter Pseudonym Autor in der rechtsextremistischen "National-Zeitung" sowie "Freund, Weggefährte und Berater" des "National-Zeitungs"-Herausgebers und DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey.

Trotz dieser Umstände wird Maunz noch immer zumeist unwissenden Jurastudenten als vermeintliche "Autorität" vorgegauckelt, sind seine Schriften immer noch in Universitätsbibliotheken auffindbar, ohne erklärende Kommentare zu seiner Person und seiner ideologischen Gesinnung. Inwieweit die Thesen Maunz auch heute noch Juristen - etwa an einem nordrhein-westfälischen Landgericht - prägen und deren juristisch höchst umstrittenen und eher fragwürdigen Urteile beeinflußen, ist noch unklar und bedarf ebenfalls der kritischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung.

Roland Freisler - ein Jurist mit Karrierepotential auch in der bundesdeutschen Justiz?

Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des ab 1934 bestehenden "Volksgerichtshofes", des höchsten "Gerichts" des nationalsozialistischen Verbrecher- und Barbarenstaates für politische Strafsachen, auf sein Konto gehen tausende von Todesurteilen, gefällt in absurden Schauprozessen. Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines Luftangriffs der USAAF auf Berlin, als er auf dem Weg zum Keller des Volksgerichtshofs von einem herabstürzenden Balken erschlagen wurde. Bei seinem Tod hielt er noch die Akte des späteren Richters am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff in der Hand.

1985 wurde bekannt, dass seine Witwe Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.

 

Materialquellen: Bundesministerium der Justiz, Wikipedia - Foto: NS-"Volksgerichtshof" (Foto: Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons)

 

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Autor: fischerde
Bild Quelle:


Donnerstag, 09 Mai 2013

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