Der Blasphemieparagraph

Der Blasphemieparagraph


Der Blasphemieparagraph

von Dr. Nathan Warszawski

Der Blasphemieparagraph ist so alt wie das II. Reich. Inhaltlich ist er nicht dem Zeitgeist, sondern der Orthografie und nur zum Teil der Grammatik angepasst worden. Er lautet:

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der 2. Abs. ist eine Wiederholung des ersten, die nichts Neues und Wichtiges erbringt und deshalb nicht weiter erwähnt wird.

Der Blasphemieparagraph wird nicht allzu oft angewandt. Doch dies kann sich ändern und sich den aktuellen Ereignissen anpassen. Humanisten fordern die Streichung des Blasphemieparagraphen, wie in Frankreich vor Jahrhunderten geschehen. Kirche und Islamverbände sind für die Beibehaltung des Blasphemieparagraphen.

Was blüht dem unabhängigen Journalisten und Blogger, wenn dieser Paragraph aus der Mottenkiste hervorgekramt wird?

„Beschimpfen“ bedeutet „beleidigen“. Der öffentlichen Frieden ist nicht ausreichend gestört, wenn sich die beschimpfte Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsvereinigungen nur beleidigt fühlt. Der öffentlichen Frieden ist erst dann gestört, wenn das Beleidigstsein die öffentliche Sicherheit einschränkt, so – wie aktuell dargestellt – Demonstrationsverbote in Dresden zur Folge hat. Das bedeutet, dass, wenn Juden, Atheisten oder Christen beleidigt werden, der Blasphemieparagraph nicht greift, wohl aber, wenn friedliche Muslime bis gewaltbereite Islamisten angeben, dass sie mit Randalen oder weit Schlimmerem auf die Beleidigung des Propheten, weniger auf die Allahs, reagieren werden. Auch Jesus (und Moses) sind Propheten des Islam. Diese sollten deshalb vorsichtig, nur die Christen, bzw. die Juden treffend, karikiert werden.

Schon das Verbot von Demonstrationen in Dresden, die mutmaßlich vernünftigerweise zum Schutz von Leib und Leben des obersten PEGIDisten erlassen worden ist, ist der Beweis, dass PEGIDA mit der Islamisierung Deutschlands nicht falsch liegt. Auch eine sich selbsterfüllende Prophezeiung ist eine Prophezeiung.

 

Erschienen unter https://www.freitag.de/autoren/anti3anti/der-blasphemieparagraph - Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors

 

Dr. Nathan Warszawski bei haOlam.de (Auswahl):


Autor: joerg
Bild Quelle:


Donnerstag, 22 Januar 2015

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