Logik und Philosophie der Scharia am Beispiel der Steinigung von Frauen

Logik und Philosophie der Scharia am Beispiel der Steinigung von Frauen


Logik und Philosophie der Scharia am Beispiel der Steinigung von Frauen

von Dr. Nathan Warszawski

Die Scharia, „Weg“, ist das islamische Recht. 1990 wird von den Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz in der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ festgelegt, dass die Scharia die alleinige Grundlage von Menschenrechten ist. Die Kairoer Erklärung ist somit das islamische Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Die Scharia basiert auf Koran, Sunna und Hadith, schriftliche und mündliche Verordnungen, die zumeist auf den Propheten Mohammed zurückgehen, und vorislamisches Recht beinhaltet. Koran und Hadith beruhen nach islamischer Vorstellung auf Allahs Worte.

In Staaten, in denen die Scharia Staatsrecht ist, ist die Scharia das Pendant des bürgerlichen Rechts westlicher Staaten. Die Scharia gilt in den meisten islamischen Staaten in verschieden starken Ausprägungen, oft neben anderen, bürgerlichen Gesetzen. Selbst westliche Staaten akzeptieren für Muslime Teile der Scharia als paralleles Recht, meist in Form des Familienrechts (Ehe, Scheidung).

Allahs Worte entsprechen in nicht-islamischen Staaten der Verfassung oder in Deutschland dem Grundgesetz GG. Das GG basiert auf die abendländische, zum größeren Teil griechische Philosophie und auf das Christen- und Judentum. Im Gegensatz zu Allahs Worte lässt sich das GG mit einer vorgeschriebenen Mehrheit durch Menschen, z.B. Mitglieder des gewählten Bundestags, ändern, wenn sich dies auch äußerst selten ereignet. Allahs Worte sind unveränderlich und sind vor 1.400 Jahren niedergeschrieben worden. Das GG entsteht Mitte des 20. Jahrhunderts.

Wenn die von gewählten Politkern erlassene Gesetze dem GG widersprechen, schreitet das Verfassungsgericht ein und verwirft sie. Die Politiker haben trotzdem die Möglichkeit, ihre Gesetze und Verordnungen durchzusetzten, wenn es ihnen gelingt, das GG zu ändern. Die Kontrolle der Scharia und das Hinzufügen und Verändern von Verordnungen steht nur islamischen Theologen in Form von „Fatwas“ (= Rechtsauskünfte einer muslimischen Autorität) offen. Die Interpretationen sind länder- und schulspezifisch. Sie widersprechen sich teilweise, obwohl sie letztendlich alle auf die unveränderlichen Worte Allahs basieren.

Trotz aller Ähnlichkeit zwischen islamischem und bürgerlichem Recht, sind nur bürgerliche Verfassungen und Gesetze demokratisch legitimiert.

Seit der Kairoer Erklärung von 1990 kann sich ein Muslim in einem islamischen Staat auf die Fatwa eines anerkannten Gelehrten berufen, wenn er dessen Weisungen befolgt. Er kann damit rechnen, vom Staat nicht bestraft zu werden. In manchen westlichen Staaten, in denen die Scharia nicht staatliches Recht ist, wird der Muslim wegen einer Scharia konformen Tat, die den staatlichen Gesetzen des westlichen Staates widersprechen, kaum zur Verantwortung gezogen oder nur milde bestraft, da er sich in einem Gewissenskonflikt befindet.

Folgende Fatwa des ägyptischen Salafisten Dr. Yassir al-Burhami, gilt nur in islamischen Ländern und wird nicht überall als rechtsverbindlich anerkannt. Diese Fatwa eignet sich jedoch hervorragend, um das Denken der Scharia dem Laien zu vermitteln.

Bei der Fatwa geht es um die Frage, wie sich ein Ehemann zu verhalten hat, wenn seine Frau in seiner Anwesenheit vergewaltigt wird und er nicht fähig ist, die Untat zu verhindern.

Der anerkannte ägyptische Rechtsgelehrte benutzt das gängige Mittel des Analogieschlusses (Quiyas). Gemäß der Scharia hat der Mann die Pflicht, einer Übermacht von Räubern zu weichen, um sein Leben zu schützen. Er muss sein Hab und Gut aufgeben in der Absicht, und der Möglichkeit, überlebend erneut Reichtümer zu sammeln. Auch Frauen zählen unter Salafisten zum Hab und Gut des Mannes.

