Henkel: Verstorbener Angreifer kein Unbekannter für Sicherheitsbehörden – Ermittlungen laufen

Henkel: Verstorbener Angreifer kein Unbekannter für Sicherheitsbehörden – Ermittlungen laufen


Henkel: Verstorbener Angreifer kein Unbekannter für Sicherheitsbehörden – Ermittlungen laufen

Berlins Innensenator Frank Henkel erklärt zu den Ermittlungen nach einem Schusswaffengebrauch in der Heerstraße:

„In Spandau hat es heute (17.9.) einen dramatischen Vorfall gegeben, bei dem eine Berliner Polizistin schwer verletzt und ein mutmaßlicher Messerstecher getötet worden ist. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei laufen mit Hochdruck. Ich bin in Gedanken bei der verletzten Beamtin und hoffe, dass sie schnell und vollständig gesund wird.

Die Ermittlungsbehörden haben heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt, was sie bislang zu diesem Vorfall wissen. Derzeit sind die Hintergründe noch nicht klar. Das betrifft vor allem die Frage nach einer dahinter stehenden Motivation.

Es gibt einige Anhaltspunkte, die gegen ein geplantes Vorgehen sprechen. Bei der Vorgeschichte der getöteten Person Y. kann jedoch eine religiöse Motivation nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen.

Y. war für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter. Er wurde als Mitglied der Ansar-al-Islam wegen der Beteiligung an einem geplanten Mordanschlag auf den damaligen irakischen Präsidenten Allawi im Rahmen eines Staatsbesuchs in Berlin am 3. September 2004 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Am 26. März 2013 wurde Y. nach vollständiger Verbüßung der Haftstrafe entlassen. Im Anschluss daran unterlag er der Führungsaufsicht. Der Führungsaufsichtsbeschluss erging durch das OLG Stuttgart. Im Rahmen dieser Aufsicht war er unter anderem verpflichtet, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Er wurde durch die Sicherheitsbehörden intensiv betreut.

Die Behörden hatten versucht, den Mann in den Irak abzuschieben. Dies war nicht möglich, weil aufgrund des Umstandes, dass ihm bei einer Rückkehr in den Irak wegen der Beteiligung an dem Attentat die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe drohe, ein rechtliches Abschiebungsverbot bestand.“


Autor: joerg
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Sonntag, 20 September 2015

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