Deutliche Kritik des ZAD: "Außenminister Steinmeier verharmlost türkischen Genozid an Armeniern"

Deutliche Kritik des ZAD:

"Außenminister Steinmeier verharmlost türkischen Genozid an Armeniern"


"Außenminister Steinmeier verharmlost türkischen Genozid an Armeniern"

Appell an Bundeskanzlerin Merkel den Völkermord anzuerkennen
Außenminister Steinmeier forderte in den vergangenen Tagen die Bundestagsfraktionen auf, den Genozid an den Armeniern nicht als solchen zu bezeichnen, um u.a. einen „Dialog zwischen Türken und Armeniern nicht zu gefährden“. „Herr Steinmeier sollte endlich davon abkehren weiterhin als Advokat Ankaras aufzutreten. Diese Haltung unterstützt lediglich die aggressive türkische Politik gegenüber den christlichen Gemeinschaften in der Türkei“, sagt Dr. Nazareth Agheguian, Vorstandsvorsitzender des ZAD. In Deutschland agieren indessen nationalistische und rechtsradikale türkische Verbände gegen die Anerkennung und Aufarbeitung des armenischen Genozids. Am 26.April findet zeitnah zum Gedenktag am 24. April in der Oberhausen-Arena eine Großveranstaltung mit 10.000 Anhängern der türkischen rechtsradikalen Grauen Wölfe („Ülkücü“) statt. „Außenminister Steinmeier hat die politische Dimension der Genozidleugnung offenbar nicht verstanden.

Seine außenpolitischen Konzessionen an Ankara fördern den türkischen Rechtsradikalismus in Deutschland“, sagt RA’in Madlen Vartian, stv. Vorsitzende des ZAD. „Seine Position ist unhaltbar und wird den Anforderungen an eine Zuwanderungsgesellschaft nicht gerecht.“ Der Vorstand des ZAD appelliert an die Bundeskanzlerin sich denjenigen Bundestagsabgeordneten anzuschließen, die den Genozid an den Armeniern am 24. April im Deutschen Bundestag anerkennen wollen.

 

Erklärung des Vorstands des Zentralrats der Armenier in Deutschland e.V.  - Foto: Demo-/Gedenkveranstaltung für die armenischen Opfer  (Foto: Zentralrat der Armenier in Deutschland e.V., mit freundl. Genehmigung)

 

Befremdliche Argumentation aus dem Auswärtigen Amt

Das ARD-Magazin "report München" berichtete in seiner Sendung vom gestriegen Dienstag von einer äußerst befremdlichen Argumentation aus dem Auswärtigen Amt, warum man sich ziert, einen Genozid einen Genozid zu nennen:

Vom Auswärtigen Amt erhalten wir trotz der aktuellen Debatte die überraschende Antwort. Zitat: „Der Begriff ‚Völkermord‘ ist nach Auffassung der Bundesregierung […]nicht geeignet: Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes […] ist erst […] 1951 in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend.“

In der Sendung Wolfgang Hosfeld, wissenschaftlicher Leiter Lepsiushaus Potsdam:

„Wenn man rückwirkend, und die Bundesregierung hat ja die die Völkermordkonvention der Vereinten Nationen erst in den 50er Jahren unterzeichnet, historische Ereignisse nicht als ‚Völkermord‘ bezeichnen kann, dann beträfe das ja in gleichem Maße auch die Shoa; und ich fürchte, der entsprechende Referent des Auswärtigen Amtes, der diese unselige Formulierung in die Welt getragen hat, hat nicht darüber nachgedacht, welchen Konsequenzen er sich möglicherweise damit aussetzt.“

 

 

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Autor: joerg
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Mittwoch, 22 April 2015

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