Folglich muss sich der fromme Muslim zurückziehen und seiner Frau ihrem Schicksal überlassen, um sein Leben zu schützen. Er hat ja die Möglichkeit, erneut zu heiraten.

Wie ist mit der von einem Fremden vergewaltigten Frau vorzugehen?

Gemäß der Scharia ist die Frau zu töten, gewöhnlich durch Steinigung. Sie wird bewegungsunfähig im Sand vergraben, der Kopf bleibt frei. Dann wird sie stundenlang mit Steinen in der Scharia vorgeschriebener Größe beworfen, bis der Tod sie erlöst.

Warum diese harte, in unseren Breiten unmenschlich erscheinende Strafe gegenüber einer Unschuldigen?

Im Judentum erbt das Kind die Religion von der Mutter. im Islam die Religion des Vaters. Der Grund für das jüdische Vorgehen liegt in der Praktikabilität: Die Mutter ist bekannt! Islamischen Männern ist somit die Heirat von Jüdinnen und Christinnen erlaubt, was auf das Verhalten des Propheten bei der Bekämpfung und Tötung von Juden und Christen zurückgeht. Damit der fromme Muslim sicher ist, dass das Kind von ihm und es ein Muslim ist, muss der fromme Muslim eine Jungfrau heiraten, die er nach der Hochzeitsnacht wegsperrt, damit kein anderer Mann sie ihm wegnimmt. Die Frau wird wie ein kostbares Gut angesehen, wie ein Diamant, der niemals unbewacht bleibt, will man ihn nicht verlieren. Nähert sich trotzdem ein fremder Mann der mit einem frommen Muslim verheirateten Frau, so liegt die Schuld bei der Frau, die ihre Reize nicht zur Genüge verborgen hat. Das potentiell unehelich gezeugte Kind muss nicht unbedingt ein Muslim sein! Eine Blasphemie, die nach dem Tod der Mutter und des Kindes schreit!

Wie ist Scharia konform zu handeln, wenn eine Unverheiratete sich mit einem Mann einlässt oder von ihm vergewaltigt wird? Es spielt keine Rolle, ob der Muslim verheiratet ist, da er bis zu vier Frauen ehelichen darf.

Jede unverheiratet Vergewaltigte ereilt der Tod, es sei, dass der muslimische Vergewaltiger sie heiratet. Der Mann ist verpflichtet, das Mädchen zu heiraten! Damit bleibt die „Schande“ innerhalb der Familie, der Ehemann hat lediglich vorzeitig gekostet. Hat der Zukünftige bereits vier Frauen, so muss er sich von einer der vier offiziellen Gemahlinnen trennen, meist von der ältesten, die er anschließend als Nebenfrau weiterführen darf.

Verweigert die Vergewaltigte die Heirat, so wird sie gesteinigt.

Die Steinigung der „Ehebrecherin“ geht auf vorislamisches Recht, auf die Sunna zurück, die voll in der Scharia integriert ist. Durch die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ unterstehen viele Muslime in der ganzen Welt dem Recht der Scharia mit allen Konsequenzen, wozu auch die Steinigung zählt. Scharia-Experten, deren Berufungsweg schwer nachzuvollziehen ist, entscheiden über Leben und Tod.

Die Scharia gilt nur für Muslime. Ungläubige unterstehen in muslimisch dominierten Staaten offiziell nicht der Scharia. Aus diesem Grund verdrängen Scharia-Staaten alle Nicht-Muslime, inklusiv der Muslime anderer Richtungen. Der Irak, Syrien und Ägypten sind gute Beispiele für die Kämpfe zwischen Sunniten und Schiiten. Die Kämpfe basieren alle auf die Scharia, die seit 1990 weltweit anerkannt ist.

 

Numeri 24 : 9 - Foto: Die sog. Sharia-Fahne

 

Dr. Nathan Warszawski bei haOlam.de (Auswahl):

 

 

 

 

 

 


Autor: fischerde
Bild Quelle:


Mittwoch, 11 Juni 2014

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